Internationaler Kinderschutz und rechtliche Rahmenbedingungen

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Internationale Zusammenarbeit und die Rolle von UNICEF

Weitere Maßnahmen der Vereinten Nationen erfolgten mit der Gründung von UNICEF (United Nations Children's Fund) als Mittel der internationalen Zusammenarbeit, um Nothilfe für Kinder, die Opfer des Krieges wurden, bereitzustellen. Später erweiterte die Organisation ihre Tätigkeitsbereiche auf die Felder Gesundheit, Ernährung, Bildung, Berufsberatung, Personalfortbildung und alle serviceorientierten Leistungen der Kinderfürsorge.

Die Anerkennung globaler Probleme wurde verstärkt auf internationalen Konferenzen und in Erklärungen thematisiert, wie zum Beispiel auf dem ersten Weltkongress in Stockholm. Dabei wurden Situationen wie die wirtschaftliche Ausbeutung, Sextourismus und Kindesmissbrauch behandelt, die eine beträchtliche Anzahl von Kindern betreffen, die in Ländern leben, welche von internationaler Ungleichheit betroffen sind.

Die zunehmende Einbindung von Non-Profit-Organisationen im Bereich der Kinderbetreuung – vor allem als Träger von Kindertagesstätten oder Vermittler in Pflegefamilien- und Adoptionsprozessen – spielt eine immer wichtigere Rolle. Dies schafft stabile Verbindungen für die Zusammenarbeit mit der öffentlichen Verwaltung in diesem Sektor.

Jeder Bürger sollte dazu beitragen, Gefahrensituationen für das Wohlergehen und die Unversehrtheit von Kindern zu vermeiden und Meldung zu erstatten, um die am besten geeignete Lösung zu ermöglichen.

Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Familien in der EU

In der Mitte der 80er-Jahre, mit dem Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte, nahm der Schutz der Rechte von Kindern und Familien auf gemeinschaftlicher Ebene Gestalt an.

Legislative Tätigkeit auf europäischer Ebene

Das Europäische Parlament verfolgt diese Aktivitäten in mehreren Entschließungen, die Kinder betreffen, einschließlich des Vorschlags für eine Europäische Charta für Kinder im Krankenhaus und die Europäische Charta über die Rechte des Kindes.

Es wurden Mindestprinzipien vorgeschlagen, wie der Schutz der Charta für alle Personen unter 18 Jahren, die Anerkennung ihrer Rechte und die Festlegung von Maßnahmen zum Schutz dieser Bevölkerungsgruppe.

Der Europäische Rat hat Rechtsakte über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern, die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Regelschulen, die Kinderbetreuung, den Schutz jugendlicher Arbeitnehmer sowie die Bekämpfung von sexueller Ausbeutung und Missbrauch entwickelt.

Allerdings liegt ein Großteil dieser Rechtsvorschriften in Form von Empfehlungen vor, was die Notwendigkeit einer Reform der Kinderschutzmaßnahmen in der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten unterstreicht.

Programme und Initiativen zum Kinderschutz

Das Daphne-Programm zielt darauf ab, Projekte für präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen zu etablieren. Gewalt wird hier im weitesten Sinne verstanden: von sexuellem Missbrauch und häuslicher Gewalt über kommerzielle Ausbeutung und Gewalt in Schulen bis hin zu Menschenhandel und diskriminierungsbasierter Gewalt gegen Behinderte, Minderheiten und andere gefährdete Gruppen.

Eng verwandt ist das von der EU konzipierte STOP-Programm, um den Menschenhandel und die sexuelle Ausbeutung von Kindern zu bekämpfen.

Die Maßnahmen der Gemeinschaft zur Unterstützung der kindlichen Entwicklung durch Bildung werden durch Comenius (integrierte Maßnahmen im Rahmen der Sokrates-Initiative) unterstützt. Dies fördert die Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen zwischen Schulen, mit besonderem Augenmerk auf Projekte zur Verbesserung der Ausbildung von Roma-Kindern und Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Bildung wird als Instrument zur Stärkung der europäischen Integration verstanden. Dazu gehören die Förderung interkultureller Bildung, Wissen über europäische Themen sowie die Einführung neuer Technologien und Kommunikationssysteme in der Erziehung als vorrangige Ziele. Auch die Bedeutung des Sports für Gesundheit und Bildung wird hervorgehoben.

Zu den EU-Maßnahmen im Bildungsbereich gehören zudem Initiativen zur Bekämpfung von Gewalt in der Schule und zur Verhütung von Ausgrenzung. Dies geschieht unter anderem durch das Programm für Schulen der zweiten Chance, das Projekte für junge Menschen unterstützt, die das Schulsystem verlassen haben, um alternative Möglichkeiten für ihre soziale Integration und zukünftige Beschäftigung zu schaffen.

Verwaltungsstruktur und Rechtsrahmen in Spanien

Das Gesetz zum Schutz von Minderjährigen

Die Pflicht der Behörden zum Schutz von Minderjährigen und zur Sicherung ihres Wohlergehens ist auch in unserer Verfassung in Artikel 39 verankert.

Artikel 20.4 setzt Grenzen für die freie Meinungsäußerung zum Schutz von Jugend und Kindheit. Zudem gibt es implizite Referenzen wie Artikel 27 über das Recht auf persönliche Entwicklung durch Bildung sowie andere Bestimmungen zur Gewährleistung verschiedener Aspekte der Wohlfahrt junger Menschen.

Das Gesetz vom 13. Mai 1981 schuf die Grundlage für gleiche Rechte und Pflichten aller Kinder, unabhängig davon, ob sie aus ehelichen oder nichtehelichen Lebensgemeinschaften stammen, und erkennt die Untersuchung der Vaterschaft an. Das Gesetz vom 24. Oktober 1983 reformierte zudem das Bürgerliche Gesetzbuch in Fragen der Verwahrung und Vormundschaft von Minderjährigen. Anschließend wurden Regelungen zu Themen wie Exhibitionismus, sexueller Provokation in Bezug auf Jugendkriminalität sowie die Achtung der Kinderrechte im Fernsehwesen erlassen.

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