Grundrechte in der Verfassung: Artikel 37-43

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Grundrechte in der Verfassung

Artikel 37

Die Verfassung garantiert die volle Ausübung der politischen Rechte nach dem Prinzip der Volkssouveränität und den daraus abgeleiteten Gesetzen. Das Wahlrecht ist allgemein, gleich, geheim und obligatorisch.

Artikel 38

Politische Parteien sind wichtige Institutionen des demokratischen Systems.

Der Staat trägt zur wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Tätigkeiten und zur Ausbildung ihrer Führer bei.

Politische Parteien sollten die Quelle und das Ziel von Geldern und Vermögen veröffentlichen.

Artikel 39

Die Bürger haben das Recht, Initiativen zur Änderung im Repräsentantenhaus einzubringen. Der Kongress prüft sie innerhalb einer Frist von zwölf Monaten.

Der Kongress erlässt mit der absoluten Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder jeder Kammer ein Regelungsgesetz, das die Registrierung von nicht mehr als drei Prozent der nationalen Wähler erfordert, die in angemessener territorialer Verteilung zur Unterstützung der Initiative stehen müssen.

Artikel 41

Alle Einwohner haben Anspruch auf eine gesunde und ausgewogene Umwelt, die für die menschliche Entwicklung und produktive Tätigkeiten geeignet ist, um die gegenwärtigen Bedürfnisse zu erfüllen, ohne die der kommenden Generationen zu beeinträchtigen, und haben die Pflicht, sie zu erhalten.

Die Nation erlässt Vorschriften und stellt Budgets bereit, um ein Mindestmaß an Schutz zu gewährleisten und die Provinzen zu stärken, ohne die lokalen Zuständigkeiten zu beeinträchtigen.

Die Einreise in das Hoheitsgebiet von derzeitigen oder potenziellen Abfällen von Schadstoffen und radioaktiven Stoffen ist verboten.

Artikel 42

Die Nutzer und Verbraucher von Waren und Dienstleistungen haben das Recht auf Schutz ihrer Gesundheit, Sicherheit und wirtschaftlichen Interessen sowie auf angemessene und wahrheitsgemäße Informationen über den Verbrauch.

Die Behörden sorgen für den Schutz dieser Rechte, die Bildung für den Verbrauch, den Wettbewerb frei von allen Formen von Marktstörungen, die Kontrolle natürlicher und juristischer Monopole, die Qualität und Effizienz öffentlicher Dienstleistungen sowie die Bildung von Verbraucher- und Nutzerverbänden.

Das Gesetz legt effiziente Verfahren zur Konfliktverhütung und -beilegung sowie rechtliche Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im öffentlichen Dienst fest. Es beinhaltet die notwendige Beteiligung von Verbraucher- und Nutzerverbänden, der betroffenen Provinzen und Kontrollbehörden.

Artikel 43

Jede Person kann eine schnelle Amparo-Klage einreichen, sofern kein anderer Rechtsbehelf besteht, gegen jede Handlung oder Unterlassung von Behörden oder Personen, die jetzt oder in Kürze Rechte und Garantien, die in dieser Verfassung, Verträgen oder Gesetzen anerkannt sind, mit offener Willkür oder Rechtswidrigkeit schädigen, beschränken, verändern oder bedrohen. Im Falle der Klage kann der Richter die Bestimmung, auf der die schädliche Handlung oder Unterlassung beruht, für verfassungswidrig erklären.

Dieses summarische Verfahren gilt gegen jede Form von Diskriminierung sowie für Rechte, die die Umwelt, den Wettbewerb, Nutzer und Verbraucher schützen, und für Rechte von allgemeinem öffentlichem Interesse. Betroffen sind der Ombudsmann und die nach Recht eingetragenen Vereinigungen, die diese Ziele fördern. Das Gesetz legt die Bedingungen und Formen ihrer Organisation fest.

Jede Person kann diese Klage beantragen, um Kenntnis von den Daten zu erhalten, die sich auf sie beziehen und deren Zweck, die in öffentlichen oder privaten Aufzeichnungen oder Datenbanken gespeichert sind. Diese müssen die Informationen liefern und im Falle falscher oder diskriminierender Daten deren Unterdrückung, Berichtigung, Vertraulichkeit oder Aktualisierung beantragen. Die Vertraulichkeit der Berichterstattungsquellen wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Wenn das Recht auf körperliche Freiheit beschädigt, beschränkt, verändert oder bedroht wird, oder im Falle einer unrechtmäßigen Verschlechterung der Haftbedingungen oder des gewaltsamen Verschwindens von Personen, wird die Habeas-Corpus-Klage von den Betroffenen oder von jemandem in ihrem Namen eingereicht, und der Richter entscheidet unverzüglich, auch während einer Belagerung.

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