IAS 1, IAS 8 und IAS 10: Wichtige IFRS-Standards erklärt

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IAS 1: Darstellung des Abschlusses

Ziel: Festlegung des allgemeinen Rahmens für die Darstellung von Abschlüssen für allgemeine Zwecke, einschließlich Leitlinien für Struktur und Inhalt.

Zusammenfassung: Grundsätze für die Erstellung des Jahresabschlusses, einschließlich der Annahme der Unternehmensfortführung, der Einheitlichkeit der Darstellung, des Ausweises, des Periodenabgrenzungsprinzips und der Wesentlichkeit.

  • Vermögenswerte und Schulden sowie Erträge und Aufwendungen werden nicht saldiert, es sei denn, dies ist nach IFRS zulässig oder vorgeschrieben.
  • Es müssen vergleichende Informationen für die Vorperiode für alle Beträge im Abschluss vorgelegt werden.
  • Der Jahresabschluss ist generell auf jährlicher Basis zu erstellen. Ändert sich der Berichtszeitraum, muss dies offengelegt werden.

Bestandteile eines vollständigen Abschlusses:

  • Bilanz
  • Gesamtergebnisrechnung
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung
  • Kapitalflussrechnung
  • Anhang (Erläuterungen)

IAS 8: Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ziel: Festlegung von Auswahlkriterien und Änderungen der Bilanzierungsmethoden sowie die Behandlung von Schätzungsänderungen und Fehlern.

Hierarchie zur Auswahl von Methoden:

  • IASB-Standards und Interpretationen unter Berücksichtigung der Umsetzungshinweise.
  • In Ermangelung eines direkt anwendbaren IFRS sind Anforderungen für ähnliche Sachverhalte sowie das Rahmenkonzept für die Rechnungslegung heranzuziehen.
  • Einbeziehung von Verlautbarungen anderer Standardsetter, sofern diese mit dem Rahmenkonzept übereinstimmen.

Wichtige Grundsätze:

  • Bilanzierungsmethoden sind stetig anzuwenden (Homogenität).
  • Änderungen sind nur zulässig, wenn sie durch einen IFRS gefordert werden oder zu einer relevanteren und verlässlicheren Darstellung führen.
  • Änderungen sind grundsätzlich rückwirkend durch Anpassung der Vorjahreszahlen zu erfassen. Ist dies undurchführbar, erfolgt eine prospektive Anwendung.
  • Wesentliche Fehler sind durch Anpassung der Vergleichszahlen zu korrigieren.

IAS 10: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ziel: Festlegung, wann ein Unternehmen seinen Abschluss an Ereignisse nach dem Bilanzstichtag anpassen muss und welche Angaben zu machen sind.

Zusammenfassung: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind günstige oder ungünstige Ereignisse, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Datum der Freigabe zur Veröffentlichung eintreten.

  • Anpassungspflichtige Ereignisse: Der Abschluss ist anzupassen, wenn die Ereignisse Bedingungen bestätigen, die am Bilanzstichtag bereits bestanden (z. B. Insolvenz eines Schuldners).
  • Nicht anpassungspflichtige Ereignisse: Ereignisse, die erst nach dem Bilanzstichtag eingetreten sind (z. B. Kursverluste), führen nicht zu einer Anpassung, erfordern aber ggf. Angaben im Anhang.
  • Dividenden: Nach dem Bilanzstichtag beschlossene Dividenden sind keine Verbindlichkeit am Bilanzstichtag, müssen aber im Anhang angegeben werden.
  • Unternehmensfortführung: Wenn Ereignisse nach dem Bilanzstichtag zeigen, dass die Annahme der Unternehmensfortführung nicht mehr angemessen ist, darf der Abschluss nicht auf dieser Basis erstellt werden.

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