Grundlagen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes

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Wirtschaftliche Grundbegriffe

Wirtschaftliche Aktivität: Jedes Verfahren, durch das wir Produkte und Dienstleistungen erhalten, die Bedürfnisse erfüllen.

Produktion: Alle Waren und Dienstleistungen, die durch wirtschaftliche Tätigkeit generiert werden.

Distribution: Die Verteilung von Waren und Dienstleistungen an die Verbraucher, z. B. über Verkaufsstellen.

Verbrauch: Der Kauf und die Nutzung von Produkten und Dienstleistungen zur Befriedigung von Bedürfnissen.

Produktivität: Das Verhältnis zwischen dem Produktionsergebnis (Output) und den dafür eingesetzten Mitteln (Input).

Wirtschaftssektoren

Primärer Sektor (Sektor 1): Umfasst Aktivitäten zur Gewinnung von Rohstoffen und Nahrungsmitteln aus der natürlichen Umwelt (z. B. Landwirtschaft, Fischerei, Viehwirtschaft).

Sekundärer Sektor (Sektor 2): Umfasst wirtschaftliche Aktivitäten, die Rohstoffe in Produkte umwandeln (z. B. Industrie, Baugewerbe, Bergbau).

Tertiärer Sektor (Sektor 3): Umfasst Aktivitäten, die Dienstleistungen für die Gesellschaft erbringen (z. B. Handel, Verkehr, Gesundheit).

Unternehmensformen und -größen

Eigentumsformen

Öffentliche Unternehmen: Unternehmen, die sich im Besitz des Staates befinden.

Private Unternehmen: Unternehmen, die Privatpersonen oder privaten Einrichtungen gehören.

Einzelunternehmen: Gehören einer einzelnen Person.

Gesellschaften: Haben mehrere Eigentümer und sind oft als juristische Personen organisiert.

Unternehmensgrößen

  • Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Beschäftigte oder weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz.
  • Kleinunternehmen: Weniger als 50 Beschäftigte oder Jahresumsatz zwischen 2 und 10 Mio. Euro.
  • Mittleres Unternehmen: Bis zu 250 Beschäftigte oder bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz.
  • Großunternehmen: Überschreitet die Kriterien für mittlere Unternehmen.

Beschäftigung und Arbeitsmarkt

Beschäftigungsarten

Abhängige Beschäftigung: Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber (Unternehmen oder Staat) gegen Lohn oder Gehalt.

Selbstständige Tätigkeit (Autonom): Unabhängige Arbeit mit eigener Organisation; der Ertrag der Arbeit gehört dem Selbstständigen.

Vertragsarten

Unbefristeter Vertrag: Arbeitsvertrag ohne festgelegte Laufzeit. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber kann eine finanzielle Entschädigung (Abfindung) fällig werden.

Befristeter Vertrag: Arbeitsvertrag mit einer festgelegten Laufzeit. Nach Ablauf besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.

Arbeitsmarktorganisationen

Sozialpartner: Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind große Organisationen, die geschaffen wurden, um die Interessen von Arbeitgebern bzw. Arbeitnehmern zu verteidigen.

Bevölkerung nach Erwerbsstatus

Erwerbsbevölkerung: Personen im erwerbsfähigen Alter (z. B. 16-64 Jahre), die arbeiten können und wollen. Sie unterteilt sich in:

  • Erwerbstätige: Personen, die einer bezahlten Arbeit nachgehen und dafür eine Vergütung erhalten.
  • Arbeitslose: Personen, die nicht erwerbstätig sind, aber aktiv Arbeit suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Nichterwerbspersonen (Inaktive): Personen, die nicht zur Erwerbsbevölkerung zählen (z. B. Personen unter dem Mindestalter, Schüler, Studenten, Rentner, Hausfrauen/-männer ohne Arbeitswunsch).

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