Grundlagen des Zahlungsverkehrs und der Mehrwertsteuer
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Beteiligte Personen an einem Wechsel
- Aussteller: Der Aussteller ist derjenige, der den Wechsel erstellt und die Zahlungsanweisung gibt.
- Bezogener: Der Bezogene ist die Person, die für die Zahlung am Ende der Laufzeit verantwortlich ist.
- Remittent: Die natürliche oder juristische Person, an die die Zahlung geleistet werden muss.
- Bürge: Der Bürge stellt sicher, dass der Betrag des Wechsels mit Wirkung zum Fälligkeitstag vom Aussteller gezahlt wird, und ist ansonsten selbst verantwortlich.
Arten von Schecks und deren Einlösung
Inhaberscheck
Ein Inhaberscheck kann an jede Person ausgezahlt werden, die ihn zur Einlösung vorlegt.
Namensscheck
Ein Namensscheck kann nur vom namentlich genannten Empfänger eingelöst werden, der sich durch einen Ausweis identifizieren muss.
Verrechnungsscheck
Ein Verrechnungsscheck ist durch zwei parallele Linien gekennzeichnet, die das Dokument diagonal kreuzen. Er kann nicht bar ausgezahlt werden; die Gutschrift erfolgt ausschließlich über ein Bankkonto.
Besonderer Verrechnungsscheck
Ein besonderer Verrechnungsscheck liegt vor, wenn zwischen den Linien der Name einer bestimmten Bank steht. Die Einlösung darf nur bei der genannten Bank oder durch eine von ihr beauftragte Bank zur Verwertung erfolgen.
Was ist ein Eigenwechsel oder Schuldschein?
Es handelt sich um ein Zahlungsversprechen, bei dem sich der Unterzeichner direkt verpflichtet, einen bestimmten Betrag zu einem festgelegten Zeitpunkt zu zahlen. Das Dokument kann auf den Inhaber oder auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt werden.
Vorsteuer und Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
Definitionen
- Vorsteuer: Dies ist die Steuer, die Unternehmen an ihre Lieferanten für bezogene Leistungen oder Waren zahlen.
- Umsatzsteuer: Dies ist die Steuer, die der Unternehmer seinen Kunden beim Verkauf seiner Produkte in Rechnung stellt.
Steuerpflichtige verrechnen im Rahmen der Mehrwertsteuer die Umsatzsteuer mit der Vorsteuer. Die Differenz wird an das Finanzamt abgeführt (Zahllast) oder vom Finanzamt zurückerstattet.
Was ist die Bemessungsgrundlage?
Die Bemessungsgrundlage ist der Wert des Vermögensgegenstandes zuzüglich der anfallenden Kosten für Transport und Versicherung.