Grundlagen des Verwaltungsrechts: Akt, Unterordnung und Quellen
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Ursachen der Handlungsfähigkeit und Beteiligungsformen
Die Ursachen, die die Handlungsfähigkeit beeinflussen, sind: Nationalität, Alter, Krankheit, Verurteilung und Disqualifikation für ein öffentliches Amt.
Es gibt drei Formen der Beteiligung von Körperschaften an administrativen Funktionen:
- Organisatorische Beteiligung: Beinhaltet die Einbeziehung der Bürger in die administrative Funktion.
- Funktionelle Beteiligung: Beinhaltet die Ausübung administrativer Funktionen, ohne dass die Bürger der Verwaltung beitreten.
- Kooperative Beteiligung: Eine private Aktion, die dem allgemeinen Interesse dient und von der Verwaltung befürwortet wird, ohne dass öffentliche Aufgaben erledigt werden müssen.
Definition und Entstehung des Verwaltungsakts
Ein Verwaltungsakt kann definiert werden als eine einseitige, nicht-politische Erklärung der Verwaltung, die dem Verwaltungsrecht unterliegt. Der Akt setzt die Existenz einer Leistung der Verwaltung voraus. Nach dem Erlass eines Verwaltungsakts kann dieser administrativ oder rechtskräftig angefochten werden. Der Akt stellt somit eine durch das Gesetz kontrollierte und darauf basierende Verwaltungshandlung dar.
Die Entstehung des Verwaltungsakts im Sinne des Verwaltungsrechts kann auf die Französische Revolution zurückgeführt werden.
Klassifizierung von Verwaltungsakten
Verwaltungsakte sind Manifestationen mit externer Bedeutung, die rechtliche Einheiten darstellen und rechtliche Situationen schaffen oder ändern (z. B. Strafen). Sie können unterschiedliche Zwecke verfolgen:
- Willensäußerung (Begierde): Die Verwaltung drückt ihren Wunsch aus, bestimmte rechtliche Situationen zu transformieren oder zu schaffen (z. B. Oppositionen).
- Stellungnahme (Studie): Die Verwaltung äußert ihre Meinung zu einem Thema (z. B. Gutachten).
- Wissensbekundung: Die Verwaltung weist auf bestimmte Tatsachen hin und beweist diese (z. B. Zertifizierung).
Die Willensäußerung ist die wichtigste Form, da sie einseitig Rechte und Pflichten schafft. Diese einseitigen Handlungen stehen im Gegensatz zu Verträgen, die mindestens zwei Willenserklärungen erfordern. Die Verwaltung kann Einzelpersonen bestimmte Verhaltensweisen gesetzeskonform auferlegen. Es muss zwischen Handlungen, die dem Verwaltungsrecht unterliegen, und privaten Handlungen (trennbarer Handlungen) unterschieden werden.
Arten von Handlungen nach Auswirkungen auf den Einzelnen:
- Begünstigende Akte (Pro): Erweitern die rechtlichen Möglichkeiten (z. B. Kinobesuche, Konzessionen, Genehmigungen, Zulassungen).
- Belastende Akte (Lien): Schränken die Leistung ein (z. B. Sanktionen, Enteignung, Verbote).
Arten von Handlungen nach Subjekten:
- Zielgruppe Bürger: Bürger, die keine besondere Beziehung zur Verwaltung haben.
- Zielgruppe besondere Beziehung: Bürger, die in einer besonderen Beziehung zur Verwaltung stehen.
Finale und diskretionäre Verwaltungsakte
Hinsichtlich der gerichtlichen Überprüfung existieren:
- Finale Akte: Schließen das Verfahren ab und kristallisieren die Verwaltung. Diese können fest (nicht der gerichtlichen Nachprüfung unterliegend) oder nicht fest sein.
- Ausgeschlossene Zuständigkeit: Akte, deren Natur es ist, Regeln und andere Rechtsakte zu erfüllen.
- Gebundene Zuständigkeit: Der Inhalt ist in seiner Gesamtheit vorbestimmt (z. B. der Preis für ein Ticket).
- Diskretionäre Rechtsakte: Bieten die Möglichkeit einer autonomen Entscheidungsfindung und Verwaltung.
Immanuel Kant definierte das Gesetz als die Gesamtheit der Bedingungen, unter denen die Freiheit des Einzelnen mit der Freiheit aller anderen nach einem allgemeinen Gesetz vereinigt werden kann. Manchmal ist es jedoch viel wichtiger, der Praxis des Guten treu zu bleiben, auch wenn das Land gesetzlos ist und unter schlechter Verwaltung leidet. Konfuzius.
Unterordnung der Verwaltung unter Recht und Gesetz
Die Unterordnung der Verwaltung unter Recht und Gesetz: Gemäß Artikel 9.1 der Spanischen Verfassung (CE 78) „gelten Bürger und öffentliche Stellen die Verfassung und andere Gesetze“. In diesem Sinne besagt Artikel 103 CE, dass die öffentliche Verwaltung objektiv den allgemeinen Interessen dient und in vollem Umfang dem Recht und dem Gesetz unterliegt. Dies kennzeichnet den Rechtsstaat, in dem die Verwaltung der Öffentlichkeit untergeordnet ist.
Historisch gesehen führte dieses Unterordnungsprinzip zum sogenannten administrativen System französischer Herkunft, das eine Lösung für das Problem der Unterordnung unter die Rechtsvorschriften brachte. Das Recht, das die Verwaltung regelt, ist ein besonderes Pflichtgesetz, das auf dem öffentlich bekannten Prinzip der Ungleichheit der Parteien basiert: dem Verwaltungsrecht.
Quellen des öffentlichen Rechts
Privatrechtliche Vorschriften sind Kollisionsnormen, die sich an Einzelpersonen im Allgemeinen richten. Öffentliche Vorschriften setzen immer einen Adressaten voraus: den Staat und innerhalb dessen die öffentliche Verwaltung, deren Rechte als Subjekte gelten. Die subjektive Position der Verwaltung wird durch das Recht des Körpers selbst garantiert.
Das allgemeine System der Rechtsquellen ist in Art. 1.1 BGB festgelegt, das besagt, dass die Quellen des spanischen Rechts das Gesetz, das Gewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze sind. Für die öffentliche Verwaltung, die das Verhalten regelt, sind dies spezifisch:
- Die Verfassung
- EU-Verordnungen
- Gesetze
- Verordnungen
- In gewissem Umfang der administrative Präzedenzfall
Verordnungen und ihr Verhältnis zum Gesetz
Verordnungen sind eigene Regeln, die von der Exekutive in Ausübung ihrer Regulierungskompetenz erlassen werden, in der Regel unterhalb des Gesetzesrangs. Diese untergeordnete Position hat folgende Konsequenzen:
- Sie unterliegen einer Überprüfung der Rechtmäßigkeit, während Gesetze der Verfassung unterliegen.
- Verordnungen können Gesetze nicht aufheben, Gesetze jedoch Verordnungen.
- Sie sind an das Gesetz und die Rechtsprinzipien gebunden.
Es gibt verschiedene Arten von Verordnungen:
- Unabhängige Verordnungen: Über Angelegenheiten, für die eine Regulierungskompetenz vorgesehen ist.
- Ausführende Verordnungen: Dienen der Entwicklung eines Gesetzes.
- Notwendige Verordnungen: Werden im Notfall diktiert.
Diese Verordnungen müssen von zuständigen Stellen erlassen werden, unter Beachtung der Normenhierarchie, der Zweckmäßigkeit und der Nonderogability Singular (d. h., Entscheidungen der Verwaltung dürfen keine allgemeine Bestimmung verletzen). Verordnungen werden durch gesetzliche Verfahren kontrolliert (z. B. Strafverfahren, Anfechtung, direkte Klage und die Frage der Illegalität).
Der Verwaltete und seine Rechtsstellung
Als Verwalteter gilt jede natürliche oder juristische Person, ob öffentlich oder privat, die einem Abhängigkeitsverhältnis zur öffentlichen Verwaltung unterliegt. Die Beziehungen der öffentlichen Verwaltung zu den Bürgern werden durch das Verwaltungsrecht geregelt.
Die Verwalteten können klassifiziert werden in:
- Einfache Stellung: Der Verwaltete befindet sich in einem allgemeinen Untertanenverhältnis zur Verwaltung.
- Qualifizierte Stellung: Der Verwaltete befindet sich in einem speziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Verwaltung (z. B. Beamte).
Personen, die nach Zivilrecht handlungsfähig sind, einschließlich Minderjähriger, haben die Fähigkeit, ihre Rechte zu verteidigen, sofern dies gesetzlich zulässig ist (mit Ausnahme von Minderjährigen mit Behinderung, je nach spezifischer Regelung).