Interne Quellen und Grundsätze des Arbeitsrechts
Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 5,13 KB
Interne Quellen des Rechts
Die Verfassung (Supra-Regel) ist die höchste Position in unserem Rechtssystem, die über andere Gesetze herrscht. Alle anderen Regeln und Gesetze müssen sich aus der Verfassung entwickeln. Der Inhalt umfasst grundlegende Rechte und Freiheiten der Bürger sowie die wirtschaftlichen und sozialen Grundsätze, die für die Politik maßgeblich sind.
Gesetze und staatliche Regelungen
Gesetze: Dies sind jene Normen, die aus der Legislative oder Exekutive hervorgehen:
- Organische Gesetze: Diese regeln Fragen im Zusammenhang mit der Entwicklung der Grundrechte und bürgerlichen Freiheiten.
- Ordentliche Gesetze: Dies sind alle vom Parlament verabschiedeten Gesetze, die keinen organischen Charakter haben.
- Dekret-Gesetze: In der Verfassung ist vorgesehen, dass die Regierung im Falle außerordentlicher und dringender Notwendigkeit Regelungen mit Gesetzeskraft erlassen kann. Diese dürfen sich jedoch nicht auf Fragen beziehen, die organischen Gesetzen vorbehalten sind.
- Legislative Verordnungen: Das Parlament kann der Regierung die Befugnis übertragen, legislative Regelungen mit Gesetzeskraft zu erlassen. Diese können als artikulierte oder konsolidierte Texte ausgegeben werden.
Weitere Rechtsquellen im Arbeitswesen
Verordnungen: Hierbei handelt es sich um Rechtsvorschriften, die den Gesetzen untergeordnet sind. Sie werden von der Regierung, Ministern oder anderen Behörden erlassen.
Kollektivvertrag (Tarifvertrag): Dies ist eine besondere Quelle des Arbeitsrechts. Er kann als eine schriftliche Vereinbarung definiert werden, die frei zwischen den Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgehandelt wird, um die Arbeitsbedingungen, den Lebensstandard und die Arbeitszeit in den Unternehmen zu regeln.
Arbeitsvertrag: Der Vertrag dokumentiert den Willen beider Parteien. Es darf kein Vertrag abgeschlossen werden, der weniger günstige Bedingungen für den Arbeitnehmer enthält oder gegen die bestehende Rechtsordnung, Verordnungen und Tarifverträge verstößt.
Lokale und berufliche Bräuche: Diese gelten nur, wenn das Gesetz selbst auf lokale Gepflogenheiten oder berufliche Standards verweist, um den Umfang der eigenen Bestimmungen zu klären. Die lokale Eigenschaft bezieht sich auf einen bestimmten Ort; berufliche Referenzen sollten auf einen bestimmten Produktionszweig bezogen sein.
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
Rechte der Arbeitnehmer
Zu den wesentlichen Rechten gehören: Arbeit und freie Wahl des Berufes, Koalitionsfreiheit (freie Assoziation), Tarifverhandlungen, Annahme kollektiver Maßnahmen, Streikrecht, Versammlungsfreiheit, Beteiligung im Unternehmen, Kündigungsschutz (Amtszeit), Förderung und Ausbildung am Arbeitsplatz sowie Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Zudem besteht Anspruch auf körperliche Unversehrtheit, angemessene Gesundheits- und Sicherheitspolitik, Achtung der Privatsphäre und Würde, Berücksichtigung der Ruhezeiten sowie die rechtzeitige Auszahlung der vereinbarten oder rechtskräftig festgestellten Vergütung und die Ausübung individueller Maßnahmen aus dem Vertrag.
Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Aufgaben der Arbeitnehmer: Erfüllung der spezifischen Verpflichtungen des Arbeitsplatzes nach den Regeln von Treu und Glauben und Fleiß. Beachtung der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Befolgung der Anweisungen des Arbeitgebers im Rahmen seiner regulären Befugnisse. Es darf kein unlauterer Wettbewerb gegenüber dem Unternehmen stattfinden. Zudem besteht die Pflicht, zur Verbesserung der Produktivität beizutragen und alle weiteren vertraglichen Pflichten zu erfüllen.
Pflichten des Arbeitgebers: Die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Fürsorgepflichten gegenüber den Beschäftigten.
Grundsätze für die Anwendung von Arbeitsnormen
- Grundsatz der Mindeststandards: Übergeordnete Regeln bestimmen die Mindestanforderungen, die zwingend befolgt werden müssen. Arbeitsbedingungen dürfen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer davon abweichen. Arbeitsnormen niederen Ranges können jedoch bessere Bedingungen bieten.
- Günstigkeitsprinzip: Wenn zwei oder mehr Regeln für einen bestimmten Fall anwendbar sind, wird die für den Arbeitnehmer günstigere Regel als Ganzes angewandt.
- Unveräußerlichkeit der Rechte: Arbeitnehmer können nicht auf Rechte verzichten, die in Gesetzen oder Tarifverträgen anerkannt sind.
- Günstigste Bedingung (Besitzstandswahrung): Wenn neue Arbeitsnormen schlechter sind als die im Einzelvertrag enthaltenen Bedingungen, gelten stets die zuvor festgelegten, günstigeren Bedingungen.
- In dubio pro operario: Im Zweifel über die Anwendung oder Auslegung einer Regel entscheiden die Gerichte in einer Weise, die für den Arbeitnehmer am vorteilhaftesten ist.