ITC-11: Leitfaden für elektrische Hausanschlüsse
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ITC-11: Elektrische Hausanschlüsse
1. Definition
Ein Teil der Installation des Vertriebsnetzes, die den allgemeinen Schutzkasten (GPC) oder ein funktionales Äquivalent speist.
1.2. Arten von Anschlüssen
Basierend auf Design, Systeminstallation und Netzwerkmerkmalen werden folgende Anschlussarten unterschieden:
- Luftleitung
- Fassadenmontage
- Freileitung auf Masten
- Erdkabel
- Eingangs-/Ausgangsanschluss
- Abzweig
- Gemischt
- Kombiniert (Luft-Erde)
1.2.1. Luftleitung an der Fassade
Vor der Umsetzung sollte eine Studie der Fassaden erfolgen, um die Leitungsführung zu optimieren und die Fassade zu schonen. Die Kabel werden mit entsprechendem Zubehör in einem Abstand zur Wand installiert.
Die Kabel müssen isoliert (Typ 0,6/1 kV) sein und vorzugsweise in Schutzrohren oder abnehmbaren Kanälen verlegt werden. In einer Höhe unter 2,5 m müssen starre Rohre oder Kanäle verwendet werden, die folgende Eigenschaften erfüllen:
| Merkmal | Anforderung |
|---|---|
| Schlagfestigkeit | Stark (6 Joule) |
| Temperaturbereich | -5 °C bis +60 °C |
| Elektrische Eigenschaften | Durchgang, Isolation |
| Schutz gegen Fremdkörper | Ø ≥ 1 mm |
| Flammenausbreitung | Nicht flammenausbreitend |
Die Einhaltung wird durch die Normen UNE-EN 50086-2-1 (Rohre) und UNE-EN 50085-1 (Kanäle) geprüft. Bei Straßenüberquerungen muss eine Mindesthöhe von 6 m eingehalten werden.
1.2.2. Freileitung auf Masten
Die isolierten Leiter (0,6/1 kV) werden an einem Tragseil oder über einen selbsttragenden Nullleiter installiert. Die Abstände und Kreuzungen müssen der ITC-BT-06 entsprechen. Über öffentlichen Straßen gilt eine Mindesthöhe von 6 m.
1.2.3. Erdkabel
Diese Installation erfolgt gemäß ITC-BT-07. Dabei sind die Mindestabstände zu anderen Versorgungsleitungen (Gas, Wasser, Telekommunikation) zwingend einzuhalten.
1.2.4. Kombinierte Anschlüsse (Luft-Erde)
Diese kombinieren unterirdische und oberirdische Abschnitte. Der Übergang vom Boden zur Fassade muss bis zu einer Höhe von 2,5 m durch starre Rohre (gemäß 1.2.1) geschützt werden.
1.3. Installation
Anschlüsse sind auf dem kürzesten Weg auszuführen. Die Isolierung der Leitungen muss bis zu den Anschlusselementen des GPC gewahrt bleiben. Die Führung durch private Bereiche (Innenhöfe, Gärten, Garagen) ist zu vermeiden. In der Regel erfolgt ein Anschluss pro Gebäude, sofern keine besonderen Anforderungen (z. B. hohe Leistung) vorliegen.
1.4. Eigenschaften der Kabel und Leiter
Die Leiter bestehen aus Kupfer oder Aluminium und müssen den Anforderungen der ITC-BT-06 (Luft) bzw. ITC-BT-07 (Erde) entsprechen. Die Dimensionierung der Querschnitte erfolgt unter Berücksichtigung von:
- Maximaler Last (gemäß ITC-BT-10)
- Versorgungsspannung
- Zulässiger Strombelastbarkeit
- Maximal zulässigem Spannungsabfall