Hart: Recht, Moral und soziale Gerechtigkeit
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HART: Recht und Moral
Recht und Gerechtigkeit
- Gerechtigkeit und Moral können nicht gleichgesetzt werden – Justiz ist ein Teilbereich der Moral.
- Der Begriff der Gerechtigkeit bezieht sich auf eine bestimmte Position relativer Gleichheit.
- Gerechtigkeit wird als ein Gleichgewicht, eine Proportion konzipiert.
Gesellschaftliche Moral
- Moral als soziales Phänomen: akzeptierte oder konventionelle Moral.
- Unterschiede in moralischen Kodizes.
- Unterschiede zur Rechtsnorm:
- Immunität der Rechtsnorm gegenüber bewusster Veränderung.
- Freiwilligkeit moralischer Verfehlungen (intern).
- Moralischer Druck: Respekt vor der Regel.
Traditionelle Formen der Gerechtigkeit
- Justicia legalis (Gesetzesgerechtigkeit): Regelt das Verhältnis zwischen Mensch und Gesellschaft.
- Justicia distributiva (Verteilungsgerechtigkeit): Die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und jedem ihrer Mitglieder.
- Justicia conmutativa (Tauschgerechtigkeit): Beziehungen zwischen Menschen als Individuen.
Ursachen der Entstehung sozialer Gerechtigkeit
- Beginnt mit der industriellen Revolution, am Ende des Ersten Weltkriegs.
- Entsteht unter der Idee des Schutzes der Arbeiterklasse und der Korrektur der durch das kapitalistische System verursachten Mängel.
Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit
- Prinzip der Verteilung:
- Viele identifizieren soziale Gerechtigkeit mit Verteilungsgerechtigkeit.
- Im Rahmen des sozialen Katholizismus betrifft die Verteilung nicht nur materielle Güter, sondern auch kulturelle und spirituelle.
- Prinzip der Gleichheit:
- Wurde durch Maßnahmen der Verteilungsgerechtigkeit formalisiert.
- Gleichmäßige Verteilung bedeutet nicht nur materielle Güter, sondern auch kulturelle und spirituelle.
- Integrationsprinzip: Ziel ist, dass sich niemand innerhalb der Gemeinschaft isoliert fühlt.
- Schutzprinzip:
- Begann mit dem Schutz eines Sektors der Arbeitswelt.
- Schrittweise Ausweitung auf die gesamte Gesellschaft.
- Meinungen:
- Generiert Konformität.
- Erzeugt Anspruchsdenken.
Soziale Gerechtigkeit und das Gemeinwohl
- Die Gerechtigkeit muss durch einen Zweck gerechtfertigt sein.
- Der Zweck ist das Gemeinwohl, das sich in der Form des Rechts materialisiert.
- Gemeinwohl: Das Wohl aller Menschen innerhalb der Gesellschaft.
- Das Gemeinwohl muss *nicht* ausschließlich von administrativen Institutionen durchgeführt werden. Sowohl öffentliche als auch private Institutionen sollten danach streben.