Individuelle vs. Kollektive Arbeitsbeziehungen: Unterschiede & Rechte

Classified in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

Written at on Deutsch with a size of 3,25 KB.

Die Unterschiede zwischen individuellen und kollektiven Arbeitsbeziehungen

2.1 Zum Thema

In der individuellen Arbeitsbeziehung steht immer der einzelne Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber.

Im Gegensatz dazu wird in der kollektiven Arbeitsbeziehung der Arbeitnehmer durch eine Gruppe von Arbeitnehmern vertreten, die sich aus einer Vielzahl von Arbeitnehmern zusammensetzt.

2.2 Im Hinblick auf die Inhalte

Die individuelle Arbeitsbeziehung ist im Wesentlichen vertraglicher Natur und basiert auf vertraglichen Verpflichtungen, die auf Gegenseitigkeit beruhen (der Arbeitnehmer erbringt die Dienstleistung und der Arbeitgeber zahlt eine Vergütung für diese Dienstleistung).

Die kollektive Arbeitsbeziehung ist nicht vertraglich, sondern regelt Arbeitsverhältnisse im Allgemeinen. Dies geschieht, weil die kollektive Arbeitsbeziehung einen rechtlichen Rahmen schafft, innerhalb dessen die einzelnen Verträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschlossen werden müssen.

2.3 Aspekte des Konflikts

Die Lösung individueller Interessen ist konkret, identifizierbar und betrifft somit nur die Parteien selbst, und die Abrechnung wirkt sich gleichermaßen auf diese aus.

Die Lösung von Interessen im Rahmen einer kollektiven Arbeitsbeziehung ist abstrakt, und die Entscheidung wirkt sich auf alle Arbeitnehmer innerhalb derselben Berufsgruppe aus.

2.4 Was den Zweck betrifft

Die persönliche Beziehung ist ein Austausch, der auf die Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt beschränkt ist.

Die kollektive Arbeitsbeziehung regelt, wie oben angegeben, im Wesentlichen die Arbeitsbedingungen.

3. Konzept der kollektiven Rechte in der Arbeit

GUILLERMO Cavanella: Er definiert es als Sätze oder Gruppen, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf die Bedingungen der Solidarität aus ihrem Status als Kreditgeber oder Spender gemeinsam handeln, in Organisationen bei der Entwicklung ihrer Zielgruppe, Bestimmung oder der Festlegung gemeinsamer Normen, Kategorien professioneller oder in der Verteidigung ihrer Rechte und Interessen.

5. Rechtlicher Status

5.1 Privatrecht (JOHN D. POZZO)

John D. Pozzo vertritt die Auffassung, dass das kollektive Arbeitsrecht dem Privatrecht zuzuordnen ist, jedoch besondere Funktionen aufweist. Er erklärt, dass Privatrecht und Kollektivrecht zwar unterschiedliche Merkmale und Sachverhalte regeln, diese Unterschiede jedoch "auf der Hand liegen". Grundsätzlich besteht eine enge Verbindung, da kollektive Einrichtungen letztendlich die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten und jeden einzelnen Arbeitnehmer verbessern sollen. Das kollektive Arbeitsrecht entwickelt sich durch die Bedeutung und Repräsentativität der kollektiven Einrichtungen.

5.2 Öffentliches Recht (Mario de la Cueva)

Mario de la Cueva vertritt die Auffassung, dass das kollektive Arbeitsrecht dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, da das Kollektivrecht einen Anspruch gegen den Staat darstellt, der ihm den Charakter einer verfassungsrechtlichen Garantie verleiht. Das Kollektivrecht ist das Recht der sozialen Klasse der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber, wodurch es die Art des Verfassungsrechts und damit des öffentlichen Rechts hat.

Entradas relacionadas: