Grundprinzipien des Arbeitsrechts in Venezuela
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,68 KB
Artikel 8 des Statuts des Arbeitsrechts legt die grundlegenden Prinzipien des Arbeitsrechts fest, die wie folgt ausgedrückt werden:
a) Prinzip des Schutzes der Arbeitnehmer (Principio Protectoria): Dieser Artikel beinhaltet drei wesentliche Prinzipien zum Schutz und Wohlergehen der Arbeitnehmer:
- Regel des günstigeren Standards (Regla de la norma más favorable): Bei Zweifeln an der Anwendung von zwei oder mehr Regeln wird die für den Arbeitnehmer günstigste Regel angewendet.
- In dubio pro operario: Bei begründeten Zweifeln an der Auslegung einer Regel wird die für den Arbeitnehmer günstigste Auslegung gewählt.
- Prinzip der Erhaltung der günstigsten Bedingung: Arbeitsrechte sind unwiderruflich und endgültig in das Vermögen der Arbeitnehmer (Gehalt) integriert.
b) Unveräußerlichkeit der Grundrechte der Arbeitnehmer: Unabhängig von ihrer Quelle sind die Rechte der Arbeitnehmer unverzichtbar, da ein Verzicht ihre wirtschaftliche Situation verschlechtern würde. Dies wird in Artikel 9 des Arbeitsrechtsreglements weiter erläutert.
c) Prinzip des Vorrangs der Realität der Tatsachen: Bei der Beurteilung von Arbeitsverhältnissen sollte den tatsächlichen Ereignissen mehr Bedeutung beigemessen werden als der formalen Darstellung.
d) Prinzip der Erhaltung der Beschäftigung: Dieses Prinzip umfasst fünf Gebote zur Erhaltung von Arbeitsplätzen:
- Prinzip der Kontinuität der Arbeit: Bei Zweifeln an der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sollte die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses bevorzugt werden.
- Präferenz für unbefristete Verträge: Befristete Verträge sollten nur in Ausnahmefällen gemäß Artikel 77 des Arbeitsgesetzes genehmigt werden.
- Prinzip der Novation des Arbeitsvertrags: Änderungen am Arbeitsvertrag sollten immer zur Verbesserung und zum Vorteil des Arbeitnehmers erfolgen.
- Prinzip der Bescheinigungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Verschulden des Arbeitgebers.
- Irrelevanz von Unterbrechungen der Beschäftigung als Ursachen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Gemäß den Artikeln 93 und 94 des Arbeitsgesetzes über die Aussetzung des Arbeitsverhältnisses.
e) Prinzip der Nichtdiskriminierung am Arbeitsplatz: Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialem Status, Rasse, Religion, politischer Überzeugung oder Gewerkschaftsaktivität ist unzulässig. Es werden Anstrengungen unternommen, um diskriminierende Hindernisse abzubauen.
f) Prinzip der Unentgeltlichkeit in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren: Dieses Prinzip soll die finanzielle Belastung der Arbeitnehmer bei Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren erleichtern. Artikel 9 des Arbeitsrechtsreglements bezieht sich auf den gerichtlichen Vergleich, der es dem Arbeitnehmer ermöglicht, Vereinbarungen zu treffen, um Ansprüche zu beenden, sofern diese schriftlich erfolgen und eine detaillierte Darstellung der Ereignisse enthalten. Diese Vereinbarungen müssen von einem zuständigen Richter oder Prüfer genehmigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Prinzip nicht die Anerkennung von Diskriminierung aufgrund relevanter Kriterien wie familiäre Pflichten, Dienstalter, Ausbildung, Produktivität oder Gewerkschaftszugehörigkeit ausschließt, wie in Artikel 13 der Verordnung gefordert. Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer Angehörige hat, sollte nicht als diskriminierend angesehen werden.