Grundlagen des Zivilrechts: Wichtige Begriffe und Konzepte

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Grundlagen dinglicher Rechte

Dingliche Rechte werden als Rechtsverhältnisse charakterisiert, die zwischen dem Eigentümer eines Rechts und einer Sache bestehen, unabhängig von persönlichen Schulden oder Verpflichtungen, die möglicherweise damit verbunden sind. Ein Beispiel hierfür ist eine Hypothek.

Dienstbarkeit (Servitut): Nutzung fremden Eigentums

Eine Dienstbarkeit (Servitut) ist ein dingliches Recht, das einem Eigentümer erlaubt, ein fremdes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen oder zu belasten. Beispiele hierfür sind Wegerechte, Wasserleitungsrechte oder Abwasserleitungsrechte. Diese Vereinbarungen bleiben auch bei einem Eigentümerwechsel gültig. Ein weiteres Beispiel ist das Recht, ein fremdes Grundstück zu überqueren.

Nießbrauch: Nutzung ohne Eigentum

Nießbrauch ist ein dingliches Recht zur Nutzung und zum Genuss eines fremden Eigentums, ohne dessen Substanz zu verändern. Der Nießbraucher trägt einen Teil der Befugnisse, die sonst dem Eigentümer zustehen. Es gibt den Nackteigentümer (Nudus Dominus) und den Nießbraucher. Der Nießbraucher kann die Sache selbst nicht verkaufen, sondern lediglich sein Nießbrauchsrecht veräußern. In einigen Rechtssystemen ist beispielsweise eine Witwe oder ein Witwer zu einem Drittel des Eigentums des Verstorbenen berechtigt. Sie können dieses Recht nutzen, genießen und sogar veräußern, solange sie leben.

Unerlaubte Handlungen (Delikte)

Unerlaubte Handlungen (Delikte) sind rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen, die schuldhaft begangen werden und zu einem Schaden führen. Beispiel: Ein herabfallender Blumentopf, der jemanden verletzt.

Quasi-Verträge: Geschäftsführung & Bereicherung

Quasi-Verträge umfassen Situationen, die vertragsähnliche Pflichten begründen, ohne dass ein Vertrag geschlossen wurde. Dazu gehören:

Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA)

Wenn jemand für einen anderen ein Geschäft besorgt, ohne von diesem beauftragt oder dazu berechtigt zu sein. Beispiel: Ein Nachbar beobachtet das Haus eines anderen während dessen Reise und nimmt notwendige Reparaturen vor. Er hat Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen.

Ungerechtfertigte Bereicherung

Liegt vor, wenn jemand auf Kosten eines anderen ohne rechtlichen Grund bereichert wird, während der andere verarmt. Beispiel: Zu Unrecht gezahlte Beträge an einen Gläubiger, der keinen Anspruch darauf hat, oder jemand erhält eine Leistung, für die er nicht bezahlen muss, obwohl keine vertragliche Grundlage besteht.

Darlehens- und Leihverträge

Im Vertragsrecht gibt es verschiedene Formen der Überlassung von Gütern:

Darlehensvertrag (Mutuum)

Ein gegenseitiger Vertrag, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer eine vertretbare Sache (z.B. Geld oder eine bestimmte Menge Öl) für eine vereinbarte Frist überlässt. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, eine Sache gleicher Art, Güte und Menge zurückzugeben. Beispiel: Eine Dose Öl (eine Ware, die verbraucht wird).

Leihvertrag (Comodatum)

Die unentgeltliche Überlassung einer nicht vertretbaren, langlebigen Sache zum Gebrauch für einen bestimmten Zeitraum oder auf Verlangen. Die Sache muss in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden. Beispiel: Die Leihe eines Buches oder eines Werkzeugs.

Erlöschen von Verpflichtungen

Verpflichtungen können auf verschiedene Weisen erlöschen:

Erfüllung

Die normale Form des Erlöschens einer Verpflichtung ist die Erfüllung, d.h. die Zahlung der geschuldeten Sache oder Leistung.

Konfusion (Vereinigung)

Wenn Gläubiger und Schuldner in einer Person zusammenfallen. Beispiel: Sie schulden Ihrem Vater Geld, und nach seinem Tod erben Sie die Forderung; die Verpflichtung erlischt.

Erlass (Vergebung)

Die Vergebung der Schuld durch den Gläubiger.

Novation (Schuldumwandlung)

Die Änderung eines der beiden Elemente einer Forderung, wodurch eine neue Verpflichtung entsteht und die alte erlischt. Dies kann subjektiv (z.B. durch einen Forderungsübergang) oder objektiv (z.B. durch Änderung des Leistungsgegenstandes) geschehen. Beispiel: Es wird vereinbart, dass statt der Lieferung von Holz nun drei Garagen geliefert werden.

Verjährung und Ausschlussfristen

Die Beendigung von Rechten durch Zeitablauf ist ein wichtiges Prinzip im Recht:

Verjährung

Die Verjährung ist das Erlöschen der Durchsetzbarkeit eines Rechts durch Zeitablauf, wenn der Berechtigte sein Recht innerhalb einer gesetzlich bestimmten Frist nicht ausgeübt hat. Handlungen des Rechtsinhabers können die Verjährungsfrist unterbrechen (die Frist beginnt neu) oder hemmen (die Frist ruht und läuft danach weiter). Die Verjährung muss von der benachteiligten Partei im Prozess geltend gemacht werden (Einrede der Verjährung).

Ausschlussfristen

Im Gegensatz dazu führen Ausschlussfristen (oder Präklusionsfristen) zum vollständigen Erlöschen des Rechts und werden vom Gericht von Amts wegen berücksichtigt. Ausschlussfristen sind in der Regel kürzer als Verjährungsfristen.

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