Grundlagen des Unternehmens: Definitionen, Kapital und Rechtsformen
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Geschäftskonzept und Unternehmenszweck
Definition des Geschäftskonzepts
Ein Unternehmen vereint die Produktionsfaktoren, um Güter und/oder Dienstleistungen zu erbringen, die Bedürfnisse befriedigen und Gewinne erzielen.
Unternehmenszweck
Der Zweck ist die Befriedigung wirtschaftlicher Bedürfnisse und die Erzielung von Gewinnen.
Kapital und Personalwesen
Elemente des Kapitals
- Technisches Kapital: Elemente, die für die Entwicklung der Geschäftstätigkeit erforderlich sind. Dazu gehören langlebige Güter (z. B. Maschinen, Computer) und kurzlebige Güter (z. B. verkaufte Waren).
- Humankapital: Bezieht sich auf die Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens.
Rollen im Personalwesen
- Mitarbeiter: Eine Person, die gegen Lohn oder Gehalt arbeitet.
- Arbeitgeber: Die Person(en), die das Unternehmen kontrollieren und leiten.
- Geschäftsinhaber (Gründer): Jemand, der ein Unternehmen schafft, indem er sein Kapital investiert, um Gewinne zu erzielen.
Wichtige Unternehmensfunktionen
- Kommerzielle Funktion: Umfasst die Vermarktung des Produkts (Werbung) und den Verkauf.
- Produktions- oder Fertigungsfunktion: Beinhaltet den Prozess der Herstellung von Gütern oder der Erbringung von Dienstleistungen.
- Personalwesen (HR): Kümmert sich um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Mitarbeitern des Unternehmens (z. B. Einstellung, Gehälter, Verwaltung).
- Wirtschaftliche und Finanzielle Funktion: Umfasst die Beschaffung von Mitteln, Investitionen und die wirtschaftliche Kontrolle des Unternehmens.
Unternehmenssteuern
Alle Unternehmen müssen Steuern auf die erzielten Gewinne zahlen.
Wichtige Steuerarten
- Körperschaftsteuer (KSt): Ein fester Prozentsatz, der vom Unternehmen auf den Gewinn gezahlt wird, unabhängig von der Höhe des Gewinns.
- Einkommensteuer natürlicher Personen (ESt): Der zu zahlende Prozentsatz variiert in Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens (progressive Besteuerung).
Kapitalanteile und Gesellschafterrechte
Aktien (Aktiengesellschaft - AG)
Die Aktie repräsentiert einen Teil des Kapitals einer Aktiengesellschaft. Sie kann frei gehandelt und geteilt werden. Oftmals muss bei der Gründung ein Mindestkapital (z. B. 25%) eingezahlt werden.
Geschäftsanteile (Gesellschaft mit beschränkter Haftung - GmbH)
Der Geschäftsanteil repräsentiert das gesamte Stammkapital (100%) einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanteile sind in der Regel unteilbar und können nicht frei verkauft werden.
Rechte der Anteilseigner
Die Inhaber von Aktien oder Geschäftsanteilen haben folgende Rechte:
- Teilnahme an der Haupt- oder Gesellschafterversammlung und Stimmrecht.
- Beteiligung am Unternehmensgewinn (Dividenden).
- Beteiligung am Vermögen des Unternehmens bei Liquidation.
- Vorkaufsrecht (Bezugsrecht) auf neue Aktien oder Anteile.
Organe verschiedener Rechtsformen
Aktiengesellschaft (AG) / GmbH
- Hauptversammlung / Gesellschafterversammlung: Die Versammlung aller Mitglieder zur Wahl von Organen und zur Entscheidungsfindung.
- Geschäftsführer / Vorstand: Verantwortlich für die Vertretung und Verwaltung des Unternehmens.
- Wirtschaftsprüfer / Aufsichtsrat: Prüft die Rechnungslegung und kontrolliert die Geschäftsführung.
Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschafterversammlung: Treffen aller Gesellschafter zur Abstimmung und Entscheidungsfindung.
- Geschäftsführer / Komplementäre: Vertreten und verwalten das Unternehmen.
Genossenschaft (eG)
- Generalversammlung: Alle Mitglieder wählen und treffen Entscheidungen.
- Vorstand: Vertritt und führt das Unternehmen.
- Aufsichtsrat: Überwacht die Geschäftsführung und prüft die Buchhaltung.
- Beschwerdeausschuss: Gremium, das über die Ansprüche der Mitglieder entscheidet.
Weitere Konzepte und Unternehmensformen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Eine Gesellschaft, bei der Vermögen oder Eigentum von zwei oder mehr Personen gemeinsam gehalten wird, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Arbeitsgesellschaft
Ein Unternehmen, bei dem der Großteil des Kapitals durch die Arbeit der Gesellschafter erbracht wird, die in der Regel einen unbefristeten Vollzeitvertrag haben.
Franchise
Eine Vereinbarung zwischen dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer, bei der Letzterer ein bereits etabliertes Geschäftskonzept gegen eine Gebühr nutzen darf.