Internationales Recht und staatliche Rechtssysteme

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Das Verhältnis zwischen internationaler Ordnung und staatlichen Rechtssystemen

**Generelle Regelung der Beziehungen zwischen den beiden Systemen**

Die Schaffung von Rechtsnormen in einem Staat erfolgt auf zwei Ebenen: der nationalen und der internationalen. Dennoch ergeben sich unvermeidlich aus der Beziehung zwischen ihnen zwei Probleme: die Integration von internationalen Normen in das nationale Recht und die Beziehungen zwischen internationalen und nationalen Normen, sobald die ersteren Teil des nationalen Rechts geworden sind.

Die Grundregel ist der Vorrang des internationalen Rechts. Im Falle von Konflikten hat die internationale Norm Vorrang, was zwei Konsequenzen hat:

  1. Die Staaten sind verpflichtet, in ihr nationales Recht die erforderlichen Änderungen einzuführen, um den internationalen Normen zu entsprechen.
  2. Ein Staat kann sich nicht auf abgeleitete Rechtsnormen oder sogar seine Verfassung berufen, um die Anwendung der internationalen Regeln zu verhindern.

**Rezeption der internationalen Normen im innerstaatlichen Recht**

Die üblichen Normen werden in nationales Recht übernommen, ohne dass eine feierliche Zeremonie von den Behörden durchgeführt wird. Sie sind automatisch Teil des staatlichen Rechts:

  1. Die Integration erfolgt automatisch, ohne eine ausdrückliche Handlung durch die spanischen Behörden.
  2. Sie muss allgemeiner Art sein und alle internationalen Gepflogenheiten betreffen, die Spanien binden.
  3. Nur integrierte Gebräuche binden Spanien.
  4. Von dem Moment an, in dem ein Brauch Spanien bindet (kristallisierte Praxis in der opinio iuris), ist er Teil des spanischen Rechts.

**Die herkömmlichen Regeln**

Die Rezeption von Vertragsrecht ist von größerem Interesse als das Gewohnheitsrecht, da die jeweiligen Staaten für weitere Informationen über Sitte und Verträge sorgen müssen und einheimische Richter konsequent internationale Verträge anwenden, während sie nur gelegentlich Gewohnheitsrecht anwenden.

Der Empfang von konventionellen Normen ist nie automatisch. Er bedarf einer ausdrücklichen Handlung. Oft ist die Annahme eines nationalen Gesetzes erforderlich, um den Vertrag in nationales Recht zu übernehmen, oder die offizielle Veröffentlichung des Vertrags selbst.

Interne Akten von einigen internationalen Organisationen

Die Beschlüsse der internationalen Organisationen sind ebenfalls für Spanien bindend. Allerdings ist ihre Rezeption nicht nach spanischem Recht geregelt. Um das praktische Problem zu lösen, werden interne Regeln durch das spanische Ministerium (Ministerialverordnung) erlassen, um Entscheidungen der internationalen Organisationen in Spanien wirksam zu machen.

Zum Beispiel sind Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zur Genehmigung von Wirtschaftssanktionen gegen Staaten (Jugoslawien, Iran, Libyen) für alle Mitgliedstaaten und Einzelpersonen bindend. Das Wirtschaftsministerium hat die ministerielle Verordnung erlassen, die keine wirtschaftlichen Beziehungen zu diesen Staaten genehmigt.

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