IAS 7: Kapitalflussrechnung – Leitfaden & Offenlegungen

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IAS 7: Kapitalflussrechnung

Netto-Cashflows: Allgemeine Regeln

Netto-Cashflows aus den folgenden Arten der betrieblichen Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit können auf einer Netto-Basis angegeben werden:

  • Ein- und Auszahlungen im Namen von Kunden, sofern die Cashflows die Tätigkeit des Kunden in größerem Maße widerspiegeln als die des Unternehmens, und
  • Einzahlungen und Auszahlungen aus Posten, bei denen die Umsätze hoch sind und hohe Beträge fällig werden.

Netto-Cashflows von Finanzinstituten

Die folgenden Cashflows aus der Tätigkeit eines Finanzinstituts können auf einer Netto-Basis gemeldet werden:

  • gezahlt und erhalten durch die Annahme und Rückzahlung von Einlagen mit fester Laufzeit;
  • die Vergabe und Entgegennahme von Einlagen bei anderen Finanzinstituten; und
  • Vorschüsse und Darlehen an Kunden, einschließlich der Vergütung für diese Posten.

Zinsen und Dividenden

Cashflows für gezahlte und erhaltene Zinsen und Dividenden sind gesondert anzugeben. Jeder dieser Posten sollte jedes Jahr konsistent als betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit oder Finanzierungstätigkeit klassifiziert werden.

Ertragsteuern

Cashflows aus Ertragsteuern sollten gesondert ausgewiesen und als Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit klassifiziert werden, es sei denn, sie können einer bestimmten Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.

Akquisitionen und Veräußerungen

Tochtergesellschaften und Geschäftseinheiten

Der kumulierte Cashflow aus Akquisitionen und Veräußerungen von Tochtergesellschaften und anderen Geschäftseinheiten muss gesondert dargestellt und als Investitionstätigkeit klassifiziert werden.

Nicht monetäre Geschäftsvorfälle

Investitions- und Finanzierungsvorgänge, die keine Verwendung von Zahlungsmitteln oder Zahlungsmitteläquivalenten erfordern, sind nicht Bestandteil der Kapitalflussrechnung. Diese Transaktionen müssen jedoch an anderer Stelle im Abschluss offengelegt werden, um alle relevanten Informationen über diese Investitions- und Finanzierungstätigkeiten bereitzustellen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Ein Unternehmen muss die Komponenten der Position der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente angeben und eine Überleitungsrechnung der Salden in der Kapitalflussrechnung mit den entsprechenden Posten in der Bilanz aufnehmen.

Sonstige Offenlegungen

Das Unternehmen muss in seinem Jahresabschluss, zusammen mit einer Stellungnahme des Managements, einen bedeutenden Teil seiner Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente offenlegen, die weder dem Unternehmen selbst noch der Gruppe zur Verfügung stehen, auf die sie Anspruch erheben.

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