Grundlagen der Wirtschaft und Unternehmensformen
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Grundlagen der Wirtschaft
Die Wirtschaft befasst sich mit der Produktion von Gütern und Dienstleistungen für die Gesellschaft. Diese Tätigkeit wird verwaltet.
Wirtschaft: Sozialwissenschaft, die sich mit der Befriedigung menschlicher Bedürfnisse befasst.
Bedürfnis: Gefühl des Mangels eines Gutes, verbunden mit dem Wunsch, dass dieser Mangel verschwindet. Es gibt 3 Arten von Bedürfnissen:
- Vitale Bedürfnisse (lebensnotwendig)
- Kulturelle Bedürfnisse (z.B. für Bildung)
- Luxusbedürfnisse (nicht unbedingt lebensnotwendig)
Gut: Etwas, das ein Bedürfnis befriedigt, ob materiell oder immateriell.
Produktionsfaktoren: Die Elemente, die zur Produktion von Gütern und Dienstleistungen verwendet werden: Natur, Kapital (d.h. Produktionsmittel, die selbst produziert und zur weiteren Produktion verwendet werden) und Arbeit (die Arbeitskraft).
Wirtschaftseinheiten:
- Haushalte (Verbrauchseinheiten)
- Unternehmen (Produktionseinheiten)
- Staat (Verbraucher und Produzent)
Unternehmen
Unternehmen: Die Vereinigung der Produktionsfaktoren (Natur, Arbeit, Kapital). Widmet sich der Produktion von Gütern und Dienstleistungen, die verkauft werden, um Gewinn zu erzielen.
Klassifizierung von Unternehmen
1. Nach Tätigkeitsbereich:
- Primärsektor (Rohstoffunternehmen): Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Natur (Landwirtschaft, Viehzucht, Jagd, Fischerei, Bergbau, Forstwirtschaft).
- Sekundärsektor (Industrieunternehmen): Erwerben Rohstoffe und wandeln sie durch Herstellungsverfahren in Fertigprodukte um.
- Tertiärsektor (Dienstleistungsunternehmen): Umfasst zwei Hauptgruppen:
- Dienstleistungsunternehmen: Produzieren eine Dienstleistung statt einer Ware (z.B. Transportunternehmen).
- Handelsunternehmen (Geschäfte): Kaufen Produkte und verkaufen sie unverarbeitet weiter. (Großhandel: Verkauft an Einzelhändler. Einzelhandel: Verkauft an Endverbraucher).
2. Nach Unternehmensgröße:
- Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter und Jahresumsatz/Bilanzsumme nicht mehr als 2 Millionen €.
- Kleine Unternehmen: 10 bis 49 Mitarbeiter und Jahresumsatz/Bilanzsumme nicht mehr als 10 Millionen €.
- Mittlere Unternehmen: 50 bis 249 Mitarbeiter und Jahresumsatz/Bilanzsumme nicht mehr als 43 Millionen €.
- Große Unternehmen: 250 oder mehr Mitarbeiter und Jahresumsatz/Bilanzsumme über 43 Millionen €.
3. Nach Eigentümerform:
- Private Unternehmen: Gehören Privatpersonen oder anderen privaten Einheiten.
- Öffentliche Unternehmen: Gehören ganz oder teilweise der öffentlichen Hand (Staat, Länder, Gemeinden oder andere öffentliche Körperschaften).
4. Nach geografischer Reichweite:
- Regionale Unternehmen: Tätig in einer Region oder Provinz.
- Nationale Unternehmen: Tätig innerhalb eines Landes.
- Internationale Unternehmen: Tätig in mehreren Ländern.
5. Nach Rechtsform:
- Einzelunternehmen: Der Inhaber ist eine einzelne natürliche Person, die selbstständig und regelmäßig ein Gewerbe betreibt. Man unterscheidet zwischen der Fähigkeit, Unternehmer zu sein (jeder kann es sein), und der Fähigkeit, Arbeitgeber zu sein (man muss volljährig sein und rechtlich über Vermögen verfügen können).Anmerkung:
- Solo: Fähigkeit, Rechte und Pflichten zu haben (Rechtsfähigkeit).
- Individual: Einzelne Person (natürliche Person).
- Juristische Personen: Vereinigung von natürlichen Personen, die eine Tätigkeit ausüben. Dazu gehören Vereine (ohne Gewinnerzielungsabsicht) und Gesellschaften (mit Gewinnerzielungsabsicht).
- Gesellschaften (juristische Personen): Entstehen, wenn mehrere Personen Vermögen (Güter und Geld) zusammenlegen, um ein Geschäft zu betreiben und die erzielten Gewinne zu teilen. In diesem Fall ist die Gesellschaft selbst der Unternehmer. Zur Gründung einer Gesellschaft ist in der Regel eine öffentliche Urkunde (Notar) und eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich. Eine Gesellschaft besteht aus Gesellschaftern (die das Kapital bereitstellen) und dem Kapital (Vermögen).
WICHTIGSTE GESELLSCHAFTSFORMEN:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH):
Geregelt durch das GmbH-Gesetz (z.B. in Deutschland). Das Stammkapital ist in Geschäftsanteile (Beteiligungen) aufgeteilt und wird durch die Einlagen der Gesellschafter gebildet, die nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft haften.
Merkmale: Das Stammkapital ist in Geschäftsanteile aufgeteilt, die alle den gleichen Nennwert haben. Das Mindeststammkapital beträgt nicht weniger als 3005 € (dieser Betrag deutet auf eine Rechtsordnung wie Spanien hin, wo das Minimum 3000 € beträgt). Die Einlagen der Gesellschafter können in Sachwerten oder Geld erfolgen und bilden die Summe des Stammkapitals.Aktiengesellschaft (AG):
Geregelt durch das Aktiengesetz (z.B. in Deutschland). Das Grundkapital ist in Aktien unterteilt und wird durch die Einlagen der Aktionäre gebildet, die nicht persönlich für die Schulden der Gesellschaft haften.
Merkmale: Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt, die alle den gleichen Nennwert haben. Das Mindestgrundkapital beträgt 60.101 € (dieser Betrag deutet auf eine Rechtsordnung wie Spanien hin, wo das Minimum 60.000 € beträgt). Die Einlagen können in Sachwerten oder Geld erfolgen. Die Aktien sind frei übertragbar (können verkauft werden).
Inhalt der Satzung: Identität der Gesellschafter/Aktionäre. Einlagen jedes Gesellschafters und die erhaltenen Anteile/Aktien. Namen der Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder. Satzung (interne Vorschriften für die Arbeitsweise, z.B. Name der Firma (bei GmbH oft mit Zusatz SL/GmbH), Gegenstand des Unternehmens (Tätigkeit), Sitz der Gesellschaft, Höhe des Stamm-/Grundkapitals und Anzahl der Anteile/Aktien).
Organe von Gesellschaften:
Gesellschaften benötigen bestimmte Organe:
- Gesellschafterversammlung / Hauptversammlung: Trifft die grundlegenden Entscheidungen. Die Gesellschafter/Aktionäre treffen sich so oft wie nötig, mindestens aber einmal jährlich innerhalb der ersten 6 Monate des Geschäftsjahres, um den Jahresabschluss zu genehmigen und über die Gewinnverwendung zu beschließen. Beschlüsse werden in der Regel mit der Mehrheit des Kapitals gefasst.
- Geschäftsführer / Vorstand: Kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Verantwortlich für die Geschäftsführung der Gesellschaft und deren gesetzliche Vertretung. Die Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder werden von der Gesellschafterversammlung / Hauptversammlung bestellt und abberufen.