Grundrechte: Privatsphäre, Freizügigkeit, Versammlung & mehr

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,62 KB

Grundrechte im Überblick

Recht auf Privatsphäre der Kommunikation: Eigentum: Nur wenn der Einzelne sich nicht mitteilt, werden sie nicht Eigentümer und können Informationen über die Mitteilung offenbaren, wenn sie die Intimsphäre verletzen. Zweck: Vertraulichkeit ist in sich selbst, ganz unabhängig von öffentlicher Bedeutung.

Freiheit der Aufenthalt und die Freizügigkeit: Eigentümer: Entspricht dem Spanischen, aber das Gesetz sieht vor, dass Ausländer auch Einschränkungen unterliegen. Freizügigkeit innerhalb und außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets ist kein Problem für Spanier, sondern die Aufnahme in die EU ist im Rahmen unserer gesetzlichen Vorschriften über die Beförderung von EU-Bürgern geregelt.

Recht auf Versammlung und Demonstration: Friedliche Versammlung ohne Waffen, die vorherige Bekanntmachung in einem öffentlichen Verkehrsmittel oder Erklärungen erfordert. Die Behörde kann Änderungen der öffentlichen Ordnung verbieten, wenn sie rechtswidrig oder eine Gefahr für Personen und Sachen darstellen. Eigenverantwortung: Jede Person, ob Ausländer oder nicht, hat dieses Recht. Dieses Recht ist in Eigenbesitz und kollektiver Wahrnehmung.

Inhalt: Die Fähigkeit, sich ohne vorherige Genehmigung zu versammeln. Wenn eine Mitteilung nicht erfolgt, verliert das Gesetz seine Garantie. Praxis: Die Behörde nutzt das Versäumnis der vorherigen Mitteilung oder die Änderung der aktuellen Sitzung, um diese zu sperren oder aufzulösen.

Gesetz Verein: Pre-politisches Recht der Beteiligung. Eigentümer: Natürliche Personen, ausländische oder nicht, und Einzelpersonen. Inhalt: Positive Freiheit, als Mitglied beizutreten oder Mitglieder aufzunehmen; negative Freiheit, sich nicht zu assoziieren oder nicht aufgenommen zu werden. Einschränkungen: Nicht rechtswidrige, nicht-geheime, paramilitärische und Verbände müssen für Werbezwecke registriert werden. Kann nur gelöst oder ihre Tätigkeit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ausgesetzt werden.

Recht auf Zugang zu öffentlichen Ämtern: Für Bürger vorbehalten. Ausländer haben auch Zugang zu repräsentativen öffentlichen Ämtern, aber die Bürokratie ist für Spanier reserviert. Die Bedingungen für den Zugang zu den Funktionen oder in öffentlichen Ämtern werden im Allgemeinen festgelegt, und die Forderung nach Zugang zu öffentlichen Funktionen sollte verhältnismäßig und gerechtfertigt sein.

Verwandte Einträge: