IAS Standards: Eine Zusammenfassung für Finanzberichte

Classified in Wirtschaft

Written at on Deutsch with a size of 7,42 KB.

IAS 1 - Darstellung von Abschlüssen

Ziel: Festlegung des allgemeinen Rahmens für die Darstellung von Abschlüssen für allgemeine Zwecke, einschließlich der Leitlinien für die Struktur und Inhalte.

Zusammenfassung: Grundlegende Prinzipien der Erstellung des Jahresabschlusses, einschließlich der Annahme der Unternehmensfortführung, die Einheitlichkeit der Darstellung und der Ausweis, Periodenrechnung Prinzip und die relative Bedeutung.

  • Generell ist der Jahresabschluss auf jährlicher Basis erstellt. Wenn Sie den Zeitpunkt der Ausübung ändern und der Jahresabschluss für einen Zeitraum außer einem Jahr vorgelegt wird, müssen Sie diese Tatsache berichten.
  • Ein komplettes Set von Rechnungslegungsberichten sollte beinhalten:
    • Eine Bilanz
    • Eine Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben insgesamt
    • Eine Aufstellung der Veränderungen des Eigenkapitals
    • Eine Kapitalflussrechnung
    • Erläuterungen

IAS 8 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ziel: Festlegung der Kriterien für die Auswahl und Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die bilanzielle Behandlung und die Forderung nach Informationen über Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler.

Zusammenfassung: Baut eine Hierarchie für die Auswahl der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

  • IASB IFRS, unter Berücksichtigung etwaiger Leitlinien der Umsetzung des IASB.
  • Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sollten ähnliche Maßnahmen umgesetzt werden, nach den Kriterien der Homogenität.
  • Es sollte nur eine Änderung der Bilanzierungs-Politik vorgenommen werden, wenn diese durch die IFRS erforderlich ist oder wenn sie relevanter und zuverlässiger ist.
  • Alle materiellen Fehler sollten noch in diesem Jahr korrigiert werden, durch Bekräftigung der Vergleichszahlen für das Vorjahr. Wenn der Fehler vor der frühesten dargestellten Periode aufgetreten ist, erfolgt eine Wiederholung der Bilanz der Offenheit.

IAS 10 - Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ziel:

  • Festlegung, wann ein Unternehmen seinen Abschluss für Ereignisse nach dem Bilanzstichtag machen sollte.
  • Die Enthüllungen über den Zeitpunkt, zu dem der Jahresabschluss veröffentlicht wird, und die Tatsachen in Bezug auf die Bilanz.

Zusammenfassung: Ereignisse nach dem Bilanzstichtag sind Ereignisse, sowohl günstige als auch ungünstige, die zwischen dem Bilanzstichtag und dem Datum der Zulassung der Emission von Finanzinstrumenten auftreten.

  • Anpassungen: Die Vermögensübersicht sollte angepasst werden, um Ereignisse widerzuspiegeln, die Bedingungen beweisen, die am Bilanzstichtag bestanden (wie die Auflösung einer Klage).
  • Nicht zu berücksichtigende Ereignisse: Es ist nicht erforderlich, finanzielle Ereignisse widerzuspiegeln, die nach dem Bilanzstichtag aufgetreten sind (wie eine Senkung der Marktpreise; das Haushaltsjahr, das nicht die Bewertung von Kapitalanlagen nach dem Bilanzstichtag ändert).
  • Ein Unternehmen hat das Datum der Zulassung der Erteilung von Abschlüssen.

IAS 17 - Leasingverhältnisse

Ziel: Festlegung, für Leasingnehmer und Leasinggeber, geeignete Bilanzierungsgrundsätze und Informationen in Bezug auf die offen gelegt werden, um Finanzierungs- und Operating Leases.

Zusammenfassung: Ein Mietvertrag ist als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn er fast alle Risiken und Vorteile des Eigentums überträgt. Zum Beispiel:

  • Der Mietvertrag umfasst praktisch alle der Nutzungsdauer des Vermögenswertes.
  • Der Barwert der Leasingraten entspricht ungefähr dem Fair Value des Vermögenswerts.
  • Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating Leases klassifiziert.
  • Eine gleichzeitige Anmietung von Grundstücken und Gebäuden wird in Elemente des Landes und Gebäude unterteilt.

IAS 18 - Umsatzerlöse

Ziel: Festlegung der Bilanzierung von Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, Dienstleistungen und Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden.

Zusammenfassung: Der Umsatz sollte zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet werden.

Die Umsatzerlöse werden in der Regel anerkannt, wenn das Unternehmen wahrscheinlich wirtschaftlichen Nutzen ziehen wird, wenn der Betrag zuverlässig quantifiziert werden kann und die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Aus dem Verkauf von Waren: Sobald die wesentlichen Risiken und Vorteile auf den Käufer übertragen wurden, der Verkäufer die Kontrolle verloren hat und der Betrag verlässlich bewertet werden kann.
  • Von der Erbringung von Dienstleistungen: der Percentage of Completion-Methode.
  • Zinsen, Lizenzgebühren und Dividenden: werden anerkannt, wenn das Unternehmen wahrscheinlich wirtschaftlichen Nutzen daraus ziehen wird.

IAS 34 - Interim Financial Reporting

Zielsetzung: Zur Regulierung des Mindestgehalts an Interimsfinanzinformationen und die Anerkennung und Messkriterien für Zwischenberichterstattung, finanzielle Informationen.

Zusammenfassung: IAS 34 gilt nur, wenn das Unternehmen nach IFRS die Verpflichtung oder die Entscheidung zur Veröffentlichung der Zwischenberichte gemäß hat.

  • Die Aufsichtsbehörden in den einzelnen Ländern (und nicht IAS 34) bestimmen:
    • Die Unternehmen, die Halbjahresrechnung einreichen müssen
    • Die Häufigkeit der Darstellung
    • Zu welchem Zeitpunkt, ab dem Ende der Übergangszeit.

IAS 39 - Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Ziel: Festlegung der Kriterien für die Anerkennung, Löschung und Bewertung der Aktiva und Passiva.

Zusammenfassung: Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, einschließlich derivativer Finanzinstrumente mit eingebetteten Derivaten und bestimmte finanzielle Positionen, werden in der Mitteilung anerkannt.

  • Die Finanzinstrumente werden zum Fair Value bewertet, zunächst zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Ausgabe. Normalerweise ist dies die gleichen Kosten, obwohl einige Anpassungen notwendig sind.
  • Um den Wiedererkennungswert finanziellen Vermögenswerte zum Tage nach dem erstmaligen zu bestimmen, stuft IAS 39 sie in vier Kategorien:
  1. Darlehen und Forderungen, die nicht zum Handel zur Verfügung stehen.
  2. Bis zur Endfälligkeit gehaltene, wie zum Beispiel Schuldverschreibungen und rückzahlbare Vorzugsaktien, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Laufzeit zu halten, und hat die notwendigen finanziellen Mittel.
  3. Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value Through Profit or Loss, einschließlich derjenigen, die für Handelszwecke gehalten werden (deren Zweck darin besteht, kurzfristig Gewinne zu erzielen) und der sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die das Unternehmen bezeichnet (der Fair Value Option).
  4. Finanzielle Vermögenswerte zur Veräußerung verfügbar.
Inbegriffen in dieser Kategorie sind die anderen finanziellen Vermögenswerte, die nicht in den vorhergehenden Kategorien enthalten sind. Dazu zählen alle Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, die nicht zum Fair Value in der Erfolgsrechnung bewertet werden.

Entradas relacionadas: