Internationaler Handel: Freihandel, Protektionismus & EU
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Internationaler Handel: Definition und Grundlagen
Der internationale Handel ist der Austausch von Waren, Dienstleistungen und Kapital zwischen den Ländern. Die Produktion in verschiedenen Ländern wird durch folgende Faktoren beeinflusst:
- Das Wetter und klimatische Bedingungen.
- Bodenschätze und natürliche Ressourcen.
- Technologie und Innovation.
- Verfügbare Mengen an Arbeit, Kapital und Boden.
Vorteile des Freihandels sind die Förderung von Wettbewerb, Spezialisierung und technologischem Fortschritt. Diese steigern die Produktivität, fördern das Wohlbefinden, verbessern die Qualität der Waren und senken die Kosten.
Internationaler Handel fördert die Spezialisierung, was für alle Beteiligten vorteilhaft ist. Der komparative Vorteil beschreibt die Fähigkeit eines Landes, ein Gut günstiger zu produzieren als ein anderes Land.
Instrumente der Handelspolitik
Die Handelspolitik umfasst staatliche Maßnahmen, darunter:
- Der ***Zolltarif*** (Steuern, die der Staat auf ausländische Waren erhebt), um inländische Produkte zu schützen.
- ***Quoten*** (oder Mengenbeschränkungen) sind Maßnahmen zur Begrenzung der Menge der möglichen Einfuhren.
- ***Subventionen oder Exportsubventionen*** helfen inländischen Herstellern, wettbewerbsfähig zu sein, mehr Waren zu produzieren und diese zu niedrigeren Preisen anzubieten. ***Dumping*** tritt auf, wenn Unternehmen im Ausland zu Preisen verkaufen, die unter den Kosten oder den Marktpreisen liegen.
- ***Nichttarifäre Maßnahmen*** sind Verwaltungsvorschriften, die ausländische Güter diskriminieren und nationale Güter begünstigen.
Freihandel, Protektionismus und Globalisierung
Die Befürworter des Freihandels befürworten den Handel zwischen Ländern ohne die Schaffung öffentlicher Handelshemmnisse.
Die Befürworter des Protektionismus schlagen vor, dass der internationale Handel Kontrollen und Maßnahmen des öffentlichen Sektors unterliegen sollte, um die heimische Industrie und Landwirtschaft vor ausländischer Konkurrenz zu schützen.
Die Globalisierung hat auch Nachteile, wie zum Beispiel ***Offshoring*** (Standortverlagerungen), bei dem Industrien in Länder mit niedrigeren Löhnen verlagert werden.
Finanzierung der Europäischen Union (EU)
- Ein Anteil der Mehrwertsteuer (MWSt).
- Zölle auf landwirtschaftliche Produkte.
- Zölle (Einfuhrabgaben).
- Beiträge der Mitgliedstaaten basierend auf dem Bruttonationaleinkommen (BNE).
Internationale Organisationen und Abkommen
Diese Maßnahmen weiten sich auf alle Länder aus und fördern den internationalen Freihandel.
GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen)
Das GATT wurde 1948 gegründet. Heute sind fast alle Länder Mitglieder. Ein Grundprinzip ist die ***Meistbegünstigungsklausel***, wonach jede von einem Mitglied vereinbarte Zollsenkung auf alle anderen Mitgliedstaaten ausgeweitet werden muss.
Welthandelsorganisation (WTO)
Die WTO wurde 1995 gegründet. Sie soll den freien Handel fördern und Probleme lösen, die zwischen den großen Wirtschaftsblöcken (Asien, Amerika und Europa) bestehen.
Freihandelszonen
Freihandelszonen zeichnen sich dadurch aus, dass es keine Binnenzölle gibt. Die Mitglieder können jedoch ihre eigenen Zölle gegenüber dem Rest der Welt festlegen. Beispiele: EFTA und NAFTA.
Zollunionen
Eine Zollunion verfügt über einen gemeinsamen Außenzolltarif gegenüber dem Rest der Welt und keine Binnenzölle. Beispiel: Mercosur.
Der Gemeinsame Markt
Der Gemeinsame Markt ist eine Zollunion mit gemeinsamen Handelsvorschriften, die den freien internen Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit ermöglicht. Er ist gekennzeichnet durch:
- Die integrierten Länder verpflichten sich, alle Handelsbeschränkungen untereinander zu eliminieren.
- Die Schaffung eines gemeinsamen Außenzolltarifs für Importe aus dem Rest der Welt.
- Die freie Bewegung von Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital).
- Freier Zugang zum Gemeinsamen Markt für Finanzdienstleistungen und Versicherungen.
- Gemeinsame Strategien der Länder in Bereichen wie soziale Sicherheit, Verkehr und Wettbewerb.
Wichtige Institutionen der Europäischen Union (EU)
- ***Die Europäische Kommission***. Sie ist das ausführende Organ der EU, entwirft die Politik und legt sie dem Rat vor.
- ***Der Rat der Europäischen Union*** (Ministerrat). Er ist das Entscheidungsgremium.
- ***Das Europäische Parlament***. Seine Mitglieder werden direkt von den Bürgern der Mitgliedstaaten gewählt.
- ***Der Europäische Gerichtshof (EuGH)***. Er ist unabhängig von anderen Institutionen. Er prüft und entscheidet, ob ein Land gegen die von der Kommission festgelegten Vereinbarungen verstoßen hat.