Grundlagen des Verwaltungsrechts und der Staatsorganisation

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Rechtsgrundsätze und Rechtsnormen

Rechtsgrundsätze und Rechtsnormen sind für menschliche Gesellschaften unerlässlich, um Beziehungen zwischen ihren Mitgliedern und mit Dritten zu regeln. Sie dienen als Zwangsmittel, um bestimmte Verhaltensweisen durchzusetzen und unerwünschte zu unterbinden.

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein Zweig des öffentlichen Rechts, der die administrative Funktion des Staates regelt. Es beinhaltet Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung von Regeln und dient der Begrenzung der Macht der Verwaltung sowie der Disziplinierung der Rechtsbeziehungen zwischen der Verwaltung und den Bürgern.

Der Staat

Der Staat ist eine zwingende Regelung, die das Verhalten von Menschen steuert. Er stellt eine Rechtsordnung dar, die über spezialisierte Organe zur Schaffung und Umsetzung von Standards verfügt.

Rechtsstaatlichkeit

Die Rechtsstaatlichkeit ist ein fundamentaler Grundsatz des Rechts, der die Unterordnung unter die Herrschaft des Rechts und den Vorrang der Verfassung betont.

Hat der Staat eine juristische Person?

Ja, der Staat besitzt Rechtspersönlichkeit. Diese Organisation generiert und besitzt Rechte und Pflichten.

Staatliche Verwaltung im organisatorischen Sinn

Die staatliche Verwaltung im organisatorischen Sinn umfasst alle Behörden, Organisationen und öffentlichen Einrichtungen, die im Rahmen verfassungsrechtlicher Parameter hoheitliche Gewalt ausüben.

Staatliche Verwaltung in Funktion

Die staatliche Verwaltung in ihrer funktionalen Ausprägung beinhaltet alle Aktivitäten, die zur Erreichung der gemeinschaftlich festgelegten Ziele notwendig sind.

Was ist ein Ministerium?

Ein Ministerium ist ein Oberkörper, der zusammen mit dem Präsidenten die Regierung und die Verwaltung der jeweiligen Sektoren bildet. Es ist zuständig für die Festlegung und Bewertung von Politiken und Projekten, das Vorschlagen von Studien und Regelungen sowie die Überwachung von Ressourcen.

Was ist ein Sekretariat?

Ein oder mehrere Sekretariate sind jedem Ministerium zugeordnet. Sie koordinieren die Aktionen der Behörden und des Dienstleistungssektors und üben die innere Verwaltung des Ministeriums aus. Der Generalsekretär ist der direkte Mitarbeiter des Ministers und verantwortet die interne Verwaltung des Ministeriums.

Grundprinzipien der Verwaltung

Grundsatz der Gesetzmäßigkeit

Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verpflichtet die Verwaltung, im Einklang mit den geltenden rechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorschriften zu handeln.

Prinzip der Hierarchie der Rechtsordnung

Die Rechtsordnung kann als hierarchisches System verstanden werden, in dem Regeln unterschiedlichen Wert haben. Niedrigere Regeln leiten ihre Gültigkeit von höherrangigen Vorschriften ab.

Konzentration und Zentralisierung

Administrative Zentralisierung bedeutet die Konzentration von Befugnissen oder Organen an einer oberen oder zentralen Stelle, wodurch Macht gebündelt wird.

Grundsatz der Spezialisierung in der Verwaltungsorganisation des Staates

Dieser Grundsatz besagt, dass dem Staatsapparat öffentlich-rechtliche Körperschaften mit allgemeinen oder teilweisen Zuständigkeiten angehören.

Dezentrale Agentur

Eine dezentrale Agentur liegt vor, wenn eine oder mehrere Befugnisse oder Aufgaben von Dienstleistern auf eine Einheit ohne eigenen rechtlichen Status oder eine interne Einheit einer öffentlichen Einrichtung übertragen werden.

Unabhängige Einrichtung

Eine unabhängige Einrichtung ist eine Regierungsbehörde mit eigener Rechtspersönlichkeit, der öffentliche Befugnisse übertragen werden. Sie kann funktional oder territorial unabhängig sein.

Autonome Agentur

Autonome Agenturen sind solche, deren Behörden nicht dem Präsidenten der Republik unterstehen oder von ihm abhängig sind. Sie zeichnen sich durch das Fehlen eines Vorgesetzten, die Unabhängigkeit von externer Einflussnahme bei der Entscheidungsfindung, eigene regulatorische Befugnisse und die Freiheit der Haushaltsausführung aus.

Öffentlich-rechtliche juristische Personen

Öffentlich-rechtliche juristische Personen sind Einheiten, die hoheitliche Befugnisse in administrativen Funktionen ausüben. Sie sind Personen, die fiktive Rechte und Pflichten wahrnehmen können und sich durch folgende Merkmale auszeichnen:

  • Sie sind durch Verfassung oder Gesetz geschaffen.
  • Sie sind mit hoheitlichen Befugnissen oder Funktionen ausgestattet, die der Öffentlichkeit dienen.
  • Sie verfügen über ein eigenes Vermögen.
  • Sie besitzen eine eigene Rechtspersönlichkeit.

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