Grundprinzipien des internationalen Prozessrechts und Anerkennung ausländischer Urteile
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Grundprinzipien des internationalen Prozessrechts
1. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist die Befugnis eines Staates, Konflikte durch rechtskräftige Gerichtsentscheidungen zu lösen. Jeder Staat hat eigene Bestimmungen über die Zuständigkeit seiner Gerichte. Besteht ein Rechtsverhältnis mit mehreren Staaten, muss die Zuständigkeit durch die Regeln des internationalen Prozessrechts ermittelt werden. Die Zuständigkeitsregeln bestimmen, ob ein staatliches Gericht für eine Streitigkeit mit ausländischen Elementen zuständig ist. Der allgemeine Grundsatz ist die Zuständigkeit der Gerichte des Landes, in dem die beklagte Person ihren Wohnsitz hat.
2. Rechtshängigkeit
Rechtshängigkeit liegt vor, wenn zwei Fälle mit dem gleichen Gegenstand und zwischen denselben Parteien bei zwei verschiedenen Gerichten anhängig sind. Gemäß Artikel 58 des Gesetzes über Internationales Privatrecht schließt die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte eines Landes nicht aus, dass ein ausländisches Gericht mit der gleichen Sache befasst ist. Die Entscheidung über die Unwirksamkeit der Rechtshängigkeit liegt bei den venezolanischen Gerichten, wenn die ausschließliche Zuständigkeit Venezuelas in Angelegenheiten des öffentlichen Interesses betroffen ist.
3. Antragsverfahren
Die Parteien können die Zuständigkeit der Gerichte eines Staates beantragen.
4. Regulatorischer Gerichtsstand
Die fehlende Zuständigkeit eines venezolanischen Richters kann in jeder Phase des Verfahrens festgestellt werden. Das Verfahren wird unterbrochen, wenn die Zuständigkeit Venezuelas nicht gegeben ist. Ist das Urteil unzulässig, entscheidet der Oberste Gerichtshof der Republik.
5. Rechtshilfeersuchen
Das Rechtshilfeersuchen ist ein Kommunikationsmittel zwischen Behörden verschiedener Länder, um Maßnahmen im Ausland zu ergreifen, wenn das Gericht nicht zuständig ist. Die Maßnahmen zielen auf die Zustellung von Dokumenten oder die Vorladung von Personen ab. Die Rechtshilfeersuchen basieren auf internationalen Verträgen oder der Gegenseitigkeit.
6. Wirksamkeit ausländischer Entscheidungen
Ausländische Urteile sind grundsätzlich nicht außerhalb des Staates vollstreckbar, in dem sie erlassen wurden. Durch internationale Zusammenarbeit kann die exterritoriale Wirkung von Urteilen erreicht werden. Die Genehmigung zur Vollstreckung einer ausländischen Entscheidung wird Exequatur genannt. In Venezuela sind ausländische Urteile vollstreckbar, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen, z. B. in Zivil- oder Handelssachen ergangen sind und Rechtskraft erlangt haben.
7. Non-Rücknahme des Gesetzes
Die ausschließliche Zuständigkeit venezolanischer Gerichte ist in bestimmten Fällen zwingend, z. B. bei Streitigkeiten über Immobilien in Venezuela, Entscheidungen über unveräußerliche Rechte und Entscheidungen über Angelegenheiten, die den allgemeinen Grundregeln Venezuelas unterliegen.
8. Interner Wettbewerb
Der Gerichtsstand ist die Gesamtheit der Eigenschaften, die einem Organ in einem bestimmten Gebiet zukommen. Artikel 48 des Gesetzes über Internationales Privatrecht verweist auf die Artikel 49, 50 und 51 des Gesetzes, die die Zuständigkeit in Fragen des internen Wettbewerbs regeln.
9. Schutzmaßnahmen
Artikel 43 des Gesetzes über Internationales Privatrecht ermöglicht Schutzmaßnahmen für Personen im venezolanischen Hoheitsgebiet, auch wenn das Gericht nicht zuständig ist. Ziel ist die Rechtssicherheit für Personen, die sich vorübergehend im Land aufhalten.
Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Gesetze
1. Konzept
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile ist ein wichtiger Aspekt des internationalen Privatrechts.
2. Anerkennung und Vollstreckung
Ausländische Urteile haben drei Wirkungen: Beweiswert, Rechtskraft und Vollstreckbarkeit. In Venezuela ist für die Vollstreckung ausländischer Urteile der Oberste Gerichtshof zuständig. Das venezolanische System folgt dem Grundsatz der Gegenseitigkeit.
3. Auslieferung
Auslieferung ist die Übergabe einer Person, die einer Straftat angeklagt oder verurteilt ist, an einen anderen Staat. Es gibt aktive und passive Auslieferung. Die Auslieferung basiert auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit und der Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ländern.
Grundsätze der Auslieferung
- Prinzip des Non-Übergabe von Staatsangehörigen
- Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit
- Prinzip der Nichtauslieferung wegen politischer Verbrechen
- Grundsatz der Spezialität der Auslieferung
- Beschränkung der Strafverfolgung oder Bestrafung
Weitere Punkte
Persönlicher Status
Der persönliche Status umfasst die Rechte und Pflichten einer Person. Das Personalstatut regelt die Rechts- und Geschäftsfähigkeit.
Wohnsitz
Der Wohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat. Er bestimmt die Zuständigkeit und das anzuwendende Recht.
Form von Rechtsakten
Die Form von Rechtsakten wird durch das Recht des Ortes geregelt, an dem sie vorgenommen werden (locus regit actum).
Sachenrecht
Das Sachenrecht regelt die Beziehung zwischen Personen und Sachen. Grundstücke unterliegen dem Recht des Ortes, an dem sie sich befinden (lex rei sitae). Bewegliche Sachen können dem persönlichen Recht oder dem Recht des Ortes unterliegen.
Ehe
Die Ehe ist eine rechtliche Institution mit persönlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen. Die Gültigkeit der Ehe hängt von der Zustimmung der Parteien, der Ehefähigkeit und dem anzuwendenden Recht ab.
Erbrecht
Das Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person auf ihre Erben. Es gibt verschiedene Systeme der Erbfolge, z. B. das System der lex rei sitae und das System des persönlichen Rechts.