Hart: Recht, Moral und soziale Gerechtigkeit

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HART: Recht und Moral

Recht und Gerechtigkeit

  • Gerechtigkeit und Moral können nicht gleichgesetzt werden – Justiz ist ein Teilbereich der Moral.
  • Der Begriff der Gerechtigkeit bezieht sich auf eine bestimmte Position relativer Gleichheit.
  • Gerechtigkeit wird als ein Gleichgewicht, eine Proportion konzipiert.

Gesellschaftliche Moral

  • Moral als soziales Phänomen: akzeptierte oder konventionelle Moral.
  • Unterschiede in moralischen Kodizes.
  • Unterschiede zur Rechtsnorm:
  1. Immunität der Rechtsnorm gegenüber bewusster Veränderung.
  2. Freiwilligkeit moralischer Verfehlungen (intern).
  3. Moralischer Druck: Respekt vor der Regel.

Traditionelle Formen der Gerechtigkeit

  1. Justicia legalis (Gesetzesgerechtigkeit): Regelt das Verhältnis zwischen Mensch und Gesellschaft.
  2. Justicia distributiva (Verteilungsgerechtigkeit): Die Beziehungen zwischen der Gesellschaft und jedem ihrer Mitglieder.
  3. Justicia conmutativa (Tauschgerechtigkeit): Beziehungen zwischen Menschen als Individuen.

Ursachen der Entstehung sozialer Gerechtigkeit

  • Beginnt mit der industriellen Revolution, am Ende des Ersten Weltkriegs.
  • Entsteht unter der Idee des Schutzes der Arbeiterklasse und der Korrektur der durch das kapitalistische System verursachten Mängel.

Grundsätze der sozialen Gerechtigkeit

  • Prinzip der Verteilung:
    • Viele identifizieren soziale Gerechtigkeit mit Verteilungsgerechtigkeit.
    • Im Rahmen des sozialen Katholizismus betrifft die Verteilung nicht nur materielle Güter, sondern auch kulturelle und spirituelle.
  • Prinzip der Gleichheit:
    • Wurde durch Maßnahmen der Verteilungsgerechtigkeit formalisiert.
    • Gleichmäßige Verteilung bedeutet nicht nur materielle Güter, sondern auch kulturelle und spirituelle.
  • Integrationsprinzip: Ziel ist, dass sich niemand innerhalb der Gemeinschaft isoliert fühlt.
  • Schutzprinzip:
    • Begann mit dem Schutz eines Sektors der Arbeitswelt.
    • Schrittweise Ausweitung auf die gesamte Gesellschaft.
    • Meinungen:
      1. Generiert Konformität.
      2. Erzeugt Anspruchsdenken.

Soziale Gerechtigkeit und das Gemeinwohl

  • Die Gerechtigkeit muss durch einen Zweck gerechtfertigt sein.
  • Der Zweck ist das Gemeinwohl, das sich in der Form des Rechts materialisiert.
  • Gemeinwohl: Das Wohl aller Menschen innerhalb der Gesellschaft.
  • Das Gemeinwohl muss *nicht* ausschließlich von administrativen Institutionen durchgeführt werden. Sowohl öffentliche als auch private Institutionen sollten danach streben.

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