IMDG Segregation: 4 Stufen der Trennung gefährlicher Güter

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IMDG-Segregation: Trennung von Gefahrgütern im Seeverkehr

Die IMDG-Segregation (International Maritime Dangerous Goods Code) regelt die sichere Trennung von verpackten gefährlichen Gütern und chemischen Gefahrstoffen an Bord von Transporteinheiten wie Containerschiffen, Ro-Ro-Schiffen und Leichtern. Ziel ist es, gefährliche Reaktionen zwischen unverträglichen Gütern im Falle eines Unfalls zu verhindern.

Definitionen der Segregationsstufen

Die folgenden Stufen definieren die erforderlichen Trennungsmaßnahmen:

1. Getrennt von (Away From)

Diese Stufe gilt für unverträgliche Güter, die nicht gefährlich miteinander reagieren können. Sie dürfen im selben Raum, im selben Laderaum oder auf Deck befördert werden, vorausgesetzt, es wird eine minimale horizontale Trennung von 3 Metern in jeder Höhe des Raumes eingehalten.

2. Getrennt durch (Separated From)

Diese Trennung gilt, wenn die Güter unter Deck in verschiedenen Abteilungen gestaut werden. Ist das Zwischendeck feuer- und flüssigkeitsbeständig, wird eine vertikale Trennung (d.h. die Stauung in getrennten Abteilungen) als gleichwertig akzeptiert.

Bei Stauung auf Deck bedeutet diese Segregation eine horizontale Trennung von mindestens 6 Metern.

3. Getrennt durch ein komplettes Abteil oder einen Laderaum

Diese Stufe erfordert eine vertikale oder horizontale Trennung. Sind Zwischendecks nicht feuer- und flüssigkeitsbeständig, ist nur eine Längstrennung (durch ein komplettes Abteil oder einen Laderaum) akzeptabel.

Bei Stauung auf Deck bedeutet diese Segregation eine horizontale Trennung von mindestens 12 Metern. Dieselbe Entfernung gilt, wenn ein Paket an Deck und das andere in einem oberen Fach gestaut wird.

4. Längstrennung durch ein dazwischenliegendes komplettes Abteil oder einen Laderaum

Eine vertikale Trennung allein genügt dieser Anforderung nicht. Wird ein Paket unter Deck und ein weiteres auf Deck gestaut, muss ein Mindestabstand von 24 Metern in Längsrichtung eingehalten werden, einschließlich eines vollständigen Abteils.

Bei Stauung auf Deck bedeutet diese Trennung ebenfalls eine Längstrennung von mindestens 24 Metern.

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