Grundlagen des Versicherungsvertrags
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Bewertung des Risikos
Der Versicherer verpflichtet sich im Rahmen des Versicherungsvertrags zur Zahlung einer Entschädigung für Schäden, die durch den Versicherungsfall verursacht wurden, im Austausch für die Erhebung einer Prämie.
Der Versicherungsvertrag dient den berechtigten Interessen des Versicherten.
Werte und Versicherungssumme
Der Vertrag regelt den Wert der Versicherungssumme oder des versicherten Interesses. Dieser Wert kann als Gebrauchswert betrachtet werden, der sich nach den Unannehmlichkeiten richtet, die dem Versicherten entstehen, und nicht unbedingt dem Wert des versicherten Guts entspricht.
Der Neuwert entspricht dem Wiederbeschaffungswert der versicherten Sache durch eine identische neue Sache zum Marktpreis. Der vereinbarte Wert ist ein Wert, bei dem die Höhe der Entschädigung vertraglich zwischen den Parteien festgelegt wird.
Bei der Festsetzung der Versicherungssumme, sei es nach dem Gebrauchswert oder dem Neuwert, sollte die korrekte Angabe dieser Werte nicht zu einer unterschiedlichen Behandlung durch den Versicherer bei der Entschädigung führen.
- Normal- oder Vollwertversicherung: Hierbei entspricht der Wert des versicherten Interesses der Versicherungssumme.
- Überversicherung: Tritt auf, wenn die Versicherungssumme höher ist als der Wert des versicherten Interesses. Dies ist unüblich, da die Prämien höher wären.
- Unterversicherung: Tritt auf, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der reale Wert des versicherten Guts.
Parteien des Versicherungsvertrags
Voraussetzungen für den Versicherer
Die Vorschriften besagen ausdrücklich, dass keine natürliche Person als Versicherer tätig werden kann. Es muss sich um ein Unternehmen handeln, das bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Der Versicherer muss zunächst in das Verzeichnis der Versicherungen beim Versicherungsbüro eingetragen sein, eine Genehmigung durch das Bundesministerium der Finanzen besitzen und darf keine andere Art von Tätigkeit ausüben.
Der Versicherer: Eine juristische Person, die sich im Austausch für eine Prämie professionell der Übernahme von Risiken einer anderen Person widmet, gemäß den dafür geltenden Vorschriften.
Der Versicherte: Die Person, gegen deren Risiken Versicherungsschutz besteht und deren Integrität oder Vermögen geschützt werden soll. Bei Personenversicherungen (Leben, Unfall) bezieht sich dies direkt auf die Person. (Der Versicherte erhält die Entschädigung, es sei denn, ein Begünstigter ist benannt.)
Der Versicherungsnehmer: Eine natürliche oder juristische Person, die das Vertragsverhältnis offiziell mit dem Versicherer eingeht. Er unterzeichnet den Vertrag (die Police) und verpflichtet sich zu den erforderlichen Leistungen, insbesondere zur Zahlung der Prämien. (Unterzeichnet die Police und zahlt die Prämie.)
Der Begünstigte: Eine natürliche oder juristische Person, der die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zustehen, wenn der Versicherungsfall eintritt.
Arten von Versicherungspolicen
- Nominativpolice: Diese Art der Police bietet Schutz für eine bestimmte Person oder Sache, da sie den Namen des Versicherten nennt.
- Orderpolice: Dies sind Policen, bei denen die Rechte aus dem Vertrag durch Indossament (Vermerk) auf eine andere Person übertragen werden können. Am häufigsten wird diese Police im Bereich des Warentransports verwendet.
- Inhaberpolice: Diese Police ist selten und wird fast ausschließlich in der Schifffahrt verwendet. Der Versicherer verpflichtet sich, den vertraglich festgelegten Betrag an den Inhaber der Police zu zahlen, wenn der Versicherungsfall eintritt.
- Einfachpolice: Eine Police, die ein einzelnes Risiko abdeckt (z. B. Lebensversicherung).
- Kombinierte Police: Deckt mehrere Risiken ab (z. B. Kfz-Versicherung).