Die Hierarchie der Rechtsnormen und die Kodifizierung des spanischen Zivilrechts

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 6,05 KB

1) Die Hierarchie der Rechtsnormen

Gesetze existieren in verschiedenen Rangstufen, vom höchsten zum niedrigsten, und sollten beachtet werden:

Die Verfassung

Sie ist das oberste Gesetz des Staates und die oberste Rechtsnorm. Neben der Festlegung der Staatsorganisation enthält sie auch grundlegende Normen und Rechte für die Bürger. Diese verfassungsrechtlichen Vorschriften sind nicht immer direkt vor Gericht einklagbar, sondern müssen durch andere Normen umgesetzt werden (z. B. das Recht auf Arbeit). Die Verfassung garantiert aber auch eine Reihe von Rechten und Freiheiten, die unmittelbar vor Gericht geltend gemacht werden können und durch Gesetze konkretisiert werden (z. B. die Pressefreiheit). Die Verfassung enthält grundlegende Prinzipien, die die gesamte Rechtsordnung prägen:

  • Rechtssicherheit: Jeder Bürger muss sich auf die Gesetze verlassen können und Gerichte setzen diese durch.
  • Rechtsstaatlichkeit: Dieser Grundsatz ist besonders wichtig für Strafen und Sanktionen; niemand darf verurteilt werden, wenn die Tat nicht gesetzlich geregelt ist. Dieser Grundsatz entwickelt sich mit der Gesellschaft weiter.
  • Gleichheit: Gesetze dürfen nicht diskriminieren, sondern müssen alle Menschen gleich behandeln. Es gibt jedoch Fälle positiver Diskriminierung, z. B. Gesetze zur Förderung der Gleichstellung von Frauen.

Darüber hinaus gibt es Grundsätze des Wirtschaftssystems, die im Wesentlichen in der freien Marktwirtschaft verankert sind, wie das Recht auf Privateigentum und das Erbrecht.

EU-Recht

Im EU-Recht unterscheidet man zwischen Richtlinien und Verordnungen. Zudem gibt es Primärrecht (die Gründungsverträge der Europäischen Gemeinschaft) und Sekundärrecht (Richtlinien und Verordnungen). Richtlinien legen Ziele fest, die von den Mitgliedstaaten durch eigene Gesetze umgesetzt werden müssen. Sie haben keine unmittelbare Wirkung. Verordnungen hingegen sind unmittelbar geltendes Recht und bedürfen keiner weiteren Umsetzung.

Nationale Gesetze

Zu den nationalen Gesetzen gehören Parlamentsgesetze (Organgesetze, Rahmengesetze und Sondergesetze) sowie Rechtsverordnungen der Regierung. Gesetze sind ausdrückliche, schriftliche und veröffentlichte Rechtsnormen, die von der Regierung erlassen werden und der Verfassung unterliegen. Gesetze werden in der Regel vom Parlament beschlossen, wobei die Gesetzesinitiative von der Regierung, dem Parlament selbst, den autonomen Parlamenten oder durch Volksbegehren ausgehen kann. Die Regierung kann auch Rechtsverordnungen erlassen, wenn sie dazu vom Parlament ermächtigt wurde oder wenn es sich um Durchführungsbestimmungen zu Gesetzen handelt. Dabei unterscheidet man zwischen Rechtsverordnungen, die auf der Grundlage eines Gesetzes erlassen werden und dessen Grundsätze konkretisieren, und konsolidierten Texten, in denen mehrere Gesetze zu einem Thema zusammengefasst werden. In Ausnahmesituationen kann die Regierung auch Gesetzesdekrete erlassen, die aber nachträglich vom Parlament bestätigt werden müssen. Das Foralrecht wird in gesonderten Handbüchern behandelt.

2) Internationale Verträge

Internationale Verträge erlangen nach ihrer Ratifizierung Gültigkeit innerhalb des Rechtssystems.

3) Weitere Rechtsnormen

Weitere Rechtsnormen werden vom Kabinett erlassen, entweder als königliche Dekrete oder als ministerielle Verordnungen.


Kodifizierung

Die Kodifizierung in Spanien war ein langwieriger Prozess, der mit der Verfassung von 1812 begann und mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (Código Civil) im Jahr 1889 endete. Bereits in den Cortes von Cádiz gab es Bestrebungen, ein einheitliches Zivilgesetzbuch für ganz Spanien zu schaffen. Die Verfassung sah die Bildung von Kodifizierungskommissionen vor. Von 1814 bis 1820 (während des Absolutismus von Ferdinand VII.) ruhte die Kodifizierung. Nach 1820 wurden mehrere Gesetzentwürfe vorgelegt (1821, 1825 und 1836), die jedoch scheiterten. 1843 wurde eine Gesetzeskommission eingesetzt, die 1844 das erste Kodifizierungsgesetz verabschiedete. Das wichtigste Ergebnis war der Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches von 1851, der hauptsächlich auf Garcia Goyena zurückgeht. Auch dieser Entwurf scheiterte am Widerstand des Gesetzgebers und an den unterschiedlichen Foralrechten in den Regionen. In der Folge wurden jedoch wichtige Gesetze wie das Hypothekengesetz und das Gesetz über das nationale Register verabschiedet. Am 20. April 1881 wurde Mermejo Alonso mit der Ausarbeitung eines Rahmengesetzes beauftragt. Dieses Gesetz legte flexiblere Kriterien für die Kodifizierung fest. Unter Minister Sinvela wurde 1888 ein weiteres Rahmengesetz verabschiedet, das schließlich zum Bürgerlichen Gesetzbuch von 1889 führte, das bis heute in Kraft ist.

Das Código Civil sollte die im 18. Jahrhundert bestehenden privatrechtlichen Regeln vereinfachen und in einem einzigen Werk zusammenfassen. Ein weiteres Ziel war die Vereinheitlichung des Zivilrechts in ganz Spanien, wobei man sich ideologisch an den Prinzipien der Französischen Revolution orientierte. Diese Vereinheitlichung gelang jedoch nicht vollständig, da die Foralrechte in einigen Regionen weiterhin Bestand hatten. Daher wurde im Gesetz eine Klausel aufgenommen, die die Fortgeltung der Foralrechte neben dem Código Civil ermöglichte. Das Bürgerliche Gesetzbuch besteht aus 1975 Artikeln und ist systematisch ähnlich dem französischen Code Napoléon aufgebaut. Es ist in vier Bücher unterteilt: Das erste Buch behandelt Personen (Art. 19 bis 332), das zweite Sachen und Eigentumsrechte (Art. 333 bis 608), das dritte die verschiedenen Arten des Eigentumserwerbs (Art. 609 bis 1088) und das vierte Schuldverhältnisse und Verträge (Art. 1088 bis 1975). Dem Código Civil ist ein vorläufiger Titel vorangestellt, der die Rechtsquellen, Auslegungsregeln und Bestimmungen des internationalen Privatrechts enthält. Das Gesetz wurde seit 1889 mehrfach reformiert.

Verwandte Einträge: