Grundlagen des Steuerrechts: Verpflichtungen, Tatbestände, Haftung und Bemessung
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Arten von Verpflichtungen
a) Materielle Verpflichtungen: Dies sind die wichtigsten materiellen Verpflichtungen. Daneben gibt es möglicherweise andere, wie die Verpflichtung, Zahlungen an den Hauptschuldner der Steuerschuld zu leisten, z. B. Ratenzahlungen.
b) Formelle Pflichten: Diese betreffen die Einhaltung von Verfahren im Steuersystem, die das Gesetz vorsieht. Sie haben nichts damit zu tun, ob der Schuldner eine Steuer schuldet oder nicht, zum Beispiel die Anforderung der CIF-Nummer.
Klassen steuerpflichtiger Ereignisse
a) Objektives Element: Dies sind die Situationen, die vom Gesetzgeber als Tatbestand zur Schaffung einer Steuer herangezogen werden, zum Beispiel der Erwerb von Vermögenswerten.
b) Subjektives Element: Dies ist die Verbindung zwischen dem objektiven Element und einer Person, die als juristische Person eine Abgabe leisten muss, zum Beispiel der Besitz einer Immobilie.
c) Territoriales Element: Es gibt an, wo der Steuertatbestand eingetreten ist. Er muss in Gebieten auftreten, in denen die Vorschrift ihre Wirksamkeit entfaltet. Die Wirksamkeit wird durch das Kriterium des Wohnsitzes oder der Territorialität bestimmt.
d) Zeitliches Element: Jedes steuerpflichtige Ereignis findet zu einem bestimmten Zeitpunkt statt. Dies impliziert, dass klar verstanden werden muss, wann der normale Steuersatz tatsächlich angewendet wird, da dies auch die Entstehung der Steuerschuld bestimmt.
Arten der Haftung
a) Gesamtschuldnerische Haftung: Die Verwaltung kann die gesamtschuldnerische Haftung geltend machen, sobald die freiwillige Zahlungsfrist für den Hauptschuldner abgelaufen ist. Das heißt, der Hauptschuldner muss zahlungsfähig sein und über ausreichende Vermögenswerte zur Deckung der Schuldhöhe verfügen. Die gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass jeder der Solidarschuldner die gesamte Schuld erfüllen muss.
b) Haftung für fremdes Verschulden: Die Zahlung der Schulden kann nur nach der Nichterfüllung der Verpflichtung durch den Hauptschuldner verlangt werden. Wenn dessen Vermögensmasse nicht ausreicht, um die zweifelhafte Schuld zu begleichen, muss die Verwaltung ihn für insolvent erklären. Das heißt, bevor die Haftung für fremdes Verschulden greifen kann, muss die Verwaltung die Vermögenswerte jedes einzelnen Verpflichteten geprüft und die gesamtschuldnerisch Haftenden in Anspruch genommen haben, und diese müssen alle gescheitert sein.
Methoden zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage
a) Direkte Berechnung: Dies ist die wichtigste Methode, die am besten geeignet ist, um den Umfang des zu versteuernden Betrags zu bestimmen. Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im direkten Bewertungssystem obliegt der Verwaltung und basiert auf Angaben, Unterlagen oder Daten, die in Büchern und Aufzeichnungen eingetragen und administrativ geprüft wurden.
b) Objektive Schätzung: Dies ist eine alternative Methode zur direkten Schätzung. Sie weist freiwillige Merkmale auf, wie die reibungslose Ermittlung des Rechts jedes Steuerpflichtigen.
Bei dieser Bestimmung können die Steuerzahler, selbst wenn sie sich dagegen entscheiden, die Verwaltung nicht widersetzen, wenn die Indizes zeigen, dass ihre Bemessungsgrundlage geringer ist.
c) Indirekte Schätzung: Diese Regelung ist nur subsidiär, d.h., sie kommt zur Anwendung, wenn es keine Möglichkeit gibt, die Bemessungsgrundlage über die direkte oder objektive Schätzung zu bestimmen.
Die Verwaltung nutzt diese Methode, wenn der Steuerpflichtige seine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung versäumt hat.
Oder wenn er sie zwar vorgelegt hat, aber nicht ausreichende Daten für eine vollständige Schätzung der Bemessungsgrundlagen gesammelt wurden. Dies gilt nicht als Entschuldigung für den Steuerzahler.