Die Institutionen der Römischen Republik

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Die Römische Republik: Institutionen und Entwicklung

Gründung und erste Konsuln

Die ersten Konsuln waren Lucius Junius Brutus und Tarquinius Collatinus. Mit ihnen wurde ein demokratisches politisches System etabliert.

Grundlegende Merkmale der Magistratur

  • Annuität: Die Amtszeit war auf ein Jahr begrenzt.
  • Kollegialität: Mehrere Amtsträger teilten sich die Macht, um eine Diktatur zu vermeiden.
  • Verantwortlichkeit: Die Amtsträger waren rechenschaftspflichtig.

Die Volksversammlungen (Komitien)

Die Wahlen fanden in Gruppen statt, die sich aus Bürgerinnen und Bürgern in verschiedenen Arten von Versammlungen (Komitien) zusammensetzten:

  1. Comitia Curiata

    Klärung von Fragen des Privatrechts.

  2. Comitia Centuriata

    Wahl der höheren Richter und Vorgesetzten in Krieg und Frieden.

  3. Comitia Tributa

    Wahl der niederen Richter und Militärtribunen.

Versammlung der einfachen Leute (Concilium Plebis)

Diese Versammlung diente der Verteidigung der Interessen des einfachen Volkes.

Die Magistrate

Höhere Magistrate

  1. Zwei Konsuln: Sie besaßen das Befehlsrecht (Imperium) und konnten ihre Entscheidungen einführen.
  2. Zwei Prätoren: Zuständig für Imperium und Justizwesen.
  3. Zwei Zensoren: Zuständig für die Durchführung der Volkszählung und die Erstellung der Staatsbürgerschaftslisten.

Niedere Magistrate

  1. Vier Ädilen: Überwachung von öffentlichen Veranstaltungen und Ordnung.
  2. Zwei Quästoren: Zuständig für das Eintreiben von Steuern und die Verwaltung der Staatskasse.
  3. Zehn Volkstribunen: Schutz der Rechte des gemeinen Volkes (Vetorecht).

Der Senat

Der Senat war eine Institution, die bereits in der Monarchie entstanden war. Er hatte 300 Mitglieder, die auf Lebenszeit im Amt blieben. Sie wurden aus jenen gewählt, die zuvor ein höheres Magistratsamt innehatten (Patrizier und Plebejer).

Aufgaben und Befugnisse des Senats

  • Außenbeziehungen
  • Gottesdienst
  • Finanzen
  • Rekrutierung von Legionen
  • Überwachung der Richter
  • Organisation der Kolonien

Rechtsinstrumente des Senats

  1. Auctoritas Patrum: Ratifizierte verabschiedete Gesetze.
  2. Consilium: Ein Gremium, das Richter beriet.

Der Ständekampf (Patrizier und Plebejer)

Die Römische Republik war aristokratisch geprägt. Das gemeine Volk von Rom zog sich auf den Aventin zurück, um zu signalisieren, dass es nicht arbeiten würde, solange die Situation nicht zu seinen Gunsten ausgeglichen war. Dies führte zur Schaffung des Volkstribunats (494 v. Chr.).

Das Zwölftafelgesetz (451 v. Chr.) führte zu einem Durchbruch. Ein weiteres wichtiges Recht war das Recht der einfachen Leute, Patrizier zu heiraten (455 v. Chr.).

Ein wichtiger Reibungspunkt war der Zugang zu den höchsten Magistratsämtern. Es wurde festgelegt, dass einer der Konsuln ein Plebejer sein musste (367 v. Chr.). Die Plebejer sorgten auch dafür, dass das eingenommene Land gleichmäßig verteilt wurde. Sie waren in der Lage, den Zugang zur Diktatur zu beschränken.

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