Grundlagen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes
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Wirtschaftliche Grundbegriffe
Wirtschaftliche Aktivität: Jedes Verfahren, durch das wir Produkte und Dienstleistungen erhalten, die Bedürfnisse erfüllen.
Produktion: Alle Waren und Dienstleistungen, die durch wirtschaftliche Tätigkeit generiert werden.
Distribution: Die Verteilung von Waren und Dienstleistungen an die Verbraucher, z. B. über Verkaufsstellen.
Verbrauch: Der Kauf und die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen zur Befriedigung von Bedürfnissen.
Produktivität: Das Verhältnis zwischen dem Produktionsergebnis (Output) und den dafür eingesetzten Mitteln (Input).
Wirtschaftssektoren
Primärer Sektor (Sektor 1): Umfasst Aktivitäten zur Gewinnung von Rohstoffen und Nahrungsmitteln aus der natürlichen Umwelt (z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Viehwirtschaft).
Sekundärer Sektor (Sektor 2): Umfasst wirtschaftliche Aktivitäten, die Rohstoffe in Produkte umwandeln (z. B. Industrie, Baugewerbe, Bergbau).
Tertiärer Sektor (Sektor 3): Umfasst Aktivitäten, die Dienstleistungen für die Gesellschaft erbringen (z. B. Handel, Verkehr, Gesundheit).
Unternehmensformen und -größen
Eigentumsformen
Öffentliche Unternehmen: Unternehmen, die sich im Besitz des Staates befinden.
Private Unternehmen: Unternehmen, die Privatpersonen oder privaten Einrichtungen gehören.
Einzelunternehmen: Gehören einer einzelnen Person.
Gesellschaften: Haben mehrere Eigentümer und sind oft als juristische Personen organisiert.
Unternehmensgrößen
- Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Beschäftigte oder weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz.
- Kleinunternehmen: Weniger als 50 Beschäftigte oder Jahresumsatz zwischen 2 und 10 Mio. Euro.
- Mittleres Unternehmen: Bis zu 250 Beschäftigte oder bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz.
- Großunternehmen: Überschreitet die Kriterien für mittlere Unternehmen.
Beschäftigung und Arbeitsmarkt
Beschäftigungsarten
Abhängige Beschäftigung: Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber (Unternehmen oder Staat) gegen Lohn oder Gehalt.
Selbstständige Tätigkeit (Autonom): Unabhängige Arbeit mit eigener Organisation; der Ertrag der Arbeit gehört dem Selbstständigen.
Vertragsarten
Unbefristeter Vertrag: Arbeitsvertrag ohne festgelegte Laufzeit. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber kann eine finanzielle Entschädigung (Abfindung) fällig werden.
Befristeter Vertrag: Arbeitsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit. Nach Ablauf besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.
Arbeitsmarktorganisationen
Sozialpartner: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind große Organisationen, die geschaffen wurden, um die Interessen von Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmern zu verteidigen.
Bevölkerung nach Erwerbsstatus
Erwerbsbevölkerung: Personen im erwerbsfähigen Alter (z. B. 16-64 Jahre), die arbeiten können und wollen. Sie unterteilt sich in:
- Erwerbstätige: Personen, die einer bezahlten Arbeit nachgehen und dafür eine Vergütung erhalten.
- Arbeitslose: Personen, die nicht erwerbstätig sind, aber aktiv Arbeit suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Nichterwerbspersonen (Inaktive): Personen, die nicht zur Erwerbsbevölkerung zählen (z. B. Personen unter dem Mindestalter, Schüler, Studenten, Rentner, Hausfrauen/-männer ohne Arbeitswunsch).