Hannas Analphabetismus: Michaels Konflikt und das Urteil

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Der Prozess: Die brennende Kirche und der Bericht

Der zuständige Richter fragt die Angeklagten nacheinander, warum sie die brennende Kirche nicht aufgeschlossen haben. Jede Angeklagte behauptet, dies sei unmöglich gewesen und der vorliegende Bericht sei falsch. Hanna erklärt jedoch, dass sie den Bericht alle zusammen verfasst hätten. Als eine Mitangeklagte dies erbost zurückweist und der Richter Hanna nach ihrer Handschrift fragt, gibt Hanna zu, dass sie den Bericht allein geschrieben hat.

Michaels Erkenntnis: Hannas Analphabetismus

Bei Überlegungen über Hannas Verhalten während eines Waldspaziergangs stellt Michael fest, dass sie nicht lesen und schreiben kann. Diese Erkenntnis erklärt für ihn viele sonderbare Verhaltensweisen in Hannas Vergangenheit, wie:

  • den Streit während der gemeinsamen Radtour,
  • ihre Tätigkeit als KZ-Aufseherin,
  • die Tatsache, dass sie vorgibt, die alleinige Autorin des Berichts zu sein.

Michael macht sich nun schwere Vorwürfe, weil er eine Verbrecherin geliebt hat.

Schuldzuweisung und Michaels Gewissenskonflikt

Die anderen Angeklagten schieben Hanna die gesamte Schuld zu und bezeichnen sie als „Führerin“, die das Kommando an sich gerissen habe. Hanna versucht, sich durch Argumente aus dieser Situation zu befreien, was jedoch aussichtslos ist. Michael beginnt zu überlegen, ob er dem vorsitzenden Richter Hannas Analphabetismus offenbaren soll.

Er sucht Rat bei seinem Vater, der ihm mithilfe philosophischer Gleichnisse verdeutlicht, dass er sowohl mit Hanna als auch mit dem Richter sprechen sollte. Trotz des väterlichen Ratschlags bleibt Michael unschlüssig und verunsichert.

Nachholen der Vorlesungen und die Auseinandersetzung mit der Geschichte

Während das Gericht für Zeugenanhörungen nach Israel reist, holt Michael die verpassten Universitätsvorlesungen nach. Er wird tagsüber und nachts von Träumen geplagt, die gemeinsame oder alleinige Lebenssituationen von Hanna zeigen. Zudem wundert er sich, wie wenig Informationen über die Konzentrationslager in seiner Jugend verfügbar waren.

Besuch des KZ Struthof im Elsass

Michael beschließt, ein Konzentrationslager zu besuchen. Da er kein Visum für Auschwitz erhält, fährt er per Anhalter zum KZ Struthof im Elsass. Während der Fahrt führt er ein hitziges Streitgespräch mit einem Fahrer, der die Täter verteidigt. Der Mann argumentiert, die KZ-Wächter hätten lediglich ihre Arbeit getan und die Opfer seien den Menschen gleichgültig gewesen. Nach einer provokanten Frage muss Michael das Auto verlassen und den Rest des Weges zu Fuß zurücklegen.

Michael besucht das Lager ein zweites Mal, diesmal im Winter. Er erinnert sich, wie er beim ersten Besuch versuchte, sich die Baracken voller Menschen vorzustellen. Nach dem Besuch kann er nachts kaum schlafen. Er ist sehr aufgewühlt und ringt mit der Frage, ob er Hannas Verbrechen verstehen oder verurteilen soll. Am nächsten Tag fährt er per Anhalter zurück nach Hause.

Michaels Intervention und das Urteil

Michael sucht den Richter auf, um ihm von Hannas Analphabetismus zu berichten. Seine Motivation ist komplex: Es geht ihm nicht nur um Gerechtigkeit für Hanna, sondern auch darum, dass er ihre Entscheidung, ihn getäuscht und verlassen zu haben, nicht akzeptieren will. Der Richter empfängt Michael freundlich und bietet ihm an, jederzeit wiederzukommen.

Hannas Urteil wird verkündet: Sie bekommt lebenslänglich. An diesem Verhandlungstag erregt Hanna Aufsehen, da sie ein Kostüm trägt, das an die SS erinnert, was das Publikum empört. Sie hört sich das Urteil bewegungslos an und verlässt den Gerichtssaal, ohne jemanden anzublicken.

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