Handelsrecht: Verträge, Kredite und Insolvenzrecht
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Vertragsarten im Handelsrecht
Man unterscheidet zwischen:
- Nominatverträge: Verträge, denen das Gesetz einen spezifischen Namen gibt, um sie zu identifizieren.
- Innominatverträge: Verträge, für die das Gesetz keinen spezifischen Namen vorsieht, deren Bestimmungen jedoch dennoch eingehalten werden müssen.
Kaufvertrag
Der Verkäufer überträgt das Eigentum und die Kontrolle über Waren an einen Käufer. Der Verkäufer ist zur Gewährleistung verpflichtet, falls der Käufer eine Eviktion (Rechtsmangel) erleidet.
- Eviktion: Teilweise oder vollständige Entziehung der verkauften Waren.
- Gewährleistung: Entschädigung des Verkäufers an den Käufer bei Rechtsmängeln.
Beförderungsvertrag
Der Frachtführer verpflichtet sich, Waren zu einem vereinbarten Zeitpunkt und Ort gemäß dem Frachtbrief zu transportieren.
- Frachtführer: Person, die die Ware transportiert.
- Absender: Person, die die Ware an den Frachtführer übergibt.
- Empfänger: Person, die die Ware erhält und akzeptiert.
Das Transportdokument enthält Merkmale der Waren sowie Name und Anschrift des Absenders.
Treuhandvertrag (Trust)
Ein Vertrag, durch den der Treugeber Immobilien, Geldbeträge oder Rechte an einen Treuhänder überträgt, damit dieser sie verwaltet oder investiert.
- Treugeber: Überträgt das Vermögen und behält das volle Eigentum.
- Treuhänder: Verpflichtet sich, das Vermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten.
- Begünstigter: Die Person, zu deren Vorteil das Treuhandvermögen verwaltet wird.
Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren ist ein rechtliches Instrument für Unternehmen in Krisensituationen, insbesondere wenn mehr als 35 % der Verbindlichkeiten fällig sind oder keine ausreichenden Vermögenswerte zur Deckung von 80 % der fälligen Verpflichtungen vorhanden sind.
- Besucher: Ernennung durch das Institut für spezialisierte Gewerbe.
- Schlichter: Vertritt die Interessen des Gewerbetreibenden und verhandelt Zahlungsmodalitäten mit Gläubigern.
- Insolvenzverwalter: Verantwortlich für die Verwaltung und Sicherung der Vermögenswerte sowie deren Verkauf zur Gläubigerbefriedigung.
- Prüfer: Vertritt die Interessen der Gläubiger und überwacht das Verfahren.
Schuldverschreibungen und Wertpapiere
Schuldverschreibungen sind Wertpapiere, die von Unternehmen ausgegeben werden und die Beteiligung der Inhaber an einem kollektiven Kredit darstellen.
Ausgabe von Anleihen
Beteiligte Personen sind der Emittent und die Anleihegläubiger. Die Ausgabe muss durch die außerordentliche Gesellschafterversammlung autorisiert und notariell beurkundet werden.
Lagerschein und Pfandschein
- Lagerschein: Beweist den Besitz von Waren, die in einem Lagerhaus hinterlegt sind.
- Pfandschein: Begründet ein Pfandrecht an den im Lagerschein genannten Waren.
Kreditverträge
- Avio-Kredit: Kredit zur Finanzierung von Rohstoffen, Löhnen und Gehältern.
- Kreditlinie: Vertrag über einen festen Betrag, der innerhalb eines Zeitraums genutzt werden kann.
- Kontokorrent: Vertrag über gegenseitige Verrechnungen von Forderungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums.
Zustandekommen von Verträgen
Ein Vertrag erfordert:
- Wille: Absicht, Rechtsfolgen herbeizuführen.
- Zweck: Der Vertragszweck muss rechtlich zulässig und faktisch möglich sein.
- Form: Bei gesetzlicher Vorschrift muss der Vertrag schriftlich erfolgen.