ITC-BT-44: Installation von Beleuchtungsempfängern – Richtlinien & Bedingungen

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ITC-BT-44: Installation von Beleuchtungsempfängern

1. Zweck und Geltungsbereich. Diese Anweisung gilt für Einrichtungen zur Aufnahme von Beleuchtung (Leuchten). Ein Empfänger wird als Licht definiert, d.h. als Ausrüstung oder Gerät, das elektrische Energie für die Beleuchtung im Innen- oder Außenbereich verwendet.

2. Besondere Bedingungen für Empfänger und Komponenten für die Lichttechnik

2.1.1. Fahrwerk- und Steuereinrichtungen

Die Masse der Pendelleuchten, insbesondere flexiblen Leitungen, sollte nicht mehr als 5 kg betragen. Die Fahrer, die in der Lage sein sollten, dieses Gewicht zu unterstützen und keine Zwischenprodukt-Gelenke aufweisen, müssen auf einem anderen Element des Terminals befestigt werden. Der Gesamtnennbetrag der Leiter der Leuchte ist so auszulegen, dass ein Maximum an Traktion von weniger als 15 N/mm2 auf die Dirigenten wirkt.

2.1.2. Interne Verdrahtung

Es sind Kabel mit einer Nennspannung von mindestens 300/300 V zu verwenden, die mindestens die Stromversorgung gewährleisten.

2.1.3. Externe Verdrahtung

Wenn die Lampe eine Netzverbindung nach innen hat, ist es notwendig, dass die externe Beschaltung eine Isolation aufweist, die elektrisch und thermisch korrekt ist.

2.1.4. Erdung

Zugängliche Metallteile der Leuchten, die nicht der Klasse II oder Klasse III entsprechen, müssen ein verbindendes Element für die Erdung aufweisen. Zugängliche Volumen sind innerhalb der in der ITC-BT-24 definierten Zugänglichkeit definiert.

2.2. Lampen

Außerhalb von Geschäftsräumen und Wohnungen dürfen keine Gasentladungslampen mit Hochspannung (z. B. Neon) verwendet werden. Innerhalb von Gebäuden muss der Standort so gewählt werden, dass ihre Volumen der Zugänglichkeit durch Barrieren oder Gehäuse separiert sind.

2.3. Steckdosen

Wenn in der gleichen Anlage Lampen mit unterschiedlichen Spannungen versorgt werden müssen, empfiehlt es sich, dass die jeweiligen Buchsen unterschiedlich sind, je nach Strecke, an die sie verbunden werden müssen. Bei der Verwendung von Steckdosen mit einem zentralen Ansprechpartner muss dieser an den Phasenleiter oder polaren Leiter angeschlossen werden, und der Neutralleiter an den entsprechenden Kontakt zur Außenwelt.

3. Bedingungen für die Anbringung von Receivern für Beleuchtung

In Leuchten mit Entladungslampen, die in Räumen mit oszillierenden oder rotierenden Maschinen betrieben werden, sollten die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung von möglichen Unfällen durch optische Täuschung am Stroboskop-Effekt ergriffen werden. Für Receiver mit Entladungslampen ist die Volt-Ampere-Belastung das 1,8-fache der Leistung der Lampen.

3.2. Spezifische Bedingungen

Röhren gelten als Niedervolt-Anlagen für Entladungslampen, was die Spannungen für deren Betrieb betrifft, sofern sie eine Gruppe oder Einheit mit Transformatoren und anderen Gegenständen bilden und keine Interconnects nach außen aufweisen, die bei niedriger Spannung liegen und durch Hindernisse oder Gehäuse mit entsprechenden Stellwerken geschützt sind. Die Anlage muss über einen poligen Schalter mit einem Cutoff verfügen, der sich auf der niedrigen Stressseite befindet. Anbringung von Schaltern, Schaltern oder Leistungsschaltern bei der Installation zwischen den Lampen und der Zuführeinrichtung.

4. Verwendung für sehr niedrige Spannung Beleuchtung

In Kesseln, großen Tanks, Schiffsrümpfen usw. und im Allgemeinen an Orten wie tragbaren Beleuchtungsgeräten darf die Spannung 24 V nicht überschreiten, es sei denn, sie werden durch separate Transformatoren eingespeist. In Anlagen mit Niedervolt-Lampen (z. B. 12 V) sollten Transformatoren verwendet werden, die eine angemessene Nutzung gewährleisten und ausreichenden thermischen Schutz gegen Überlastung und Kurzschluss bieten.

5. Leuchtenlichtstrom Labels

Für Leuchtreklamen und Einrichtungen mit Nennspannungen von 10 V, die eine Ausgangslücke zwischen 1 und 107 kV aufweisen, gilt die UNE-EN 50.

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