Grundlagen des Wechsels: Definition, Beteiligte und Fälligkeit
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1. Was ist das Akzept und wer ist der Bürge (Avalist)?
Das Akzept ist die Verpflichtung des Bezogenen, den Wechsel bei Fälligkeit zu bezahlen. Der Bezogene verpflichtet sich, den Betrag zu zahlen. Falls er dies nicht tut, ist der Bürge (Avalist) dafür verantwortlich. Die Bürgschaft (Aval) kann unbegrenzt oder begrenzt sein.
2. Die Hauptbeteiligten am Wechsel
Aussteller (Trassant)
Die Person, die den Wechsel ausstellt und den Bezogenen zur Zahlung anweist.
Bezogener (Trassat)
Seine Aufgabe ist es, den im Wechsel angegebenen Betrag am Fälligkeitstag zu zahlen.
Zahlungsempfänger (Remittent/Nehmer)
Die Person, die berechtigt ist, den Wechsel bei Fälligkeit einzufordern.
3. Wie wird der Wechselbetrag angegeben?
Der Betrag muss in Worten angegeben werden, gefolgt von der Währung (z. B. Euro). Sollte der in Worten ausgedrückte Betrag von dem in Zahlen ausgedrückten Betrag abweichen, ist der in Worten ausgedrückte Betrag rechtsgültig.
4. Die Fälligkeitsarten des Wechsels
Bei Sicht (À vue)
Der Wechsel wird zu dem Zeitpunkt bezahlt, zu dem der Inhaber ihn dem Bezogenen zur Zahlung vorlegt.
Nach Sicht (Nach einer bestimmten Zeit nach Sicht)
Die Frist wird in Tagen oder Monaten gezählt. Beispiele sind Ausdrücke wie „einen Tag nach Sicht“ oder „einen Monat nach Sicht“.
5. Ort und Datum der Ausstellung
Ort der Ausstellung
Der Name des Ortes, an dem der Wechsel ausgestellt wird. Dieser Ort stimmt in der Regel mit dem Wohnsitz des Ausstellers überein.
Datum der Ausstellung (Zeichnungsdatum)
Der Tag, an dem der Wechsel ausgestellt wird. Dieses Datum dient zur Bestimmung der Fälligkeit, wenn diese auf einen bestimmten Zeitraum nach dem Ausstellungsdatum festgelegt wurde.
6. Berechnung der Laufzeit (Frist)
Die Fristberechnung beginnt:
- Bei Tagen nach Sicht: Ab dem Datum des Akzepts (der Annahme).
- Bei Monaten nach Datum: Ab dem Ausstellungsdatum des Wechsels.
7. Ort der Zahlung
Als Zahlungsort kann jeder beliebige Ort angegeben werden. Häufig sind dies jedoch Banken oder der Wohnsitz des Bezogenen.
8. Die Akzeptierung des Wechsels
Die Akzeptierung ist die Handlung, durch die sich der Bezogene verpflichtet, die Zahlung des Wechsels bei Fälligkeit zu leisten.
9. Definition des Indossaments (Übertragung)
Wenn der Wechsel nicht selbst zur Einziehung behandelt wird, kann er durch Indossament (Übertragung) an eine andere Person abgetreten werden, wodurch das Eigentum übertragen wird.
Indossant (Vormann)
Die Person, die den Wechsel überträgt oder indossiert.
Indossatar (Neuer Inhaber)
Der neue Besitzer, an den der Wechsel übertragen wird und der ihn erneut indossieren kann.
Das Indossament kann unbegrenzt sein, muss aber insgesamt erfolgen.
10. Was ist ein Wechsel? (Zusammenfassung)
Ein Wechsel ist ein Dokument, mit dem eine Person (der Aussteller/Trassant) eine andere Person (den Bezogenen/Trassat) anweist, einem Dritten (dem Zahlungsempfänger/Inhaber) einen bestimmten Geldbetrag zu einem festgelegten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort zu zahlen.