Inklusion und Autonomie: Europäische Strategien für Menschen mit Behinderungen
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Europäische Strategien für Inklusion und Autonomie
Diese Strategien richten sich an die gesamte Bevölkerung, insbesondere aber an Menschen mit Behinderungen.
Der Europarat und die Förderung der Inklusion
Der Europarat konzentriert seine Bemühungen derzeit auf verschiedene Bereiche, die direkt mit dem Thema Abhängigkeit zusammenhängen:
Schwerpunkte des Europarats
Mainstreaming: Integration in alle Politikbereiche
Dieser Begriff bezieht sich auf die Politik der umfassenden Integration. Im Spanischen oft als „Transversalität“ übersetzt, nutzt der Europarat diesen Ansatz, um interdisziplinäre Partnerschaften zu etablieren. Dies beinhaltet die Einbeziehung verschiedener europäischer Organisationen aus Bereichen wie Gesundheit, Migration, Behinderung und Geschlechtergleichstellung.
Entwicklung des sozialen Zusammenhalts
Dies geschieht durch Seminare, Expertengremien und sozio-demografische Studien zur Analyse gesellschaftlicher Trends.
Empowerment: Stärkung der Bürgerbeteiligung
Die Empowerment-Strategie wird vom Europarat als Mechanismus zur Stärkung der Sozialpolitik und zur Berücksichtigung spezifischer Bedürfnisse eingesetzt. Ziel ist es, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, an der Gestaltung der sie betreffenden Sozialpolitik zu fördern.
Recht auf Unabhängigkeit und soziale Eingliederung
Der Europarat definierte bei der Überarbeitung der Europäischen Sozialcharta (1996, Artikel 15), dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf Unabhängigkeit, soziale Eingliederung und Teilhabe am Leben der Gemeinschaft haben.
Überwindung sozialer Barrieren
Soziale Barrieren sind oft schwieriger zu überwinden als architektonische Hindernisse, da sie die soziale Integration durch Einstellungen und Vorurteile begrenzen. Diese Hemmnisse manifestieren sich in vielen sozialen Ungleichheiten, insbesondere in:
- Geringer Partizipation
- Mangelnder Bildung und Ausbildung
- Hoher Arbeitslosigkeit
- Sozialer Ausgrenzung
Der Europarat ist sich der Schwierigkeiten bewusst, die mehr als 80 % der Europäerinnen und Europäer mit Behinderungen bei der Erlangung von Autonomie haben – oft bedingt durch physische Barrieren, aber auch durch soziale Gründe wie Vorurteile und Stigmatisierung. Daher enthalten seine Empfehlungen explizite Leitlinien, um die Integration dieser Bürgerinnen und Bürger zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ein selbstbestimmtes Leben zu führen oder aktiv an Gemeinschaftsprojekten teilzunehmen.
Historische Entwicklung und Prioritäten
Ziel ist es, den sozialen Zusammenhalt zu fördern, indem die Prinzipien der Gleichberechtigung mit den besonderen Bedürfnissen dieser Bürgerinnen und Bürger kombiniert werden. Bereits in den frühen 90er Jahren erkannte die Empfehlung (92)6 die Notwendigkeit einer Politik, die speziell auf den Zusammenhalt und die Integration von Menschen mit Behinderungen in den europäischen Gesellschaften abzielt. Diese Empfehlung wird regelmäßig aktualisiert, um die Umsetzung neuer sozialpolitischer Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen auf europäischer und nationaler Ebene zu überprüfen und anzupassen.
Die Prioritäten der Sozialpolitik sind darauf ausgerichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu erfüllen und umfassen Themen wie:
- Beseitigung architektonischer Hindernisse
- Besondere Behandlung des Alters als Faktor der Behinderung
- Autismus
- Medizinische Fortschritte
- Integration in die Gemeinschaft
- Beseitigung der Diskriminierung
- Beschäftigung
- Neue Technologien
- Prävention
- Gebärdensprache
- Bildung
- Gewalt und behinderte Frauen
Entscheidungsträger werden bei diesen Überprüfungen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und von Betroffenen selbst einbezogen, gemäß den Ansätzen des Mainstreaming und Empowerment.
Die Europäische Union und die Autonomiepflege
Dienstleistungsentwicklung und Finanzierung
Die Länder der Europäischen Union entwickeln Dienstleistungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Angehörigen reagieren, basierend auf einem gemischt öffentlich-privaten Modell. Ein Beispiel hierfür ist das Gesetz zur Förderung der persönlichen Autonomie und Pflege für Menschen in Abhängigkeitssituationen, das die Optimierung und Koordinierung öffentlicher und privater Mittel vorsieht (Art. 3).
Ziele der Koordinierung
In diesem Sinne suchen die Regierungen der europäischen Länder nach Alternativen, um den sozialen Druck der Nachfrage nach kostenintensiven Dienstleistungen zu mindern. Dies beinhaltet die maximale Nutzung vorhandener Ressourcen und die Einbeziehung der Perspektiven älterer Menschen und ihrer pflegenden Angehörigen (erneut unter Anwendung der Mainstreaming- und Empowerment-Strategien) sowie die Festlegung der Art der zu erbringenden Dienstleistungen und deren Bereitstellung. Ziel ist die Koordinierung von Sozial-, Gesundheits- und Humanressourcen in einem Kontext der erwarteten Zunahme der Nachfrage nach Dienstleistungen.