Grundprinzipien des Gesetzes und seine Anwendung (Artikel 1-15)
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Grundlegende Bestimmungen des Gesetzes
Artikel 1: Definition des Gesetzes
Das Gesetz ist eine Aussage, durch die der Souverän, wie in der Verfassung ausgedrückt, Befehle erteilt, verbietet oder vorgeschriebene Handlungen erlaubt.
Artikel 2: Rolle der Rechtspraxis
Die Praxis (Gewohnheitsrecht) ist nur in Fällen anwendbar, in denen das Gesetz ausdrücklich darauf verweist.
Artikel 3: Auslegung und Verbindlichkeit von Urteilen
Die Erklärung oder Auslegung des Gesetzes durch den Gesetzgeber ist in der Regel nicht obligatorisch. Gerichtsurteile sind nur für die Parteien verbindlich, auf die sie sich beziehen.
Artikel 4: Vorrang von Sondergesetzen
Die Bestimmungen der Sondergesetze (wie Handelsgesetzbuch, Bergbaugesetz, Gesetze für Armee und Marine) haben Vorrang vor diesem Kodex.
Artikel 5: Berichtspflicht der Gerichte
Der Oberste Gerichtshof und die Berufungsgerichte erstatten dem Präsidenten der Republik im Monat März eines jeden Jahres Bericht über die Zweifel und Schwierigkeiten, die ihnen bei der Anwendung und Durchsetzung der Gesetze begegnet sind, sowie über festgestellte Gesetzeslücken.
Artikel 6: Inkrafttreten und Veröffentlichung
Das Gesetz verpflichtet erst, nachdem es im Einklang mit der Verfassung des Staates in Kraft gesetzt und gemäß den folgenden Grundsätzen veröffentlicht wurde.
Artikel 7: Verfahren der Veröffentlichung (Amtsblatt)
Die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgt durch seine Aufnahme in das Amtsblatt. Ab dem Datum dieser Veröffentlichung gilt es als bekannt und ist für alle rechtlichen Zwecke obligatorisch. Das Datum des Gesetzes ist das Datum seiner Veröffentlichung im Amtsblatt. Jedes Gesetz kann jedoch abweichende Regeln für die Veröffentlichung und das Datum oder die Daten seines Inkrafttretens vorsehen.
Artikel 8: Unkenntnis des Gesetzes
Niemand kann sich auf die Unkenntnis des Gesetzes berufen, nachdem es in Kraft getreten ist.
Artikel 9: Grundsatz der Nicht-Rückwirkung (Retroaktivität)
Das Gesetz gilt nur für die Zukunft und ist niemals rückwirkend. Gesetze, die lediglich die Bedeutung anderer Gesetze erklären, werden jedoch in diese aufgenommen, dürfen aber keinesfalls die Wirkung von Gerichtsurteilen beeinträchtigen, die in der Zwischenzeit vollstreckbar geworden sind.
Artikel 10: Nichtigkeit verbotener Handlungen
Handlungen, die das Gesetz verbietet, sind nichtig und wertlos, sofern das Gesetz nicht ausdrücklich eine andere Rechtsfolge für den Verstoß vorsieht.
Artikel 12: Verzicht auf Rechte
Auf Rechte, die durch das Gesetz gewährt werden, kann verzichtet werden, sofern der Verzicht nur die individuellen Interessen des Verzichtenden betrifft und der Verzicht nicht verboten ist.
Artikel 15: Geltung für Chilenen im Ausland (Patriotische Gesetze)
Die Gesetze, die zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen betreffen (patriotische Gesetze), gelten weiterhin für Chilenen, auch wenn sie ihren Wohnsitz oder Sitz in einem fremden Land haben:
- In Bezug auf den Personenstand und ihre Fähigkeit, bestimmte Handlungen vorzunehmen, die ihre Wirkung in Chile entfalten sollen;
- In Bezug auf die Pflichten und Rechte, die sich aus familiären Beziehungen ergeben, jedoch nur für ihre Ehegatten und Verwandten in Chile.