John Locke: Naturzustand, Eigentum und Gewaltenteilung

Eingeordnet in Rechtswissenschaft

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 6,04 KB

John Locke: Schlüsselkonzepte der Politischen Philosophie

Zustimmung (Consent)

Die freie und freiwillige Zustimmung eines Individuums, Teil einer politischen Gemeinschaft zu werden. Die Zustimmung ist die Grundlage von Vereinbarungen und Verträgen. Sie kann in zwei Formen erfolgen:

  • Ausdrücklich (Express): Klar und explizit gegeben.
  • Stillschweigend (Tacit): Implizit gewährt durch die bloße Tatsache, in der Gemeinschaft zu leben und deren Vorteile zu genießen.

Der Naturzustand (State of Nature)

Die Situation, in der sich die Menschen vor der Bildung einer Zivilgesellschaft durch den Gesellschaftsvertrag befinden. In diesem Zustand sind die Menschen dem natürlichen Sittengesetz unterworfen, welches ihnen bestimmte Rechte und korrelative Pflichten sowie die Befugnis zur Festlegung und Durchsetzung dieser Rechte verleiht.

Legitime Regierung und Mehrheitsprinzip

Die legitime Regierung ist die Vertretung der Gemeinschaft, sobald diese gebildet wurde. Sie wird von der Mehrheit gewählt und soll die Gemeinschaft im Rahmen des öffentlichen Wohls regieren.

Mehrheit: In der Zivilgesellschaft werden Entscheidungen, sofern nicht anders angegeben, durch einfache Mehrheit getroffen. Eine qualifizierte Mehrheit muss explizit gefordert werden.

Freiheit und Natürliche Rechte

Freiheit von Natur aus: Der ursprüngliche Naturzustand ist ein Zustand der vollkommenen Freiheit, die eigenen Handlungen zu bestimmen und über das eigene Vermögen und die eigene Person zu verfügen, ohne die Erlaubnis oder den Willen eines anderen Menschen einholen zu müssen. Diese Freiheit ist jedoch durch die Grenzen des Naturgesetzes eingeschränkt.

Öffentliche Freiheit: Der Mensch ist im Naturzustand keiner fremden Macht unterworfen, aber er unterliegt dem Naturrecht. Die Zivilgesellschaft dient der besten Verteidigung der Freiheit.

Macht, Monarchie und Gewaltenteilung

Absolute Monarchie: Eine Regierungsform, in der die gesamte Macht von einer einzelnen Person ausgeübt wird, oft mit einer Tendenz zu Despotie und Tyrannei. Locke lehnt diese Form ab.

Im Naturzustand besitzen die Menschen die Fähigkeit, Gesetze zu erlassen und durchzusetzen. Diese natürlichen Befugnisse werden an die zuständigen Organe der politischen Gesellschaft übertragen. Locke unterscheidet drei Gewalten:

Legislative Gewalt (Gesetzgebung)

Die Macht, Gesetze zu diktieren. Sie liegt in den Händen des Parlaments (der Versammlung).

Exekutive Gewalt (Vollziehung)

Die Macht, die Gesetze auszuführen. Sie wird von der Regierung ausgeübt.

Föderative Gewalt (Außenpolitik)

Die Macht, die Beziehungen der Gemeinschaft zum Ausland zu regeln (nationale Sicherheit und Außenpolitik). Sie wird von den Vertretern der Gemeinschaft wahrgenommen.

Eigentum (Property)

Locke betrachtet das Eigentum in einem umfassenden Sinn als ein natürliches Recht, das sich auf das eigene Leben, die Freiheit und den Besitz erstreckt. Die Grundlage des Privateigentums ist die Arbeit.

Politische oder Zivilgesellschaft und der Gesellschaftsvertrag

Die Politische oder Zivilgesellschaft entsteht, wenn eine Gruppe von Menschen zusammenkommt und einen einzigen Körper bildet, der über ein sanktioniertes, gemeinsames Gesetz und eine Justizbehörde verfügt, an die man sich in Konfliktfällen wenden kann.

Der Ursprüngliche Pakt (Gesellschaftsvertrag)

Obwohl die Menschen im Naturzustand das Naturgesetz haben, respektieren es nicht alle. Daher schlägt Locke einen Ursprünglichen Pakt oder eine Vereinbarung vor, um eine organisierte Gesellschaft zum wirksamsten Schutz ihrer Rechte und Freiheiten zu bilden. Die Schaffung einer Zivilgesellschaft erfordert zwar die Aufgabe bestimmter Rechte (nämlich der Selbstjustiz), bringt aber folgende Vorteile:

  1. Die Menschen erhalten ein geschriebenes Gesetz, das das Naturgesetz definiert und Streitigkeiten darüber verhindert.
  2. Die Schaffung eines voll anerkannten Rechtssystems zur Vermeidung von Willkür.
  3. Die Etablierung einer Macht, die Verbrechen bestrafen und Urteile durchsetzen kann.
  4. Das Privateigentum wird geschützt und erhalten.

Gewaltenteilung zur Vermeidung von Machtmissbrauch

Um sicherzustellen, dass es keinen Missbrauch der politischen Macht gibt, ist eine strikte Trennung derselben in drei Bereiche notwendig:

  1. Der Gesetzgeber (Legislative) ist die höchste Macht im engeren Sinne (die Versammlung), aber keine absolute Macht. Sie muss dem Vertrauen derer entsprechen, die sie eingesetzt haben, und das natürliche Sittengesetz respektieren.
  2. Die Exekutive ist für die Durchführung der legislativen Mandate zuständig.
  3. Die Föderative Kraft ist für die nationale Sicherheit und Außenpolitik zuständig.

(Hinweis: Für Locke ist die Judikative kein unabhängiger Zweig, sondern ein Aspekt der Exekutive.)

Staat und Naturrecht

Staat: Ein rechtliches und politisches Konzept; die Gesamtheit der Institutionen, die die Regierung ausüben und Gesetze für die Bevölkerung innerhalb eines bestimmten Territoriums anwenden.

Naturrecht (Lex Naturalis): Regeln für das Handeln des Menschen. Locke unterscheidet zwischen Naturrecht und positivem Recht. Das Naturrecht kann durch die Vernunft entdeckt werden. Dieses Gesetz ist allgemein verbindlich und wird von der menschlichen Vernunft als eine Reflexion göttlicher Ordnung erlassen. Es gilt für die Menschen in Abwesenheit staatlicher Gesetzgebung. Es proklamiert die Existenz von natürlichen Rechten und entsprechenden Pflichten, darunter das Recht auf Selbsterhaltung, die Verteidigung des Lebens, der Freiheit und des Privateigentums.

Verwandte Einträge: