ITC-BT-46: Installation von Strahlungsheizungen

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ITC-BT-46: Installation von Empfängern. Strahlungsheizkabel in Häusern und Heizfolien.

1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Anweisung gilt für Installationen von elektrischen Heizkabeln und Heizfolien mit Nennspannungen von 300/500 V, die in Bodenplatten oder Decken eingebettet sind.

2. Anwendungsbeschränkungen

Diese Einrichtungen sollten keine Verbindungen innerhalb der Schutzbereiche (Schutzvolumina) aufweisen. In Badezimmern dürfen sie nicht innerhalb der Schutzbereiche installiert werden. Das Heizelement darf in keiner Verbindung mit Wasserverteilungsrohren oder der Kanalisation montiert werden.

3. Installation

3.1. Stromkreis

Der Stromversorgungsschaltkreis und die Leiter sollten die Anforderungen der Verordnung erfüllen, insbesondere hinsichtlich:

  • Rohre und minimale Querschnitte
  • Schutz gegen Überstrom, Überspannung und indirekte Kontakte

Darüber hinaus müssen Kontroll- und Betätigungseinrichtungen allpolig abschalten; einfache Steuergeräte wie Thermostate sind hierfür nicht ausreichend.

3.2. Elektrische Installation

Es gilt ein Maximum von 25 A pro Phasenstromkreis. Jeder Kreislauf wird durch einen allpoligen Leistungsschalter geschützt. Ein hochempfindlicher Fehlerstromschutzschalter (30 mA) ist für jeden Heizkreis oder jede Strahlungsheizfolie zwingend erforderlich. Wenn das Heizkabel eine Armierung hat oder der Thermostat in einem Metallgehäuse untergebracht ist, sollten beide durch einen Schutzleiter desselben Querschnitts wie der Außenleiter geerdet werden. Das Kabel zum Thermostat (Phase) muss denselben Querschnitt wie die Klemmstellen haben und in einem Rohr mit geeignetem Durchmesser verlegt werden. Bevor das Heizelement in Betrieb genommen wird, muss der Stromkreis auf Kontinuität geprüft werden. Nach Abschluss der Verlegung und vor dem Aufbringen des Bodenbelags muss die elektrische Isolierung gegen Erde geprüft werden; sie sollte gleich oder größer als 250.000 Ohm sein.

3.2.1. Kaltstellen

Die Querschnitte der Kaltstellen werden gemäß Abschnitt 19 durch den maximal zulässigen Dauerstrom gemäß ITC-BT bestimmt. Das Rohr oder der Schlauch muss mindestens 0,20 m über die Verbindung mit dem Heizkabel hinausgehen; diese Verbindung sollte vollständig in die Betonmasse eingebettet sein.

3.3. Platzierung von Heizleitungen

Bei der Platzierung eines Elements oder einer Heizkabeleinheit in der Decke oder im Boden wird empfohlen, die Windungen parallel zu der Wand anzuordnen, die die größten Verluste aufweist. Auf diese Weise können verstärkte Streifen von 0,5 m bis 0,6 m in der Nähe der Gebäudehülle geschaffen werden. Es wird empfohlen, das Heizkabel (insbesondere im Boden) nach Möglichkeit 0,6 m von den Innenwänden entfernt zu verlegen, wo Möbel stehen könnten.

3.4. Befestigung der Heizleitungen

Das Heizkabel wird durch nicht-metallische Abstandshalter fixiert, die an den Enden angebracht werden, an denen das Kabel die Richtung ändert. Das Material der Abstandshalter muss korrosionsbeständig sein und darf die Drahtisolation nicht beschädigen.

3.5. Verbindung zu anderen Einrichtungen

Das Heizelement sollte so weit wie möglich von Beleuchtungskörpern und Stromkabeln für die Energieverteilung installiert werden, damit diese keine Hitze aufnehmen.

4. Besonderheiten für Fußbodenheizungskabel

Die Temperatur der Heizkabel darf unter den zu erwartenden Betriebsbedingungen die in den UNE-Regeln für isolierte Drähte (21 155-1) spezifizierten Grenzen nicht überschreiten. Die Wärmekapazität von Materialien zwischen der Wärmedämmung und der emittierenden Oberfläche muss weniger als 120 kJ / m² K (29 kcal / m² °C) betragen.

4.1. Platzierung

  • Die Kabel werden auf dem Boden liegend in Beton oder Mörtel eingebettet.
  • Die Schicht aus Beton oder Mörtel, in der die Heizleitungen eingebettet sind, muss eine Mindeststärke von 30 mm aufweisen.
  • Das Abbinden des Betons darf nicht durch das Heizelement beschleunigt werden (kein Trockenheizen).
  • Zusätzlich zur Isolierung auf der Platte wird entlang des Umfangs des Raumes eine Randdämmung von 1 cm Dicke angebracht, deren Höhe der Schicht aus Mörtel oder Beton entspricht, in der das Heizelement eingebettet ist.
  • Bei möglicher Feuchtigkeit muss die Dämmung an der Unterseite mit einer Dampfsperre versehen werden; bei Kondensationsgefahr ist ebenfalls eine Dampfsperre erforderlich.
  • Die Leitungen müssen in einem Mindestabstand von 0,2 m von allen Außenwänden angeordnet sein.

5. Besondere Einrichtungen für Deckenheizungen

Für Direktheizsysteme ist es notwendig, die Masse des durch die Kabel erhitzten Konstruktionsmaterials zu reduzieren. Die thermische Belastbarkeit der Werkstoffe zwischen der Wärmedämmung und der emittierenden Oberfläche muss weniger als 180 kJ / m² K (43 kcal / m² °C) betragen.

5.1. Platzierung

Die minimale Raumhöhe für dieses System beträgt 3,5 m. Die Heizleitungen in der Decke müssen einen Mindestabstand von 0,4 m zu den Außenwänden und 0,2 m zu den Innenwänden einhalten. Lichtpunkte an der Decke, einschließlich Einbauleuchten, müssen einen Mindestabstand von 0,1 m einhalten. Die auf dem Dach platzierten Elemente müssen in Schichtsysteme von mindestens 15-20 mm Dicke eingebettet werden, wobei die Anwendung parallel zu den Drähten erfolgt.

6. Steuerung

Der Raumthermostat sollte vorzugsweise an einer Innenwand in 1,5 m Höhe installiert werden. Er darf keiner direkten Strahlung (Sonne, Haushaltsgeräte) oder Luftströmungen von Türen, Fenstern oder Ventilatoren ausgesetzt sein. Die Schaltdifferenz des Thermostats darf nicht mehr als 1,5 K betragen.

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