Gründung und Satzung von Kapitalgesellschaften

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 2,46 KB

Eine der Voraussetzungen für die Errichtung einer Kapitalgesellschaft ist die Beurkundung eines Dokuments vor einem Notar. Dieses enthält im Wesentlichen die Absichtserklärung der Partner zur Gründung einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Inhalt der Gründungsurkunde

Im Text können alle Vereinbarungen festgehalten werden, die nicht gegen Gesetze oder Grundsätze verstoßen. Die Gründer der Gesellschaft müssen zwangsläufig eine Reihe von Angaben machen:

  • Die erforderlichen Daten zur Identifizierung der Partner.
  • Den Willen, eine Kapitalgesellschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen.
  • Den Beitrag jedes Partners sowie die Angabe, ob Geld, Eigentum oder Rechte eingebracht werden oder im Falle des Unternehmens bereitgestellt werden.
  • Den Titel des Beitrags und die Anzahl der zugeschriebenen Aktien oder Anteile.
  • Den Gesamtbetrag der Gründungskosten.
  • Die Statuten, die das Funktionieren der Gesellschaft regeln.
  • Die erforderlichen Informationen zur Identifizierung der Geschäftsführer.

Die Bedeutung der Statuten

Die Statuten sind ein obligatorischer Bestandteil der Satzung, der die Organisation und das Funktionieren der Gesellschaft zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen regelt. Die Statuten sind sowohl für die Gründungsgesellschafter als auch für diejenigen, die der Gesellschaft in der Zukunft beitreten, verbindlich.

Pflichtangaben in der Satzung

Die Satzung muss eine Reihe von Umständen enthalten:

  • Den Namen des Unternehmens und den Unternehmenszweck.
  • Die Dauer der Gesellschaft und den Tag, an dem die Gesellschaft ihre Arbeit aufnimmt.
  • Den Sitz der Gesellschaft und den Betrag des Grundkapitals.
  • Die Anzahl der Aktien oder Anteile, in die das Kapital aufgeteilt ist, sowie deren Nominalwert, Klasse und Form der Darstellung.
  • Die Struktur des mit der Verwaltung betrauten Organs, die Anzahl der Administratoren, deren Amtszeit und das Vergütungssystem.

Optionale Bestimmungen

In der Satzung können auch andere Fragen geregelt werden, darunter:

  • Der letzte Tag des Geschäftsjahres.
  • Beschränkungen für die Übertragung von Aktien.
  • Das Regime von Nebendienstleistungen (falls vorhanden).
  • Besondere Rechte, die den Gründern oder Promotoren des Unternehmens vorbehalten sind.

Verwandte Einträge: