Grundsteuer (IBI) in Spanien: Ein umfassender Leitfaden
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Grundsteuer (IBI) in Spanien
Rechtsgrundlage
Die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) ist im Gesetz über die kommunalen Finanzen (Neufassung 2004) und im Liegenschaftskatastergesetz (Neufassung 2004) geregelt.
Steuerpflichtige, Steuerzahler und Steuerperiode
Steuerpflichtiger Vorgang
Der steuerpflichtige Vorgang ist das Halten eines Rechts an einer Immobilie. Das Gesetz unterscheidet vier Rechte:
- Administrative Konzession auf dem Grundstück: Der Steuerpflichtige ist der Konzessionsinhaber.
- Erbbaurecht auf dem Grundstück: Der Steuerpflichtige ist der Erbbauberechtigte.
- Nießbrauchrecht an der Immobilie: Der Steuerpflichtige ist der Nießbraucher.
- Eigentumsrecht an der Immobilie: Der Steuerpflichtige ist der Eigentümer.
Jeder steuerpflichtige Vorgang schließt die nachrangigen aus.
Das Gesetz unterscheidet zwischen städtischen Immobilien, ländlichen Immobilien und Immobilien mit besonderen Merkmalen. Die Definition jeder Art von Immobilie richtet sich nach den Regeln des Katasters.
Steuerperiode und -entstehung
Die Steuerperiode deckt sich mit dem Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember). Die Steuerschuld entsteht am ersten Tag der Steuerperiode (1. Januar).
Steuerzahler
Steuerzahler ist derjenige, der den steuerpflichtigen Vorgang ausführt. Dies kann eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine vermögensrechtliche Gemeinschaft (z. B. Gütergemeinschaft) sein.
Immobilienarten
Die Einordnung einer Immobilie als städtisch oder ländlich hängt von der Beschaffenheit des Bodens ab.
Städtische Immobilien
Artikel 7.2 des Liegenschaftskatastergesetzes definiert, welche Böden für Zwecke der IBI als städtisch gelten. Dazu gehören:
- Böden, die im Flächennutzungsplan (allgemeine Stadtplanung) als städtisch klassifiziert sind.
- Bebaubare Grundstücke, die in Sektoren des Flächennutzungsplans enthalten sind.
- Bebaubare Grundstücke, für die ein Erschließungsplan genehmigt wurde.
- Böden, die zu einem Siedlungskern gehören.
- Böden mit städtischer Infrastruktur wie befestigter Straße, Gehwegen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Stromversorgung.
- Böden, die für den Bau konsolidiert sind, d. h. vollständig erschlossen sind.
- Böden, die nach regionaler Gesetzgebung als gleichwertig gelten. In Valencia ist Bauland beispielsweise ein Grundstück, für das ein integrierter Aktionsplan vorliegt.
Immobilien mit besonderen Merkmalen
Artikel 8 der Neufassung des Liegenschaftskatastergesetzes definiert Immobilien mit besonderen Merkmalen. Es handelt sich um einen Komplex aus Grundstücken, Gebäuden, Anlagen und Werken, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und Nutzung eine Einheit bilden und für ihren Betrieb miteinander verbunden sind.
Beispiele für solche einzigartigen Immobilien sind:
- Stromerzeugungsanlagen
- Talsperren und Stauseen
- Autobahnen und Straßen
- Handelshäfen
- Flughäfen