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1)Verwaltung einer Gemeinde: Gemeinden verwalten sich selbst=Kommunale Selbsttvensaltung./ Doch sie Erfüllen auch Aufgaben für das Land oder den Bund= Auftrags Verwaltung.

2)Leitung einer Gemeinde: Gmeindeparlament=Gemeinderat./ Ortlichen Gesetze: Satzungen. A)Gemeinderat: Wahl 6 Jahre.B) Burgermeister: Wahl alle 6 Jahr. c)Stellvertretende Burgermeister und Beauftragte für bestimmte Sachgebiete: werden von den Mitgliedern d.S Gemeinderates gewahlt.

3)Aufgaben der Gemeinde: a)Aufgaben dier kann die Gemneinde entscheinden, ob und wie sie diese oder jene Aufgabe lost z.B: Rau, eines Hallenbades, eines Museums.. b)Pflichtaufgaben Hier kann die Gemeinde nur entscheiden, wie sie die Aufgabe lost z.B: Bau von Gerundund Mittelschuler StraBenbeleuchtungs, Kanalisation. c) Weisungsaufgaben: Auftragsangelegenheiten müssen von der Gemeinde ausgehurt werden wie angeordnet, Ohne dass sie über das Ob und Wie befinden kann z.B: Wahlem durdifuhren, Pass-und Meldewesem..

Neben den Zuteilungen der finanziellen Mittel vom Land und vom Bund ist die Gewerbesfeuer die wichtigste einnahmequelle einer Gemeinde.

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