Grundlegende Anforderungen an Gebäude – Technische Bauordnung
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Grundlegende Anforderungen des Gebäudes.
1. Ziel und Anwendungsbereich
Um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten, das Wohl der Gesellschaft und die Umwelt zu schützen, müssen Gebäude so konzipiert, gebaut, gewartet und instand gehalten werden, dass die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllt sind:
a) In Bezug auf die Funktion
- a.1) Verwendung: so dass das Layout und die Abmessungen von Räumen sowie die Bereitstellung von Einrichtungen den ordnungsgemäßen Ablauf der Funktionen im Gebäude ermöglichen.
- a.2) Zugänglichkeit: so dass Personen mit eingeschränkter Mobilität und Kommunikation Zugang zu und Bewegung im Gebäude entsprechend den besonderen Rechtsvorschriften möglich ist.
- a.3) Zugang zu Telekommunikationsdienstleistungen, audiovisuellen Medien und Informationsdiensten im Einklang mit den besonderen Vorschriften.
- a.4) Erleichterung des Zugangs zu Postdiensten durch Bereitstellung geeigneter Einrichtungen für die Zustellung von Postsendungen, im Einklang mit den besonderen Vorschriften.
[Dieser letzte Absatz wurde durch das Gesetz 24/2001 vom 27. Dezember über Steuer-, Verwaltungs- und Sozialregelungen (BOE Nr. 313, 31.12.2001, 50592), Art. 82, nicht eingeführt].
b) Im Bereich der Sicherheit
- b.1) Bauliche Sicherheit: so dass durch das Gebäude oder Teile davon keine Schäden entstehen, die Auswirkungen auf Fundamente, Stützen, Träger, Decken, tragende Wände oder andere konstruktive Elemente haben und die mechanische Festigkeit und Stabilität des Gebäudes unmittelbar beeinträchtigen.
- b.2) Sicherheit im Brandfall: sodass Personen das Gebäude sicher evakuieren können, die Ausbreitung von Feuer innerhalb des Gebäudes begrenzt wird, angrenzende Gebäude geschützt sind und Löscharbeiten und Rettungsmaßnahmen ermöglicht werden.
- b.3) Sicherheit im Gebrauch: sodass die normale Nutzung des Gebäudes keine Gefahr für die Gesundheit darstellt oder Verletzungsrisiken für Personen verursacht.
c) In Bezug auf die Bewohnbarkeit
- c.1) Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz: um akzeptable Bedingungen für die Sicherheit und das Wohlbefinden in den Innenräumen zu gewährleisten, ohne die Umwelt in der unmittelbaren Umgebung zu verschlechtern, sowie die ordnungsgemäße Verwaltung gefährlicher Abfälle sicherzustellen.
- c.2) Schallschutz: sodass der wahrnehmbare Lärm die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet und ihnen eine zufriedenstellende Ausübung ihrer Tätigkeiten ermöglicht.
- c.3) Energieeinsparung und Wärmeschutz: um eine rationelle Nutzung der für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gebäudes notwendigen Energie zu erreichen.
- c.4) Sonstige funktionale Aspekte von Bauwerken und Einrichtungen, die eine zufriedenstellende Nutzung des Gebäudes ermöglichen.
2. Rechtsrahmen und Anwendung
Die Technische Bauordnung ist der Rechtsrahmen, der die grundlegenden Anforderungen an die Qualität von Gebäuden und Anlagen festlegt, damit die oben genannten grundlegenden Anforderungen erfüllt werden.
Die grundlegenden Regeln der Bauvorschriften und andere technische Vorschriften sind ab dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verbindlich; die technischen Vorschriften im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Technischen Bauordnung sind in der zweiten endgültigen Bestimmung dieses Gesetzes geregelt.
Der Code kann von den zuständigen Behörden mit anderen regulatorischen Anforderungen ergänzt und regelmäßig aktualisiert werden, um sich ändernde Technologien und Anforderungen der Gesellschaft zu berücksichtigen.