Grundrechte von Kindern und Jugendlichen nach LOPNA

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Artikel 10: Grundlagen der LOPNA

Recht auf Überleben und Entwicklung

  • Recht auf Leben: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Leben. Der Staat muss dieses Recht durch staatliche Maßnahmen gewährleisten, um das Überleben und die Entwicklung aller Kinder und Jugendlichen sicherzustellen (Artikel 15, 41, 30 und 52).
  • Recht auf Gesundheit und Gesundheitswesen: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit zu genießen. Sie haben Anspruch auf kostenlose Gesundheitsdienstleistungen in höchster Qualität, insbesondere zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation ihres Gesundheitszustandes.
  • Recht auf einen angemessenen Lebensstandard: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, der ihre Entwicklung fördert. Dazu gehören unter anderem:
    • Ausgewogene Ernährung in Qualität und Quantität, die den Standards der Ernährungslehre, Hygiene und Gesundheit entspricht.
    • Angemessene Kleidung, die dem Klima entspricht und die Gesundheit schützt.
    • Eine angemessene, sichere und hygienische Wohnung mit Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen.
  • Recht auf soziale Sicherheit: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, sich im System der sozialen Sicherheit zu registrieren und davon zu profitieren.

Recht auf Entwicklung

  • Recht auf Bildung: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Bildung. Sie haben das Recht, in einer öffentlichen, kostenlosen und wohnortnahen Schule registriert zu werden und Bildung zu erhalten (Artikel 53, 17, 68 und 27).
  • Recht auf Identität: Jedes Kind hat das Recht, unmittelbar nach der Geburt identifiziert zu werden. Der Staat muss sicherstellen, dass Neugeborene identifiziert werden, und die Bindung zwischen Kind und Mutter fördern.
  • Recht auf Information: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, alle Arten von Informationen zu erhalten, zu suchen und zu nutzen, die für ihre Entwicklung angemessen sind. Sie haben die freie Wahl der Mittel und Informationen, ohne andere Einschränkungen als die gesetzlich festgelegten und die sich aus den rechtlichen Befugnissen ihrer Eltern, Vertreter oder Erziehungsberechtigten ergeben.
  • Recht auf persönliche Beziehungen und direkten Kontakt zu den Eltern: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, regelmäßige und dauerhafte persönliche Beziehungen und direkten Kontakt zu beiden Elternteilen zu pflegen, auch wenn diese getrennt sind, es sei denn, dies widerspricht ihren Interessen.

Recht auf Schutz

  • Recht auf Schutz vor Missbrauch und sexueller Ausbeutung: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht, vor jeder Form von Missbrauch und sexueller Ausbeutung geschützt zu werden. Der Staat garantiert kontinuierliche Programme, kostenlose Hilfe und umfassende Betreuung für Kinder und Jugendliche, die missbraucht oder sexuell ausgebeutet wurden (Artikel 33, 65, 87 und 44).
  • Recht auf Ehre, Reputation, Selbstbild, Privatleben und familiäre Intimität: Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Ehre, Ansehen und Selbstbild. Sie haben ein Recht auf Privatsphäre und Intimität des Familienlebens. Diese Rechte dürfen keinen willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen unterworfen werden.

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