Die Grundlegenden Rechtstheorien: Naturrecht, Positives Recht und Dimensionale Theorie

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Naturrecht (Ius Naturale)

Das Naturrecht basiert auf den dauerhaften Prinzipien der Natur und dient als subjektives Kriterium für die menschliche Gerechtigkeit in der Gesellschaft. Es wird oft als spontane, nicht gesetzgeberische Manifestation des Rechts betrachtet.

Zwei Hauptströmungen des Naturrechts

Im Gegensatz zum proaktiven positiven Recht wird das Naturrecht oft als göttliches Gebot verstanden, das von Gott frei konfiguriert wird (Theologische Strömung). Die rationalistische Strömung des Naturrechts hingegen versteht es als einen Satz von Regeln, die aus der menschlichen Natur abgeleitet und durch Vernunft erkannt werden, wobei diese Regeln im Einklang mit dem göttlichen Willen stehen.

Ansätze zur Untersuchung des Naturrechts

  1. Wer sich vom unerschütterlichen Glauben an Gott leiten lässt und die Vernunft beiseite lässt, um den göttlichen Geboten treu zu folgen (marginalisiert die Vernunft).
  2. Wer jeden Glauben an die Göttlichkeit außer Acht lässt und die Wahrheit allein durch die Vernunft sucht.
  3. Wer an Gott glaubt und die Vernunft nutzt, um die Vorschriften der göttlichen Schöpfung zu ermitteln.

Argumente gegen das Naturrecht

  • Das Naturrecht steht nicht unter den gleichen Bedingungen wie das positive Recht.
  • Das Naturrecht bietet keine Garantie für Frieden und Sicherheit.
  • Das positive Recht deckt Bereiche ab, die das Naturrecht vernachlässigt, wie z. B. die Beziehungen zwischen Staaten.
  • Aufgrund der Mehrdeutigkeit des Begriffs „Natur“ wurden einige Konzepte fälschlicherweise als Naturrechte interpretiert.
  • Es fehlt an Einstimmigkeit darüber, was richtig oder falsch ist.
  • Die Hypothese darüber, was gerecht ist, bedeutet nicht, dass das Naturrecht gültig bleibt.

Positives Recht (Ius Positivum)

Das positive Recht ist die Gesamtheit der Gesetze, die zu einem bestimmten Zeitpunkt gültig sind. Es handelt sich um das Recht, das von den Behörden oder direkt durch den Willen des Staates gesetzt wird (unabhängig davon, ob dieser Wille göttlich oder menschlich ist). Der Ursprung des Begriffs Ius Positivum leitet sich vom lateinischen ponere (setzen, legen) ab.

Funktion des positiven Rechts

Es erfüllt die Funktion, Rechtssicherheit zu schaffen, Konflikte zu lösen und ein Modell für die Organisation und Koexistenz der Bürger bereitzustellen.

Kritik am positiven Recht

  1. Die von den legitimen Behörden erlassenen Vorschriften werden von Richtern unterschiedlich interpretiert. Die Dokumente selbst unterscheiden sich von der Funktion des Richters, der sich bei der Argumentation nach der Funktion der Regelung richten muss.
  2. Die Abhängigkeit des positiven Rechts von etwas so Abstraktem wie dem Staat: Wenn der Staat selbst auf dem Recht basiert, ist es schwierig, die spezifische Absicht hinter den gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln. Viele Gesetze scheinen von den individuellen Bedürfnissen losgelöst zu sein.

Reales Recht (Soziologisches Recht)

Das Reale Recht befasst sich mit der effektiven Verwirklichung der Norm. Es ist eine moderne Entwicklung, die die beiden vorhergehenden Positionen (Natur- und Positives Recht) kritisiert, indem sie das Verhalten der Normadressaten und die juristische Assimilation beobachtet.

Wichtige Faktoren

Wichtige Faktoren sind das Urteil des Bürgers, das Gesetzesdokument und die Absicht des Gesetzgebers. Im Entstehungsprozess wirken psychologische und soziologische Faktoren, die sich im Bewusstsein, in gerichtlichen Entscheidungen und im allgemeinen Gefühl der Verpflichtung und Pflicht widerspiegeln, das die gesamte Gesellschaft annimmt.

Kritik am Realen Recht

Kritisiert wird, dass es eine gewisse Verachtung für den Rechtsstaat zeigen kann, da dieser in eine Nebenrolle gedrängt wird.

Die Dimensionale Theorie des Rechts

Die Dimensionale Theorie ist ein methodisches Werkzeug, um die rechtliche Realität und das Rechtskonzept zu verstehen. Sie erleichtert die Analyse, indem sie die unterschiedlichen Perspektiven, aus denen das Recht betrachtet wird, zusammenführt.

Angesichts der Unzufriedenheit, die die isolierte Analyse der Vorstellungen von Naturrecht, Realem Recht und Positivem Recht hervorruft, bietet die Dimensionale Theorie eine umfassende Betrachtung des Rechts als dreidimensionales Phänomen. Sie erklärt, dass das Recht aus drei Blickwinkeln betrachtet werden kann:

  1. Aus tatsächlicher Sicht: Als soziales Phänomen.
  2. Aus normativer Sicht: Als Rechtsstaatlichkeit (Regelwerk).
  3. Aus wertender Sicht: Als Wert (Gerechtigkeit).

Diese dreidimensionale Theorie ist ein grundlegendes Werkzeug, das ein tieferes Verständnis der rechtlichen Realität ermöglicht und eine geordnete Struktur sowie eine klare Vision der Komplexität des Rechtsphänomens bietet.

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