Grundlagen des Verwaltungs- und Polizeirechts

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1. Leitprinzipien der Polizeiverwaltung

  • Grundsatz der Gleichbehandlung:
    • Allgemeiner verfassungsrechtlicher Grundsatz (Art. 14 GG).
    • Einsatz unbestimmter Rechtsbegriffe und allgemeiner Bestimmungen.
    • Ungleichbehandlung ist zulässig, sofern sie nicht willkürlich ist (unterschiedliche Behandlung in unterschiedlichen Situationen).
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:
    • Gilt für alle administrativen Tätigkeiten.
    • Wahrung von Recht, Ordnung und öffentlicher Sicherheit durch das mildeste Mittel zur Wahrung der individuellen Freiheit (favor libertatis).
  • Grundsatz der Rechtsbindung:
    • Gesetzliche Grundlage für Eingriffe in Rechte und Freiheiten.
    • Konkrete Regelung von Eingriffsbefugnissen.
    • Kriterien der Vollständigkeit, Messbarkeit und Vorhersehbarkeit.
    • Ausnahme: Faktische Regelwerke, insbesondere in der Wirtschaftsregulierung.
  • Grundsatz der Nicht-Entschädigungspflicht bei rechtmäßigem Handeln:
    • Begrenzung durch das besondere öffentliche Interesse.
    • Abgrenzung zu Enteignungs- und Eigentumsrechten.

2. Polizeiliche Verordnungen und Selbstregulierung

  • Rechtsstaatliche Prinzipien: Legalitätsprinzip und Gesetzesvorbehalt.
  • Instrumente: Verordnungen, Pläne und Selbstregulierung.
  • Verordnungen: Organisationsvorbehalt (Art. 53.1 EG) und ergänzende Regelungen durch Behörden.
  • Pläne: Unterscheidung zwischen strategischen Leitlinien (Soft Law) und verbindlichen Vorgaben (Hard Law).
  • Selbstregulierung:
    • Spontane Bildung von Standards und Verhaltenskodizes.
    • Freiwilliger Charakter, ausnahmsweise verbindlich durch gesetzliche Verweise (z. B. ISO-Normen).
    • Gründe: Technische Komplexität und Schwierigkeiten bei der Definition des öffentlichen Interesses.

3. Kontrolltechniken: Überwachung und Prüfung

  • Sicherheit: Materielle Tätigkeit zur Beobachtung privater Aktivitäten durch Sicherheitsbehörden.
  • Inspektion: Formalisierte Tätigkeit zur Überprüfung der Einhaltung von Pflichten und Verboten.
  • Assessments und Audits: Interne (Selbstbewertung) und externe Prüfungen.
  • Selbstüberwachung: Kollaboration privater Einrichtungen zur Qualitätssicherung und Einhaltung gesetzlicher Standards.

4. Verbote und Mandate

  • Unterscheidung:
    • Obligation: Rechtliche Notwendigkeit zu handeln oder zu unterlassen.
    • Carga (Last): Leistung oder Status zugunsten des Erfüllenden.
    • Deber (Pflicht): Rechtliche Notwendigkeit gegenüber der Gemeinschaft.
  • Arten: Singulär oder allgemein, positiv (Mandate) oder negativ (Verbote), präventiv oder repressiv.
  • Rechtsform: Muss gesetzlich bestimmt, verhältnismäßig, motiviert und vollstreckbar sein.

5. Konzept und Arten von Genehmigungen

  • Definition: Unterscheidung zwischen deklaratorischen (Anerkennung eines Rechts) und konstitutiven (Erlaubnis für verbotenes Verhalten) Genehmigungen.
  • Klassen:
    • Reguliert: Verwaltung prüft nur die gesetzlichen Voraussetzungen.
    • Diskretionär: Verwaltung entscheidet nach Ermessen im öffentlichen Interesse.
    • Personen-, Sach- oder Mischgenehmigungen.

6. Status der Genehmigungen

  • Verwaltungsakt, einseitig und vollstreckbar.
  • Übertragbarkeit: Persönliche Genehmigungen sind nicht übertragbar; sachbezogene Genehmigungen können übertragbar sein.
  • Beendigung: Durch Erfüllung, Zeitablauf, Verzicht, Annullierung, Widerruf oder Nichterfüllung der Auflagen.

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