Die Institutionen der Europäischen Union: Ein Überblick
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Die Institutionen der Europäischen Union
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat ist das ausführende Organ der Europäischen Union. Er vertritt und verteidigt die Interessen der EU als Ganzes und nicht die Interessen einzelner Mitgliedstaaten. Er ist keiner Regierung Weisungsgebunden.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission wird innerhalb von fünf Jahren und sechs Monaten nach den Wahlen zum Europäischen Parlament erneuert. Die Mitglieder der Kommission, die Kommissare, haben folgende Funktionen: Anwendung des Gemeinschaftsrechts, Ausführung der Exekutivgewalt der Union, Entwicklung und Förderung gemeinsamer Politiken und Vertretung der Gemeinschaft.
Der Gerichtshof der Europäischen Union
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist zuständig für die Sicherstellung der einheitlichen Auslegung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten. Er hat die Befugnis, Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, den Organen der Union und Unternehmen zu lösen und Prüfungen der ordnungsgemäßen Verwaltung der EU-Finanzen durchzuführen. Jährlich erstellt er einen Bericht über die wirtschaftliche und haushaltspolitische Führung der Union.
Die Europäische Zentralbank (EZB)
Die Europäische Zentralbank ist das zentrale Finanzinstitut der Eurozone. Sie ist für die Geldpolitik zuständig und beeinflusst die Inflation.
Der Europäische Bürgerbeauftragte
Der Europäische Bürgerbeauftragte erhält Beschwerden von Bürgern, Unternehmen und Institutionen der EU sowie von Personen mit Wohnsitz oder Sitz in einem EU-Land.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte
Der Europäische Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass die EU-Institutionen die Datenschutzgesetze bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einhalten.
Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Der EWSA ist ein beratendes Gremium, das die EU in verschiedenen wirtschaftlichen und sozialen Bereichen vertritt.
Die Europäische Investitionsbank (EIB)
Die EIB ist eine autonome Einrichtung, die EU-Projekte finanziert, die in erster Linie den ärmsten Regionen zugutekommen und zur Erreichung der EU-Ziele beitragen.
Der Ausschuss der Regionen (AdR)
Der AdR ist ein beratendes Organ in regionalen Fragen. Er setzt sich aus Vertretern der Regionen und Kommunen zusammen.
Der Europäische Investitionsfonds (EIF)
Der EIF bietet Risikokapital für kleine Unternehmen, insbesondere für Start-ups und technologieorientierte Unternehmen.
Rechtsakte der EU
Der Rat und die Kommission erlassen verschiedene Arten von Rechtsakten:
- Verordnungen: Regeln mit allgemeiner Gültigkeit und unmittelbarer Anwendbarkeit in allen Mitgliedstaaten.
- Richtlinien: Verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten, die diese in nationales Recht umsetzen müssen.
- Beschlüsse: In Einzelfällen verbindliche Rechtsakte.
- Empfehlungen und Stellungnahmen: Nicht bindende Rechtsakte.