Grundlagen des Verwaltungs- und Polizeirechts
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1. Leitprinzipien der Polizeiverwaltung
- Grundsatz der Gleichbehandlung:
- Allgemeiner verfassungsrechtlicher Grundsatz (Art. 14 GG).
- Einsatz unbestimmter Rechtsbegriffe und allgemeiner Bestimmungen.
- Ungleichbehandlung ist zulässig, sofern sie nicht willkürlich ist (unterschiedliche Behandlung in unterschiedlichen Situationen).
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:
- Gilt für alle administrativen Tätigkeiten.
- Wahrung von Recht, Ordnung und öffentlicher Sicherheit durch das mildeste Mittel zur Wahrung der individuellen Freiheit (favor libertatis).
- Grundsatz der Rechtsbindung:
- Gesetzliche Grundlage für Eingriffe in Rechte und Freiheiten.
- Konkrete Regelung von Eingriffsbefugnissen.
- Kriterien der Vollständigkeit, Messbarkeit und Vorhersehbarkeit.
- Ausnahme: Faktische Regelwerke, insbesondere in der Wirtschaftsregulierung.
- Grundsatz der Nicht-Entschädigungspflicht bei rechtmäßigem Handeln:
- Begrenzung durch das besondere öffentliche Interesse.
- Abgrenzung zu Enteignungs- und Eigentumsrechten.
2. Polizeiliche Verordnungen und Selbstregulierung
- Rechtsstaatliche Prinzipien: Legalitätsprinzip und Gesetzesvorbehalt.
- Instrumente: Verordnungen, Pläne und Selbstregulierung.
- Verordnungen: Organisationsvorbehalt (Art. 53.1 EG) und ergänzende Regelungen durch Behörden.
- Pläne: Unterscheidung zwischen strategischen Leitlinien (Soft Law) und verbindlichen Vorgaben (Hard Law).
- Selbstregulierung:
- Spontane Bildung von Standards und Verhaltenskodizes.
- Freiwilliger Charakter, ausnahmsweise verbindlich durch gesetzliche Verweise (z. B. ISO-Normen).
- Gründe: Technische Komplexität und Schwierigkeiten bei der Definition des öffentlichen Interesses.
3. Kontrolltechniken: Überwachung und Prüfung
- Sicherheit: Materielle Tätigkeit zur Beobachtung privater Aktivitäten durch Sicherheitsbehörden.
- Inspektion: Formalisierte Tätigkeit zur Überprüfung der Einhaltung von Pflichten und Verboten.
- Assessments und Audits: Interne (Selbstbewertung) und externe Prüfungen.
- Selbstüberwachung: Kollaboration privater Einrichtungen zur Qualitätssicherung und Einhaltung gesetzlicher Standards.
4. Verbote und Mandate
- Unterscheidung:
- Obligation: Rechtliche Notwendigkeit zu handeln oder zu unterlassen.
- Carga (Last): Leistung oder Status zugunsten des Erfüllenden.
- Deber (Pflicht): Rechtliche Notwendigkeit gegenüber der Gemeinschaft.
- Arten: Singulär oder allgemein, positiv (Mandate) oder negativ (Verbote), präventiv oder repressiv.
- Rechtsform: Muss gesetzlich bestimmt, verhältnismäßig, motiviert und vollstreckbar sein.
5. Konzept und Arten von Genehmigungen
- Definition: Unterscheidung zwischen deklaratorischen (Anerkennung eines Rechts) und konstitutiven (Erlaubnis für verbotenes Verhalten) Genehmigungen.
- Klassen:
- Reguliert: Verwaltung prüft nur die gesetzlichen Voraussetzungen.
- Diskretionär: Verwaltung entscheidet nach Ermessen im öffentlichen Interesse.
- Personen-, Sach- oder Mischgenehmigungen.
6. Status der Genehmigungen
- Verwaltungsakt, einseitig und vollstreckbar.
- Übertragbarkeit: Persönliche Genehmigungen sind nicht übertragbar; sachbezogene Genehmigungen können übertragbar sein.
- Beendigung: Durch Erfüllung, Zeitablauf, Verzicht, Annullierung, Widerruf oder Nichterfüllung der Auflagen.