Installation und Schutz von Außenbeleuchtungsanlagen

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Schutz-, Mess- und Steuereinrichtungen

Stromleitungen zu den Lichtpunkten und Steuereinrichtungen müssen, sofern vorhanden, nach einem einheitlichen Muster für Schutz- und Steuerleitungen verlegt werden. Diese sind individuell allpolig zu schützen. In diesem Bereich müssen sowohl Schutzvorrichtungen gegen Überstrom (Überlast und Kurzschluss) als auch gegen Erdschlussströme und Überspannungen installiert werden, sofern die Geräte dies erfordern.

Der maximale Fehlerstrom für Schalter mit automatischer Wiedereinschaltung beträgt 300 mA. Der bei der Inbetriebnahme der Anlage gemessene Erdungswiderstand darf einen Höchstwert von 30 Ω nicht überschreiten. Schalter dürfen jedoch eine maximale Intensität von 500 mA oder 1 A aufweisen, sofern der Erdungswiderstand bei der Inbetriebnahme der Anlage kleiner oder gleich 5 Ω bzw. 1 Ω ist.

Wenn die Steuerung über Zeitschaltuhren oder Lichtschranken erfolgt, muss zusätzlich ein manueller Schalter vorhanden sein, der den Betrieb des Systems unabhängig von den genannten Einrichtungen ermöglicht.

Gehäuse und Schutzart der Schaltschränke

Das Gehäuse der Schalttafel muss einen Mindestschutzgrad von IP55 und IK10 gemäß UNE 20.324 und UNE-EN 50102 aufweisen. Es muss über ein Verriegelungssystem verfügen, das ausschließlich autorisierten Personen Zugang gewährt. Die Zugangstür muss sich in einer Höhe zwischen 0,3 m und 2 m befinden. Die Bedienelemente sind in einem separaten Modul unterzubringen. Die Metallteile des Gehäuses müssen zwingend mit der Masse verbunden werden.

Leuchten

Merkmale

Die in der Außenbeleuchtung verwendeten Leuchten müssen der Norm UNE-EN 60598-2-3 entsprechen, im Falle von Außenprojektoren der Norm UNE-EN 60598-2-5.

Elektrische Installation von hängenden Leuchten

Der Anschluss erfolgt über flexible Kabel innerhalb der Leuchte mit ausreichendem Spielraum, um schädliche mechanische Spannungen durch Schwingungen auf Kabel und Anschlussklemmen zu vermeiden. Es ist sicherzustellen, dass die Schutzart IP X3 der Leuchte gemäß UNE 20.324 nicht beeinträchtigt wird.

Die Aufhängung der Leuchten muss durch korrosionsgeschützte Stahlseile erfolgen, die ausreichend dimensioniert sind, um eine mechanische Festigkeit mit einem Sicherheitsfaktor von mindestens 3,5 zu gewährleisten. Die Mindesthöhe über dem Boden beträgt 6 m.

Netztypen

1. Untergrundnetze (Erdkabel)

Die verwendeten Systeme und Materialien müssen denen von Untergrund-Verteilungsnetzen entsprechen, wie sie in der ITC-BT-07 geregelt sind. Die Kabel müssen die in der Norm UNE 21123 aufgeführten Eigenschaften besitzen und in Rohren verlegt werden. Diese Rohre müssen den Anforderungen der ITC-BT-21 entsprechen und den erforderlichen mechanischen Schutzgrad gemäß Anleitung aufweisen; sie können in einem Betonbeton-Graben oder direkt im Erdreich verlegt werden. Bei einer Einbetonierung muss der Grad der Schlagfestigkeit als „leicht“ gemäß UNE-EN 50086-2-4 eingestuft sein.

Die Rohre sollten bis zu einer Tiefe von mindestens 0,4 m (gemessen bis zur Unterkante des Rohres) vergraben werden und einen Innendurchmesser von mindestens 60 mm aufweisen. Ein Warnband muss die Existenz von öffentlichen Beleuchtungskabeln signalisieren; dieses ist in einem Mindestabstand von 0,10 m bis 0,25 m über dem Rohr zu platzieren.

Bei Fahrbahnkreuzungen müssen Mehrkanal-Leitungen zusätzlich einbetoniert werden, wobei mindestens ein Reserverohr zu installieren ist. Der Mindestquerschnitt der Kabeladern (einschließlich Neutralleiter) beträgt 6 mm². Der Querschnitt des Neutralleiters ist gemäß Tabelle 1 der ITC-BT-07 zu dimensionieren. Verbindungen und Abzweigungen sollten in geeigneten Klemmkästen in den Leuchtenmasten in einer Höhe von mindestens 0,3 m über dem Boden oder in begehbaren Schächten vorgenommen werden, um Kontinuität, Isolierung und Abdichtung der Leiter zu gewährleisten.

2. Freileitungsnetze

Es sind Systeme und Materialien zu verwenden, die für isolierte Freileitungsnetze gemäß ITC-BT-06 geeignet sind. Diese können an Wänden befestigt oder an gespannten Drähten auf Stützen installiert werden. Im letzteren Fall sind die Kabel selbsttragend mit einem neutralen Tragseil oder einer Stahlarmierung auszuführen.

Der Mindestquerschnitt für alle Leiter, einschließlich des Neutralleiters, beträgt 4 mm². Bei einer dreiphasigen Vierpol-Verteilung mit einem Phasenleiterquerschnitt über 10 mm² muss der Neutralleiterquerschnitt mindestens die Hälfte des Phasenquerschnitts betragen. Falls die Leitungen über gemeinsame Stützen eines Verteilungsnetzes geführt werden, muss die Verlegung der Beleuchtungskabel unabhängig erfolgen.

3. Steuerungs- und Hilfsnetze

Die verwendeten Systeme und Materialien müssen denen der Versorgungskreise entsprechen. Der Mindestquerschnitt der Leiter beträgt hier 2,5 mm².

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