Grundlagen des Zivilrechts: Personen, Sachen und Register

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Rechtssubjekte und Rechtsfähigkeit

Der Mensch ist das primäre Rechtssubjekt und kann als natürliche Person oder als Gegenstand des Rechts betrachtet werden. Bei der Diskussion über Rechtssubjekte wird klargestellt, dass auch Sachen und Ereignisse relevant sind.

Klassifizierung von Personen

Personen werden in zwei Hauptkategorien eingeteilt:

  • Natürliche Personen (sichtbare Existenz)
  • Juristische Personen (ideale Existenz)

Natürliche Personen (Sichtbare Existenz)

Als Natürliche Personen (Personen sichtbarer Existenz) wird der Mensch als Wesen definiert, das rechtsfähig ist. Das Zivilgesetzbuch definiert sie als Personen, die die Menschheit ohne Unterschied der Qualitäten oder Merkmale aufweisen. Diese Klassifizierung umfasst auch ungeborene Personen (Nasciturus).

Geschäftsfähigkeit und Handlungsunfähigkeit

Ist eine Person noch nicht geboren oder nicht volljährig, kann sie ihre Rechte nicht selbst ausüben und ist auf die Hilfe eines Erwachsenen angewiesen.

Personen, die eine totale Geschäftsunfähigkeit besitzen, sind:

  • Neugeborene
  • Präpubertäre Kinder (unter 14 Jahren)
  • Geisteskranke
  • Taubstumme, die sich nicht schriftlich verständigen können

Diese Personen können Handlungen des bürgerlichen Lebens nicht selbst ausüben, da sie aufgrund moralischer oder physischer Unmöglichkeit der Handlung oder durch ihre Abhängigkeit von einer notwendigen Vertretung (Eltern oder Vormund) handlungsunfähig sind.

Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Minderjährige (im Alter von 14 bis unter 21 Jahren) sind beschränkt geschäftsfähig. Ihre Behinderung ist relativ, und sie können nur jene Handlungen vornehmen, die ihnen gesetzlich gestattet sind.

Auch emanzipierte oder verheiratete Minderjährige behalten ihren Minderjährigenstatus. Das Zivilgesetzbuch legt fest, dass die Ehe nur geschlossen werden kann, wenn der Minderjährige die Voraussetzungen für die Zulassung erfüllt.

Juristische Personen (Ideale Existenz)

Dies sind alle Einheiten, die Rechte erwerben und Verpflichtungen eingehen können, aber keine natürlichen Personen sind, z. B. der Staat, Verbände und Institutionen.

Juristische Personen können zivilrechtlich, aber nicht strafrechtlich belangt werden. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit fällt direkt auf die Mitglieder (natürliche Personen), die das Verbrechen begangen haben, und nicht auf die Organisation, der sie angehören.

Juristische Personen entstehen nach den Bestimmungen ihrer Satzung und im Einklang mit dem Zweck ihrer Gründung.

Sachen und Vermögenswerte (Güter)

Definitionen

Sachen sind materielle Objekte, die einen Wert haben können.

Aktiva (Vermögenswerte) sind immaterielle Gegenstände von erheblichem Wert. Zusammen mit den Sachen werden sie als Güter bezeichnet. Das gesamte Vermögen einer Person bildet ihr Gesamtvermögen.

Beispiel: Wenn ein Unternehmer versprochen hat, ein Bauwerk von Interesse zu errichten, und dies nicht tut, entsteht dem Eigentümer ein Schaden. Solange die Arbeit nicht ausgeführt wurde, behält der Eigentümer das Recht, die Einhaltung zu fordern – ein Recht, das an sich immateriell ist und als Gut gilt, auch wenn es sich auf die Materialität der Arbeit bezieht.

Bewegliche Sachen (Fahrnis)

Dinge, die von einem Ort zum anderen transportiert werden können, sei es durch sich selbst oder durch die Einwirkung einer äußeren Kraft, sind bewegliche Sachen (Fahrnis), z. B. ein Schrank. In diese Klassifizierung fallen auch alle flüssigen oder festen Bestandteile des Bodens (wie Steine, Erde, Metall usw.), sobald sie von ihm getrennt wurden.

Zubehör und Zugehörigkeit

Dinge, die ihren rechtlichen Status als bewegliche Sachen verlieren, obwohl sie transportiert werden könnten, sind solche, die der Eigentümer absichtlich als Zubehör zum Eigentum bestimmt hat. Obwohl sie nicht physisch am Boden befestigt sind, werden sie rechtlich dem Grundstück zugeordnet, z. B. Teichfische, in die Erde gesäte Samen, landwirtschaftliche Werkzeuge, Pflanzen und Tiere, die dem Grundstück dienen. Alle diese beweglichen Sachen werden zur „Eigenschaft der Zugehörigkeit“.

Unbewegliche Sachen (Immobilien)

Dies sind unbewegliche Sachen (Immobilien). Sie sind ihrer Natur nach unbeweglich, wie die Erde und alle festen oder flüssigen Teile ihrer Oberfläche und Tiefe. Dazu gehört alles, was auf organische Weise oder unter der Oberfläche beigefügt ist und nicht das Ergebnis menschlicher Arbeit ist (sogenannte natürliche Bestandteile).

Das Zivilregister (Standesamt)

Das Zivilregister (auch Standesamt genannt) ist eine Verwaltungsstelle, deren Bücher Handlungen und Fakten über den Zivilstand der Bürger erfassen. Es dient der offiziellen Dokumentation der Existenz, des zivilen Status und des persönlichen Status einer Person.

Eintragungen im Zivilregister

Das Register umfasst unter anderem folgende Eintragungen:

  • Geburten, Abstammung, Name und Vorname
  • Emanzipation und Altersqualifikationen
  • Gerichtliche Änderungen der Geschäftsfähigkeit (z. B. Konkurs oder Aussetzung der Zahlung)
  • Erklärungen über Abwesenheit und Tod
  • Wohnort und Nationalität
  • Vormundschaft, Haft und andere gesetzliche Vertretungen
  • Ehe

Das Register ist für alle Interessierten öffentlich einsehbar.

Name und Nachname

Der Name (Vorname und Nachname) wird weitgehend als die Menge von Wörtern verstanden, die eine Person mit legalem und offiziellem Status identifizieren und benennen.

In vielen Ländern bestehen Familiennamen aus zwei Teilen, bestimmt durch das väterliche Prinzip (der erste Begriff entspricht dem ersten Nachnamen des Vaters) und das mütterliche Prinzip (der zweite entspricht dem ersten Nachnamen der Mutter). Es ist jedoch möglich, dass das Kind bei Erreichen der Volljährigkeit die Änderung der Reihenfolge der Familiennamen beantragt. Der Nachname wird im Gegensatz zum Vornamen nicht nach individuellem Ermessen gewählt, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben oder erlaubt.

Wenn die Abstammung die Namen nicht bestimmt (z. B. bei Kindern unbekannter Eltern), legt der Standesbeamte gängige Familiennamen fest. Unter bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Umständen kann ein Antrag auf Änderung des Familiennamens gestellt werden.

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