Ionisierende Strahlung und Strahlenschutz
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Ionisierende Strahlung
Strahlung
Definiert als eine Form der Energieübertragung im Raum.
Ionisierend
Kann Ionen in den Atomen der Materie erzeugen, mit denen sie in Berührung kommt.
- Energie größer als 1,23 meV
- Geballte Kraft, sammelt keine Dosis-Wirkung
Arten:
- Korpuskular
- EM-Wellen
- Alpha: Wird nach einem Blatt Papier gestoppt und dringt einige Zentimeter ein.
- Beta: Wird nach Aluminium oder einigen Metern Luft gestoppt.
- Gamma- und Röntgenstrahlen: Werden durch Blei oder Beton abgeschirmt.
- Neutron: Wird durch Wasserstoff gestoppt.
Nicht ionisierend
Gehören zu CEM.
Maßeinheiten
Alte Einheiten
- Radioaktivität (Curie)
- Absorbierte Strahlung (rad)
- Biologische Effekte (rem)
Aktuelle internationale Einheiten
- Radioaktivität (Becquerel)
- Absorbierte Strahlung (Gray)
- Biologische Effekte (Sievert)
Radiologische Größen
- Energiedosis (D): Die Energie, die durch die ionisierende Strahlung in der Einheit Masse des bestrahlten Materials angegeben wird (Gray = 1 J/kg).
- Äquivalentdosis (DE): Energiedosis modifiziert durch Gewichtung der Faktoren der Strahlung, die ein Gewebe und Organ betreffen. DE = D * Q * FP
- Gewichtungsfaktor (Q) für jede Strahlung:
- Röntgen-, Gamma- und Beta = 1
- Alpha-Strahlen und Neutronen = 10
- Schwere Kerne = 20
- Gewichtungsfaktor (FP) für jedes Organ oder Gewebe:
- Gonaden (0,2)
- Knochenmark (0,12)
- Haut (0,01)
- Rest des Körpers (0,05)
Biologische Wirkung von Strahlung
Faktoren, die das Auftreten der Auswirkungen beeinflussen:
- Intensität und Belichtungszeit
- Potenzielle Verbreitungsrate
- Strahlenempfindlichkeit des betroffenen Gewebes
Basierend auf den oben genannten Faktoren können die folgenden Wirkungen auftreten:
Stochastische Art
- Krebs
- Fehlbildungen und Erbkrankheiten
- Bösartige Tumoren
- Leukämie
Deterministische Art
- Sofortiger Tod (> 50 Gray)
- Intestinale Form (5 - 50 Gray)
- Hämatologische Form (2,5 bis 5 Gray)
- Asymptomatisch (> 2,5 Gray)
Strahlenempfindlichkeit
Je weniger strahlenempfindlich eine Zelle ist, desto weniger wird sie beeinflusst (Nervensystem).
Je strahlenempfindlicher eine Zelle ist, desto mehr wird sie beeinflusst (Keimzellen...).
Allgemeine Regeln der Strahlung
- Zoning:
- Kontrollierte Gebiete (Dosen > 3/10 des Jahresgrenzwertes) => Typ-A-Arbeitnehmer
- Überwachte Gebiete (Dosen < 3/10 des Jahresgrenzwertes) => Typ-B-Arbeitnehmer
- Benennung der zuständigen Person im Strahlenschutz
- Zulässige Dosis (RDPRI)
- Personalüberwachung:
- Personendosimetrie => für Typ-A-Arbeitnehmer
- Bereichsdosimetrie => für Typ-B-Arbeitnehmer
- Medizinische Überwachung
- Allgemeine Schutztechniken:
- Abstand von der Quelle
- Verringerung der Belichtungszeit
- Verwendung von Abschirmungen
- Verwendung von PSA
- Einschließungsmaßnahmen
- Zulässige Dosisgrenzwerte:
- Für eine gleichmäßige Ganzkörperexposition ist die jährliche effektive Dosis auf 20 mSv zu begrenzen.
- Im Falle der teilweisen Exposition einzelner Organe oder Gewebe ist die jährliche Äquivalentdosis auf 500 mSv begrenzt, mit Ausnahme der Augenlinse, die 150 mSv beträgt.
- Bei schwangeren Frauen sollte sichergestellt werden, dass die Dosis für den Embryo nicht mehr als 5 mSv beträgt.
- Die jährliche effektive Dosis für Einzelpersonen der Öffentlichkeit beträgt 1 mSv.