Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Staatsorganisation

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Grundsätze der staatlichen Organisation

Innerhalb jedes Staatsmodells und als Teil der positiven Rechtsordnung existiert eine Reihe von Grundsätzen, welche die Organisation und das reibungslose Funktionieren der politischen, rechtlichen, institutionellen und verfassungsmäßigen Gemeinschaft vorantreiben.

Das Prinzip der Legalität und Rechtsstaatlichkeit

Viele dieser Prinzipien sind in unserem Fall in Artikel 9.3 der Verfassung verankert. Dazu gehören die klassischen Regeln der:

  • Publizität von Normen
  • Verbot der Rückwirkung von belastenden Strafbestimmungen
  • Rechtssicherheit
  • Rechenschaftspflicht und Verantwortlichkeit der öffentlichen Gewalt
  • Verbot der Willkür der öffentlichen Gewalt

In Bezug auf den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit (Legalitätsprinzip) lässt sich sagen, dass dieser maßgeblich die wichtigsten Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit inspiriert. Er bildet deren Eckpfeiler und besagt, dass jede öffentliche Manifestation des Staates dem Gesetz und den geregelten Verfahren unterworfen sein muss. Dies garantiert Rechtssicherheit für die Bürger und verhindert jegliche Form von Korruption oder eine unregelmäßige Ausübung von Macht.

Entwicklung zum demokratischen Rechtsstaat

Früher herrschte die Auffassung vor, dass das Gesetz als Produkt der Vernunft perfekt sei und daher jegliches staatliche Handeln legitimierte. Das Modell des verfassungsmäßigen und demokratischen Rechtsstaates, welches eine Weiterentwicklung des liberalen Modells ist, ergänzte die Rechtsstaatlichkeit um die demokratische Legitimität des Gesetzes. So entstand das verfassungsrechtliche Prinzip: Die Verfassung ist die wichtigste Regel, die aus der Volkssouveränität hervorgeht. Sie ist unmittelbar bindend; jede Regel, die im Widerspruch zu ihr steht, wird für verfassungswidrig erklärt, was die Aufhebung aus dem Rechtssystem zur Folge hat.

Hierarchie und Kompetenz der Normen

Ein wesentlicher Grundsatz ist die hierarchische Ordnung gesetzlicher Bestimmungen, sodass eine niederrangige Norm einer höherrangigen nicht widersprechen kann. Die Rangfolge umfasst:

  1. Die Verfassung (höchste Norm)
  2. Gesetze, Gesetzesdekrete und Dekret-Gesetze
  3. Verordnungen

Eine Verordnung darf den Regeln mit Gesetzeskraft nicht widersprechen. Die Verfassung garantiert als höchste Norm den politischen Vorrang des Parlaments gegenüber der Regierung, welche Inhaberin der Regelungsbefugnis „im Rahmen der Verfassung und der Gesetze“ ist.

Vielfalt der Gesetzestypen nach 1978

Darüber hinaus sieht die Verfassung von 1978 verschiedene Arten von Gesetzen vor: Organische Gesetze, einfache Gesetze, Harmonisierungsgesetze, Kommissionsgesetze sowie Dekret-Gesetze. Zudem existieren Rechtsnormen mit Gesetzeskraft, die durch die Parlamente der Autonomen Gemeinschaften erlassen werden.

Um die Einheit der nationalen Rechtsordnung zu wahren, erfordert das System jedoch, dass die Ordnung der Rechtsquellen nicht in allen Fällen allein durch die Hierarchie, sondern auch durch das Kompetenzprinzip erklärt wird. So bestimmen das Prinzip der Hierarchie und das Prinzip des Wettbewerbs (Kompetenz) die Ordnung des Systems der Rechtsquellen, wie sie in der Verfassung definiert sind.

Die Bindungswirkung der Verfassung

Die Verfassung ist die oberste Norm und besitzt eine universelle Bindungswirkung (vinculatoriedad) für alle staatlichen Stellen. Sie hat zudem einen übergeordneten materiellen Charakter, der verlangt, dass alle rechtlichen Normen ihr entsprechen und sie inhaltlich aufnehmen. Das Verfassungsgericht hat die Aufgabe, genau jene Bestimmungen zu identifizieren, die mit der Verfassung unvereinbar sind, woraufhin der entsprechende Abschnitt des Gesetzes durch dessen Aufhebung ungültig wird.

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