Internationale Verträge und EU-Recht: Stellung im spanischen Rechtssystem
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Internationale Verträge: Grundlagen & Rechtsstellung
Internationale Verträge sind Rechtsinstrumente, deren Autoren nicht Einzelpersonen, sondern Staaten sind, die dem Völkerrecht unterliegen.
Internationale Verträge der EG
Artikel 94
1. Die Zustimmung des Staates zu den folgenden Verträgen oder Abkommen bedarf der vorherigen Genehmigung der Cortes Generales:
- Verträge politischer Natur.
- Verträge oder Abkommen militärischer Natur.
- Verträge oder Abkommen, welche die territoriale Integrität des Staates oder die grundlegenden Rechte und Pflichten gemäß Titel I betreffen.
- Verträge oder Abkommen, die finanzielle Verpflichtungen für die Staatskasse bedeuten.
- Verträge oder Abkommen, die die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes oder die Notwendigkeit legislativer Maßnahmen für ihre Umsetzung beinhalten.
2. Das Repräsentantenhaus und der Senat werden umgehend über den Abschluss weiterer Verträge oder Abkommen informiert.
Artikel 96
1. Gültig abgeschlossene internationale Verträge sind, sobald sie offiziell in Spanien veröffentlicht wurden, Bestandteil des nationalen Rechts. Ihre Bestimmungen können nur in der in den Verträgen selbst vorgesehenen Weise oder in Übereinstimmung mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts geändert, aufgehoben oder ausgesetzt werden.
2. Für die Kündigung internationaler Verträge und Übereinkommen werden die gleichen Verfahren angewendet wie für ihre Genehmigung gemäß Artikel 94.
Klassifizierung von Verträgen
Verträge nach Artikel 93 (Kompetenzübertragung)
- Internationale Verträge, die Zuständigkeiten auf internationale Organisationen oder supranationale Einrichtungen übertragen, müssen in Spanien durch ein organisches Gesetz aufgenommen werden. Dies erfordert eine absolute Mehrheit im Repräsentantenhaus und Senat.
Verträge nach Artikel 94.1 (Zustimmung der Cortes Generales)
- Politischer Natur
- Militärischer Natur
- Die territoriale Integrität des Staates oder grundlegende Rechte und Pflichten (Titel I) betreffend
- Finanzielle Verpflichtungen für die Staatskasse bedeutend
- Die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes oder legislative Maßnahmen für ihre Umsetzung erfordernd
Verträge nach Artikel 94.2 (Informationspflicht)
- Das Repräsentantenhaus und der Senat werden umgehend über den Abschluss weiterer Verträge informiert.
Besonderheiten des Artikels 94.1
- Bietet maximalen Schutz und dient als Schutzklausel der Verfassung.
- Jeder Vertrag muss vom Parlament genehmigt werden.
- Erfordert die Vorabgenehmigung durch den Kongress und den Senat mit einfacher Mehrheit.
Stellung internationaler Verträge im Rechtssystem
Verhältnis zur Verfassung (Artikel 95)
Artikel 95.1: Vorrang der Verfassung
- Die Verfassung hat Vorrang vor internationalen Verträgen. Ein Vertrag muss mit der Verfassung im Einklang stehen.
- Ist ein Vertrag nicht mit der Verfassung vereinbar, müsste die Verfassung geändert werden, um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und den Beitritt zum Vertrag zu ermöglichen.
Artikel 95.2: Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit
- Gemäß Artikel 95.2 (und Art. 78 OLCC) besteht die Möglichkeit, dass der Senat, der Kongress oder das Verfassungsgericht die Übereinstimmung eines internationalen Vertrags mit der Verfassung prüfen.
- Beispiel: Die Änderung von Artikel 13.2 der Verfassung im Jahr 1992 erfolgte aufgrund eines internationalen Abkommens.
- Das Verfassungsgericht kann eine Klage wegen Verfassungswidrigkeit eines internationalen Abkommens prüfen und gegebenenfalls eine Änderung der Verfassung oder den Rücktritt des Staates vom Abkommen anordnen.
Verhältnis zum nationalen Recht
Gleichrangige Verbindlichkeit
- Gemäß Art. 93 EG, Art. 94.1.e EG, Art. 27.2 LOTC etc. haben international veröffentlichte Verträge die gleiche Verbindlichkeit wie andere anwendbare nationale Gesetze.
Immunität gegenüber späterem nationalem Recht (Art. 96.1 EG)
- Ein internationaler Vertrag ist immun gegenüber späteren nationalen Gesetzen; ein späteres Gesetz kann einen früheren Vertrag nicht aufheben oder ändern.
Hierarchische Überlegenheit?
- Im Falle eines Konflikts zwischen einem internationalen Vertrag und einem nationalen Gesetz wird der internationale Vertrag bevorzugt angewendet.
- Einfache Interpretation: Verfassung (CE) > Internationaler Vertrag (IT) > Nationales Gesetz (Law Enforcement Preferred).
Stellung des Gemeinschaftsrechts im nationalen Recht
Grundlagen des Gemeinschaftsrechts
Urteil DTC 1/2004 (FJ 4)
- Betont den Vorrang des Gemeinschaftsrechts und dessen Durchsetzung. Bei Widersprüchen zu nationalen Vorschriften spanischen Ursprungs hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang.
Vorrang und Gültigkeit
- Das Gemeinschaftsrecht ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit des nationalen Rechts. Nationale Normen müssen die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts umsetzen.
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
- Der EuGH überwacht die Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten und kann Gesetze, die Rechte verletzen, für ungültig erklären.
Unmittelbare Wirkung
- Gemeinschaftsrecht kann unmittelbare Wirkung entfalten, auch wenn es noch nicht im nationalen Amtsblatt (BOE) veröffentlicht wurde, sofern es bereits im Amtsblatt der EU (DOUE) veröffentlicht ist.
Anpassung an das EU-Recht
Der Mitgliedstaat muss sich anpassen und Kompromisse eingehen, um die Integration in die Europäische Union zu gewährleisten. Das EU-Recht umfasst alle relevanten Vorschriften der Europäischen Union.
Primäre Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts
- Direkte Anwendung: Wird zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wirksam.
- Pluralität: Umfasst viele Verträge mit verschiedenen Themen und Arten.
- Geltungsbereich: Einmal unterzeichnet, erzeugen die Rechtsvorschriften interne Wirkung.
- Supremacy (Vorrang): Das EU-Gemeinschaftsrecht hat Vorrang vor nationalem Recht.
Sekundäre Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts
Diese werden in der Europäischen Union für ihre eigene Entwicklung produziert und basieren auf den Gründungsverträgen, die die vier Grundfreiheiten (freier Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital) sowie die gemeinsamen Politiken in Bereichen wie Handel, Landwirtschaft und Fischerei festlegen.
- Verordnungen: Typische Normen, die direkt und unmittelbar in das Rechtssystem eines Landes integriert werden und mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam werden.
- Richtlinien: Typische Instrumente der Politik der Europäischen Union. Sie richten sich an den Rat, das Parlament, die EU-Kommission oder die Mitgliedstaaten.
- Entscheidungen: Richten sich an bestimmte Empfänger und sind sofort wirksam.
- Empfehlungen: Sind nicht verbindlich, dienen aber als Leitfaden für die Mitgliedstaaten.
- Atypische Rechtsakte: Umfassen interne Regeln für das Funktionieren der EU-Institutionen.
Umsetzung von Richtlinien durch autonome Regionen
Ist eine autonome Region eines Mitgliedstaates für die Umsetzung einer EU-Richtlinie zuständig und kommt dieser Pflicht nicht nach, kann der Mitgliedstaat dafür bestraft werden. Der Staat kann versuchen, die Strafe von der autonomen Region einzufordern, auch wenn es dafür keinen direkten Mechanismus gibt.
Ergänzende Rechtsquellen des Gemeinschaftsrechts
- Internationale Abkommen: Von der EU und Drittländern unterzeichnet.
- Vereinbarungen des Rates: Der EU-Rat schließt eine Reihe von Abkommen, die als internationale Verträge gelten.
- Abkommen mit Drittländern: Die EU schließt Abkommen mit Nicht-EU-Ländern, die als internationale Abkommen verhandelt werden.
- Rechtsprechung: Die Urteile des Gerichtshofs der EU in Luxemburg, der aus Richtern aus jedem Mitgliedstaat und einigen außergewöhnlichen Gelehrten besteht.
- Allgemeine Rechtsgrundsätze: Alle Grundsätze des Rechts der Mitgliedstaaten.
- Gewohnheitsrecht: Beschlüsse, die einstimmig getroffen werden.