Habeas Corpus: Schutz vor illegaler Festnahme & Verfahren
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Habeas Corpus: Schutz vor illegaler Festnahme
Habeas Corpus ist ein gerichtlicher Rechtsbehelf, der durch das Gesetz 6/84 vom 24. Mai geregelt ist. Es handelt sich um ein gerichtliches Verfahren, mit dem Anträge bei der zuständigen Justizbehörde gestellt werden können, wenn eine Person illegal festgenommen wurde.
Fälle illegaler Festnahme
Habeas Corpus kommt in folgenden Situationen zur Anwendung:
- Wenn Personen von einer Behörde, einem Beamten oder einer Privatperson festgehalten werden, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten und Anforderungen abgeschlossen zu haben.
- Wenn Personen illegal in einer Einrichtung oder an einem Ort festgehalten werden.
- Wenn Personen länger als die gesetzlich vorgesehene Frist festgehalten werden, ohne einem Gericht vorgeführt oder freigelassen zu werden.
- Wenn die verfassungsmäßigen und verfahrensrechtlichen Rechte von Gefangenen nicht gewahrt werden.
Zuständigkeit
Der zuständige Richter ist derjenige, in dessen Gerichtsbezirk der Gefangene festgehalten wird. Ist der Aufenthaltsort unbekannt, so ist der Richter am Ort der Festnahme oder des letzten bekannten Aufenthalts zuständig.
Antragsberechtigte
Der Antrag auf Habeas Corpus kann gestellt werden von:
- Dem Gefangenen selbst
- Seinen nächsten Angehörigen
- Seinen gesetzlichen Vertretern
- Der Staatsanwaltschaft
- Dem Ombudsmann (Bürgerbeauftragten)
- Oder vom zuständigen Richter von Amts wegen.
Hinweis: In Fällen von Terrorismus kann die Zuständigkeit eines Militärgerichts geprüft werden.
Vorgehensweise
- Antragsprüfung: Der Richter prüft die formalen Anforderungen des Antrags. Sind diese nicht erfüllt, wird der Antrag abgelehnt; andernfalls wird das Verfahren eingeleitet.
- Verfahrenseinleitung: Das Verfahren ist schnell, unkompliziert und kann mündlich oder schriftlich eingeleitet werden.
- Anhörung: Der Richter lädt die Person vor, die den Gefangenen festhält. Innerhalb von 24 Stunden hört der Richter den Gefangenen, die Strafverfolgungsbehörde und die Person, die die Festnahme angeordnet hat.
- Beweiserhebung: Beweismittel können vorgeschlagen und sofort erhoben werden.
Entscheidung des Richters
Nach Prüfung der Beweise entscheidet der Richter über die Rechtmäßigkeit der Festnahme. Mögliche Entscheidungen sind:
- Freilassung: Wenn die Festnahme als illegal befunden wird, wird die Person freigelassen.
- Fortsetzung der Haft unter Auflagen: Die Haft wird fortgesetzt, jedoch unter anderen Bedingungen oder in der Obhut anderer Personen.
- Überstellung an Justizbehörde: Die Person wird direkt einer zuständigen Justizbehörde überstellt.