Handels- und Zivilrecht in Spanien: Verträge, Verzug & Verbraucherschutz
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 13,09 KB
Handels- vs. Zivilverträge: Merkmale & Unterschiede
Im Bereich des Handelsrechts wird die Verpflichtung objektiviert, im Zivilrecht subjektiv. Weitere Kennzeichen sind:
- Das Verbot von Gnadenfristen und Kulanz: Im Handelsrecht sind Begriffe wie Gnade und Höflichkeit, die im Zivilrecht toleriert werden, verboten.
- Gewissheit über die Werthaltigkeit: Reine Schuldverhältnisse in Zivilverträgen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Entstehung durchsetzbar. In Handelsverträgen wird oft auf Kredit operiert.
- Verzug bei Verpflichtungen: Die Verfassung des Verzugs bei Verpflichtungen aus Handelsverträgen zeigt einige Besonderheiten.
- Die Wesentlichkeit von Fristen: Im Zivilrecht hat die Nichteinhaltung einer Frist in der Regel keine verheerenden Folgen für die Existenz des Vertrages. Im Handelsrecht gibt es mehrere Fälle, in denen das Überschreiten einer Frist und eine Verletzung der Bestimmung die Kündigung des Vertrages nach sich zieht.
- Schutz des Rechtscheins und der Verkehrssicherheit: Im Geschäftsverkehr gibt es zahlreiche Bestimmungen, die rechtliche Folgen im Zusammenhang mit dem äußeren Erscheinungsbild der Lage haben, unabhängig von der Realität dessen.
- Entgeltlichkeit der Leistungen: Bei Handelsverträgen gibt es immer einen Gewinn.
- Zinspflichtigkeit.
- Gesamtschuldnerische Haftung.
- Besteuerung von Handelsgeschäften.
Warum gibt es Adhäsionsverträge?
Adhäsionsverträge sind solche, bei denen der Inhalt das Werk einer der Parteien ist, sodass die andere Partei keine Mitgestaltung des Inhalts hat, sondern das einseitig vorgegebene Standardschema lediglich akzeptiert (beitritt). Diese Art des Vertrages setzt die Existenz eines wirtschaftlich stärkeren Vertragspartners voraus, der die Vertragsbedingungen vorgibt. Die andere Partei hat nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie akzeptiert die Bedingungen der Regelung oder sie schließt den Vertrag nicht ab. (Adhäsionsverträge sind in der Regel Versicherungen, Verträge im Verkehrswesen, Wasserversorgung, Strom und Gas, Banken etc.).
Fristen im Zivil- und Handelsrecht (Art. 61 HGB)
Es besteht ein Verbot von Gnadenfristen und Kulanz im Handelsrecht, während diese im Zivilrecht toleriert werden. Diese allgemeine Regel ist nicht ohne Ausnahmen, die in drei Kategorien unterteilt sind:
- Wenn dies ausdrücklich von den Parteien vereinbart wurde oder das Verhalten als nachträgliche Anerkennung der Leistung ausgelegt werden kann.
- Wenn eine Regelung davon ausgeht, dass die Frist dem Willen des Schuldners überlassen bleibt.
- Das Mandat des Art. 61 HGB erlaubt jedoch keine längeren Fristen, als von der Partei erwartet oder gesetzlich vorgesehen.
Artikel 11. LVPBM - Befugnisse von Richtern und Gerichten.
Richter und Gerichte können ausnahmsweise und nach eigenem Ermessen nur bei bestimmten Ursachen, zum Beispiel familiären Problemen, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfällen, langer Krankheit oder anderen Unglücksfällen, neue oder geänderte Fristen festlegen, gegebenenfalls mit einem Zuschlag auf den Preis für den neuen Aufschub.
Ebenso werden die Richter Befugnisse haben, vereinbarte Vertragsstrafen für den Fall der Vorauszahlung oder Nichterfüllung durch den Käufer zu moderieren.
Durchsetzbarkeit von Verpflichtungen (Art. 62 HGB)
Verpflichtungen, die von den Parteien ohne bestimmte Frist oder durch die Bestimmungen dieses Kodex festgelegt wurden, müssen innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Entstehung erfüllt werden, wenn sie nur eine einfache Leistung erfordern, und am folgenden Tag, wenn ihre Erfüllung an eine weitere Leistung gekoppelt ist. Was macht die Einzigartigkeit des Handelsrechts aus?
Verzug bei Handelsverträgen & Zahlungsverzugsgesetz
Haben Verträge ein festes Fälligkeitsdatum, gerät der Schuldner ab dem Tag nach der Fälligkeit in Verzug. Ja, das Gesetz 3/2004 vom 29. Dezember legt Maßnahmen zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr fest.
Solidarität bei Handelsverpflichtungen: Allgemein oder speziell?
Im Handelsrecht gibt es keine allgemeingültige Regel zur Einführung der gesamtschuldnerischen Haftung. Gemäß Art. 50 HGB gelten die Bestimmungen des BGB, die besagen, dass bei teilbaren Verpflichtungen jeder Schuldner für seinen Anteil haftet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gesamtschuldnerische Haftung muss ausdrücklich vorgeschrieben werden.
In der Praxis ist die gesamtschuldnerische Haftung jedoch oft bei einer Vielzahl von Schuldnern anzutreffen, z.B. im Bankwesen. Auch der Oberste Gerichtshof erkennt die gesamtschuldnerische Haftung als allgemeinen Grundsatz bei Handelsverpflichtungen an.
Vertragsschluss an verschiedenen Orten (Art. 54 HGB)
An verschiedenen Orten kommt der Vertrag zustande, sobald der Anbietende die Annahme kennt oder diese, nachdem sie ihm zugesandt wurde, nicht in gutem Glauben ignorieren kann. Der Vertrag gilt in diesem Fall als an dem Ort geschlossen, an dem das Angebot gemacht wurde.
Werden Verträge mittels automatischer Geräte geschlossen, kommt der Vertrag zustande, sobald die Annahme erklärt wird.
Bei telefonisch geschlossenen Verträgen ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses vergleichbar mit dem bei automatischen Geräten, d.h., der Vertrag ist perfektioniert, sobald die Annahme erklärt wird.
Bedeutung des Zeitpunkts und Ortes des Vertragsschlusses
Der Zeitpunkt der Vollendung des Vertrages bestimmt dessen Wirksamkeit und weitere damit verbundene Aspekte: die Geschäftsfähigkeit der Parteien, das anwendbare Gericht, das anwendbare Recht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Zuständigkeit der Gerichte usw. Daher ist es notwendig, den genauen Zeitpunkt zu bestimmen, um zu wissen, welche Vorschriften in Kraft sind, und den Ort, um zu wissen, welche Vorschriften gelten, wenn der Vertrag perfektioniert wird.
Formfreiheit bei Handelsverträgen: Ausnahmen
Die Form von Handelsverträgen ist grundsätzlich frei, aber dieses Prinzip hat Ausnahmen. Die formbedürftigen Verträge in unserem System sind:
- Verträge, die die Gründung von Gesellschaften, Gruppen und Joint Ventures sowie die Übertragung von Aktien betreffen.
- Verträge, die eine Eintragung ins Handelsregister erfordern; Darlehensverträge.
- Verträge, die eine private Schriftform erfordern, z.B. bei der Veräußerung von Immobilien außerhalb des Betriebs, bei der Übertragung oder Lizenzierung von Patentrechten, bei Versicherungen, Verwahrungsverträgen usw.
- Verträge, die weitere formale Anforderungen stellen, z.B. notarielle Beurkundung, Schriftform und behördliche Genehmigungen.
Beweiskraft von Geschäftsbüchern & Rechnungen (Art. 25-33 HGB)
Die Geschäftsbücher sind als private Dokumente zu betrachten, die von Richtern und Gerichten nach den allgemeinen Regeln des Gesetzes beurteilt und in die Gesamtbewertung der Beweismittel einbezogen werden.
Der Beweiswert einer Rechnung ist vergleichbar mit dem eines privaten Dokuments und kann als außergerichtliches Geständnis des Ausstellers betrachtet werden. Eine vom Käufer unterzeichnete Rechnung bestätigt die Einhaltung ihres Inhalts.
Auslegung von Handelsverträgen (Art. 50, 57, 59 HGB)
Handelsverträge sind gemäß Art. 57 HGB nach einem objektiven Kriterium auszulegen, d.h., sie sollen Aussagen im normalen und üblichen Sinne verleihen. Die übrigen Bestimmungen zur Vertragsauslegung (Art. 2, 50 und 59 HGB) verweisen auf die Anwendung der zivilrechtlichen Regeln.
Unter Beachtung des Vorrangs der zivilrechtlichen Vorschriften gilt die subsidiäre Anwendung des Handelsbrauchs, sofern von den Kaufleuten nicht anders angegeben. Kann die Bedeutung des Vertrages nach Anwendung aller Bestimmungen nicht geklärt werden, ist er in der für den Schuldner günstigsten Weise auszulegen.
Schiedsverfahren in Spanien (Gesetz 60/2003)
Neben gerichtlichen Vergleichen zur Lösung von Problemen bei Geschäftsverträgen gibt es auch das Schiedsverfahren. In Spanien wird das Schiedsverfahren durch das Gesetz 60/2003 vom 23. Dezember über die Schiedsgerichtsbarkeit (L.Ar.) geregelt. Dieses Gesetz enthält eine allgemeine Regelung, die für alle Arten von Schiedsverfahren gilt, einschließlich solcher, die eine Sonderregelung erwarten können, ausgenommen Arbeitsrecht, wo eine zusätzliche Regelung angewendet wird, und zwar sowohl national als auch international, sofern sie auf spanischem Territorium stattfinden. Das L.Ar. erkennt den internationalen Charakter an. Unter bestimmten Umständen ist ein Schiedsverfahren durchzuführen, und die Umsetzung spezifischer Vorschriften ist nicht anwendbar, wenn das Schlichtungsverfahren durchgeführt wird.
Unlauterer Wettbewerb durch Regelverstoß (Art. 15 UWG)
Ist es unlauteres Verhalten, einen Wettbewerbsvorteil durch den Verstoß gegen eine Norm zu erlangen, die nicht zwingend die Disziplin des unlauteren Wettbewerbs betrifft?
Ja, gemäß Art. 15 UWG.
Unlauterer Wettbewerb: Gemeinden & NGOs?
Fällt eine Gemeinde unter das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb? Und eine NGO?
Ja, das Verbot unlauteren Wettbewerbs erstreckt sich subjektiv auf jede natürliche oder juristische Person, die am Markt tätig ist: die Unternehmer selbst, aber auch öffentliche Stellen oder Unternehmen, Stiftungen usw. (Art. 3 UWG).
Definition unlauterer Klauseln (Art. 82 TRLGCU)
Wo finden wir eine Definition dessen, was als unlauter gilt, und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
In der überarbeiteten Fassung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer und anderer ergänzender Gesetze (TRLGCU).
Artikel 82. Begriff missbräuchlicher Klauseln.
- Als unlauter gelten alle Klauseln, die nicht individuell ausgehandelt wurden, und alle Praktiken, denen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde, die entgegen dem Gebot von Treu und Glauben ein erhebliches Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der Parteien im Rahmen der Vereinbarung zum Nachteil der Verbraucher und Nutzer verursachen.
- Die Tatsache, dass bestimmte Elemente einer Klausel oder eine Klausel allein individuell ausgehandelt wurden, schließt die Anwendung der Bestimmungen über unlautere Klauseln auf den Rest des Vertrages nicht aus. Der Unternehmer, der behauptet, dass eine bestimmte Klausel individuell ausgehandelt wurde, trägt die Beweislast.
- Die Missbräuchlichkeit einer Klausel ist unter Berücksichtigung der Art der beschafften Waren oder Dienstleistungen und aller Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sowie aller anderen Bedingungen des Vertrages oder eines anderen davon abhängigen Vertrages zu beurteilen.
- Ungeachtet der Absätze sind in jedem Fall die Bestimmungen unbillig, wie in den Artikeln 85 bis 90 vorgesehen, einschließlich:
- Den Vertrag an den Willen des Unternehmers zu binden,
- die Rechte von Verbrauchern und Nutzern einzuschränken,
- das Fehlen von Gegenseitigkeit im Vertrag festzustellen,
- den Verbrauchern und Nutzern unverhältnismäßig oder zu Unrecht die Beweislast aufzuerlegen,
- in Bezug auf die Entwicklung und Ausführung des Auftrags unverhältnismäßig sind,
- Verstöße gegen die Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit und das anwendbare Recht.
Gesetze zum Verbraucherschutz in Spanien
Einige Gesetze, die den Grundsatz des Verbraucherschutzes enthalten, sind:
- Königliches Dekret 1/2007 vom 16. November, das die Neufassung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer und anderer ergänzender Gesetze genehmigt (TRLGCU).
- Gesetz 7/1995 vom 23. März über Verbraucherkredite (LCC).
- Gesetz 42/1998 vom 15. Dezember über Timesharing-Immobilien und touristische Nutzung.
- Gesetz 34/1988 vom 11. November über allgemeine Werbung (LGP).
- Weitere Regeln, die in das TRLGCU integriert wurden, betreffen die Informationsgesellschaft, den elektronischen Geschäftsverkehr und das Fernsehen.
EU-Integration: Auswirkungen auf spanisches Vertragsrecht
Welche legislativen Folgen hatte die Integration Spaniens in die Europäische Union?
Im Rahmen der EU war das Übereinkommen von Rom vom 19. Juni 1980 maßgeblich, dem Spanien 1993 beitrat. Es betrifft das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Handels- und Zivilrecht) und enthält auch besondere Regeln für Verbraucherverträge. Dieses Instrument behielt die Form des Abkommens bis zum 4. Juli 2008 bei, als die Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) veröffentlicht wurde.
Definition der Lex Mercatoria
Wie lässt sich die Lex Mercatoria definieren?
Man könnte sagen, dass dies die Vertragstypen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, die den internationalen Handel und die Beziehungen zwischen Einzelpersonen regeln.