Grundsätze der Rechnungslegung: Ein Leitfaden

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Buchhaltung: Die Grundsätze im Überblick

Der gesetzliche Auftrag, der verlangt, dass die Rechnungen deutlich das Vermögen, die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zeigen, wirft eine Reihe von Problemen bei der Auslegung der Rechnungslegung auf. Die Artikel 34 bis 49 des spanischen Handelsgesetzbuches (C. de C.) versuchen, diese zu lösen. Die Induktion dieser Regeln hat sie in einer Reihe von Grundsätzen und Kriterien zusammengefasst:

Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung

  1. Grundsatz der Kontinuität: Verhindert die Veränderung der Struktur der Kontostände und der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Beinhaltet den Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going Concern), d.h. das Unternehmen hat eine nahezu unbegrenzte Lebensdauer.
  2. Grundsatz der Einheitlichkeit: Das Handelsgesetzbuch besagt: Keine Endpunkte variieren von Jahr zu Jahr.
  3. Grundsatz der Vorsicht: Fasst den Unterschied zwischen Wert und Preis zusammen und hat eine natürliche Auswirkung auf die Bewertung der Aktiva und Passiva. Hat einen deutlich subjektiven Charakter, da er die Option für eine *bessere* Realität als die buchhalterische Realität darstellt. (Hat Vorrang vor allen anderen im Falle eines Konflikts).
  4. Periodenrechnung
  5. Grundsatz der Nicht-Verrechnung (Saldierungsverbot): Verbietet die Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten oder zwischen den einzelnen Posten der Ausgaben und Einnahmen.
  6. Bewertungskriterium: Das Ergebnis dieser Prüfung besteht aus den Einnahmen abzüglich der Ausgaben, die angefallen sind, um diese zu erhalten.
  7. Erfassungskriterien
  8. Kriterien der funktionalen Währung
  9. Grundsatz der Wesentlichkeit
  10. Kriterium des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value)
  11. Grundsatz der Loyalität (True and Fair View): Verlangt, dass der Jahresabschluss ein *wahres und faires Bild* der wirtschaftlichen Realität zeigt. Alle Elemente der Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften sind diesem Ziel untergeordnet.
  12. Grundsatz der Klarheit: Verlangt eine ordentliche, gründliche und begründete Darstellung der Datensätze, so dass die enthaltenen Informationen umfassend, zuverlässig und vergleichbar sind.

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